Rechtsprechung
| BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 84/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 04.03.1993 - 4 RA 11/92
Kürzung der Altersrente des Klägers aus einem Zusatzversorgungssystem der …
Wenn nach der Entscheidung des 5. Senats des BSG (5b RJ 84/85) für das Schrifterfordernis des § 161 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) eine unbeglaubigte Fotokopie ausreichend sei, müsse dies um so mehr für eine vom SG übersandte Ausfertigung der Sitzungsniederschrift gelten, und zwar unabhängig davon, ob sie beglaubigt sei oder nicht, zumal Täuschungsmöglichkeiten in diesem Falle so gut wie ausgeschlossen seien.Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des 3. Senats (…BSGE 20, 154 ff = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG) sowie auf das Urteil des 5. Senats vom 9. September 1986 - 5b RJ 84/85 - beruft, liegt diesen Entscheidungen ein anderer Sachverhalt zugrunde.
- BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des …
Nachdem die bisher mit der Rechtsfrage befaßten Senate des BSG bei der gegebenen Fallkonstellation übereinstimmend die Vorlage einer einfachen Fotokopie der Zustimmungserklärung als den Anforderungen des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG genügend angesehen haben (vgl auch zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt das Urteil des BSG vom 9. September 1986 - 5b RJ 84/85 -, insoweit in SozR 6050 Anh VI Nr. 3 nicht mit abgedruckt), konnte der Kläger und konnten auch andere Rechtsuchende in gleicher Lage davon ausgehen, daß weitergehende Formerfordernisse nicht zu erfüllen waren. - BSG, 04.03.1993 - 4 RA 28/92
Kürzung der Altersrente des Klägers aus einem Zusatzversorgungssystem der …
Wenn nach der Entscheidung des 5. Senats des BSG (5b RJ 84/85) für das Schrifterfordernis des § 161 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) eine unbeglaubigte Fotokopie ausreichend sei, müsse dies um so mehr für eine vom SG übersandte Ausfertigung der Sitzungsniederschrift gelten, und zwar unabhängig davon, ob sie beglaubigt sei oder nicht, zumal Täuschungsmöglichkeiten in diesem Falle so gut wie ausgeschlossen seien.Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des 3. Senats (…BSGE 20, 154 ff = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG) sowie auf das Urteil des 5. Senats vom 9. September 1986 - 5b RJ 84/85 - beruft, liegt diesen Entscheidungen ein anderer Sachverhalt zugrunde.
- BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der …
Nachdem die bislang mit der Rechtsfrage befaßten Senate des BSG bei der gegebenen Fallkonstellation übereinstimmend die Vorlage einer einfachen Fotokopie der Zustimmungserklärung als den Anforderungen des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG genügend angesehen haben (vgl auch zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt das Urteil des BSG vom 9. September 1986 - 5b RJ 84/85 -, insoweit in SozR 6050 Anh VI Nr. 3 nicht mit abgedruckt), konnte der Kläger und konnten auch andere Rechtsuchende in gleicher Lage davon ausgehen, daß weitergehende Formerfordernisse nicht zu erfüllen waren.
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