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| BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 90/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81
Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit
Auszug aus BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 90/81
Darauf kann das angefochtene Urteil auch beruhen, denn es ist durchaus möglich, daß der Kläger durch seinen Vortrag oder Beweisanträge das Gericht zu einer Beweiserhebung und einer anderen Entscheidung veranlaßt hätte (vgl auch das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage - 5b RJ 86/81 -).
- BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von …
"Bisheriger Beruf" des Klägers i.S. von § 1246 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sei dessen letzte versicherungspflichtige, in Lohngruppe IV LTV eingestuft gewesene Tätigkeit als Hilfszugschaffner, deren Wert der eines Facharbeiters entsprochen habe (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts -PSG- vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 90/81).Auch die Entscheidung des 5. Senats des BSG vom 15. Juli 1982 (5b RJ 90/81) beanwortet die Frage der Einstufung des Hilfszugschaffners nicht abschließend.
- BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
Gleichstellung bestimmter Tätigkeiten - Rangierleiter - Handwerkertätigkeit - …
Es gibt durchaus qualitativ hochwertige Tätigkeiten, für die eine bestimmte Ausbildungsdauer weder vorgeschrieben noch üblich ist und die deshalb im Rahmen der Berufsunfähigkeit nicht geringer als Facharbeitertätigkeiten behandelt werden können (vgl. Urteile des Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - sowie vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86/81 - und - 5b RJ 90/81 -). - BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
Verweisbarkeit eines Versicherten - Beamtenrecht - Postzustellungsdienst - …
- 5b RJ 90/81 -). - BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 19/90
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung …
Der 5. Senat hat entschieden, daß diese Einstufung - dh, die Einordnung der Beamtentätigkeiten (soweit sie von Arbeitnehmern ausgeübt werden) in eine Facharbeitergruppe - den Arbeitnehmern, die diese Tätigkeit ausüben, Berufsschutz als Facharbeiter vermittelt, da die Einstufung weder wegen äußerer Belastungen, noch aus sozialen Erwägungen erfolgt, sondern durch die Verantwortung bestimmt sei, die die Wahrnehmung eines Beamtendienstpostens mit sich bringe (…vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 111 ; Nr. 115 S 368 ; Nr. 116 ; Nr. 122 und Nr. 123 ; Nr. 164 ; ferner die unveröffentlichten Urteile vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - ; vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86/81 - ; vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 90/81 - ; vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82 - ; vom 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 - ; vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 12/88 - ).
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