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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46181
OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21.OVG (https://dejure.org/2021,46181)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.11.2021 - 6 A 10695/21.OVG (https://dejure.org/2021,46181)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. November 2021 - 6 A 10695/21.OVG (https://dejure.org/2021,46181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 2 FPackV, § 24 Abs 2 FPackV, § 26 FPackV, § 3 Abs 3 S 1 FPackV, § 39 Abs 1 S 1 FPackV
    Definition des "vorverpackten Lebensmittels" i.S.v. Art. 2 Abs 2 lit. e EUV 1169/2011; Einzelpackung

  • kanzlei.biz

    Auf Süßigkeitenpackung ist genaue Stückzahlangabe nötig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aluminiumeinschlag; Bonbonumwickler; Einzelpackung; Flowpack; Gesamtgewicht; Gesamtnettofüllmenge; Gesamtzahl; Gesamtzählerangabe; Großstückigkeit; Kleinstückig; Lebensmittel; Nettofüllmenge; Schüttware; Stückigkeit; Stückzahl; Trennhilfen; Verpackte Lebensmittel; ...

  • rechtsportal.de

    Auslegung der Definition des vorverpackten Lebensmittels in Art. 2 Abs. 2 lit. e LMIV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Stückzahlangabe auf Süßigkeitenpackung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Stuckzahlangabe auf Süßigkeitenpackung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auf Verpackung die mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthält ist auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen neben der Gesamtnettofüllmenge anzugeben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stückzahlangabe auf Süßigkeitenpackung verlangt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Kennzeichnungspflicht von Süßigkeiten-Großpackungen, die kleinere Einzelpackungen enthalten

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Jedes Bonbon zählt: Stückzahlangabe auf Süßigkeitenverpackung!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stückzahl auf Süßigkeitenpackung muss angegeben werden - Fehlende Angaben der Gesamtzahl der Einzelpackungen stellt Verstoß gegen EU-Recht dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 80/19

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21
    Dem Begriff der Verpackung legt der Verordnungsgeber entgegen der Darstellung der Klägerin keinerlei Einschränkungen zugrunde; vielmehr kann die Art der jeweiligen Verpackung vielgestaltig sein (vgl. Meisterernst, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 178. Erg.-Lfg. November 2020, Art. 12 LMIV Rn. 11, Art. 2 LMIV Rn. 66; zu einem weiten und umfassenden Begriffsverständnis auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 6 U 175/17 -, juris Rn. 27, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - I ZR 80/19 -, juris; vgl. auch Erwägungsgrund 14 LMIV, wonach "der Begriff des Lebensmittelinformationsrechts weit gefasst werden" solle und damit nach Sinn und Zweck des Lebensmittelinformationsrechts auf eine entsprechende Anwendungsbreite im Allgemeinen zu schließen ist).
  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18

    Kaffeekapseln - Wettbewerbsverstoß wegen Verletzung der Pflicht zur Angabe eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21
    Da der Anwendungsbereich von § 39 Abs. 2 FPackV in Ermangelung von Packungen mit verschiedenartigen Erzeugnissen - selbst bei der Mischung von "T.-Spezialitäten" des Produkts "T.", deren charakteristische Merkmale übereinstimmen (vgl. zur Definition: Rathke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 162. Erg.-Lfg. November 2015, § 6 FertigPackV Rn. 39, sowie Sosnitza, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 170. Erg.-Lfg. März 2018, § PAngV Rn. 12, mit weiteren Beispielen) - nicht eröffnet ist, bedarf es insoweit keiner Entscheidung, ob überhaupt eine Ermächtigung zum Erlass vorrangig anzuwendender einzelstaatlicher Vorschriften "für bestimmte Lebensmittel" (Art. 42 UAbs. 1 LMIV) besteht (einen Vorrang im Umfang der Mitteilung der Bundesregierung vom 1. Dezember 2014 [BAnz AT 3. Dezember 2014 B1, S. 1 f.] offensichtlich anerkennend: BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 -, juris Rn. 21; zum Vorrang der Lebensmittelinformationsverordnung: Voß, ZLR 2019, 564, 565 f., sowie Zechmeister, ZLR 2014, 43, 56; weiter differenzierend und keinen Verzicht auf den Vorrang des Unionsrechts bei inhaltlich übereinstimmenden Vorschriften erkennend: Rathke, ZLR 2015, 770, 771 f.; offenlassend: Grube, in: Voit/Grube, LMIV, 2. Aufl. 2016, Art. 42 Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13

    Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21
    Denn unabhängig davon, dass dem Unionsverordnungsgeber neben der Geeignetheit und Erforderlichkeit (generell: BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris Rn. 116, und Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, juris Rn. 77; zuletzt auch: VGH BW, Urteil vom 16. Juni 2014 - 9 S 1273/13 -, juris Rn. 55) notwendigerweise auch im Hinblick auf die mit der Norm verbundene Zielsetzung ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zusteht, kann der Angabe der Stückzahl - auch zusätzlich nur Gesamtnettofüllmenge - ein ergänzender Informationswert nicht abgesprochen werden.
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21
    Denn unabhängig davon, dass dem Unionsverordnungsgeber neben der Geeignetheit und Erforderlichkeit (generell: BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris Rn. 116, und Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, juris Rn. 77; zuletzt auch: VGH BW, Urteil vom 16. Juni 2014 - 9 S 1273/13 -, juris Rn. 55) notwendigerweise auch im Hinblick auf die mit der Norm verbundene Zielsetzung ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zusteht, kann der Angabe der Stückzahl - auch zusätzlich nur Gesamtnettofüllmenge - ein ergänzender Informationswert nicht abgesprochen werden.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21
    Denn unabhängig davon, dass dem Unionsverordnungsgeber neben der Geeignetheit und Erforderlichkeit (generell: BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris Rn. 116, und Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, juris Rn. 77; zuletzt auch: VGH BW, Urteil vom 16. Juni 2014 - 9 S 1273/13 -, juris Rn. 55) notwendigerweise auch im Hinblick auf die mit der Norm verbundene Zielsetzung ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zusteht, kann der Angabe der Stückzahl - auch zusätzlich nur Gesamtnettofüllmenge - ein ergänzender Informationswert nicht abgesprochen werden.
  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 6 U 175/17

    Wettbewerbsverstoß durch Unterlassen lebensmittelrechtlich gebotener Angaben zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21
    Dem Begriff der Verpackung legt der Verordnungsgeber entgegen der Darstellung der Klägerin keinerlei Einschränkungen zugrunde; vielmehr kann die Art der jeweiligen Verpackung vielgestaltig sein (vgl. Meisterernst, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 178. Erg.-Lfg. November 2020, Art. 12 LMIV Rn. 11, Art. 2 LMIV Rn. 66; zu einem weiten und umfassenden Begriffsverständnis auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 6 U 175/17 -, juris Rn. 27, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - I ZR 80/19 -, juris; vgl. auch Erwägungsgrund 14 LMIV, wonach "der Begriff des Lebensmittelinformationsrechts weit gefasst werden" solle und damit nach Sinn und Zweck des Lebensmittelinformationsrechts auf eine entsprechende Anwendungsbreite im Allgemeinen zu schließen ist).
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