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   VG Hannover, 09.09.2010 - 6 A 1524/10   

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https://dejure.org/2010,23118
VG Hannover, 09.09.2010 - 6 A 1524/10 (https://dejure.org/2010,23118)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.09.2010 - 6 A 1524/10 (https://dejure.org/2010,23118)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. September 2010 - 6 A 1524/10 (https://dejure.org/2010,23118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ELPIS I; Europäische Rechtspraxis; Studiengang; Hochschulprüfung; Immatrikulation; Immatrikulation; Prüfungszulassung; Magisterprüfung; Berufszugang; MLE; Prüfung; berufsbezogene Prüfung; Wiederholungsmöglichkeit; Wiederholung; Magisterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Magister Legum Europae (MLE)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    ELPIS I; Europäische Rechtspraxis; Studiengang; Hochschulprüfung; Immatrikulation; Immatrikulation; Prüfungszulassung; Magisterprüfung; Berufszugang; MLE; Prüfung; berufsbezogene Prüfung; Wiederholungsmöglichkeit; Wiederholung; Magisterprüfung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Hannover, 26.01.2005 - 6 A 355/04

    Anrechnung; Auslegung; berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit;

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2010 - 6 A 1524/10
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Zulassung zur Prüfung wie im vorliegenden Fall nicht an besondere Voraussetzungen oder Prüfungsvorleistungen, die ihrerseits eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage bieten, gebunden wird (vgl. Urteil der Kammer vom 26.01.2005 - 6 A 355/04 -, JURIS, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2010 - 6 A 1524/10
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124), in welcher der Erwerb des Magister Legum - Maitrise en droit der Universitäten Köln und Paris I (LL.M Paris/Köln) als berufsqualifizierender Abschluss im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG angesehen und deshalb eine teildarlehensweise Förderung des weiteren Jurastudiums als Erstausbildung ausgeschlossen worden ist, betrifft einen anderen als den hier streitbefangenen Studiengang und auch einen anderen Magisterabschluss.
  • BFH, 22.03.2001 - VII R 41/00

    Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Beitrittsgebiet - Überleitungsseminar -

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2010 - 6 A 1524/10
    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass es das Grundrecht auf freie Wahl eines Berufes aus Art. 12 Abs. 1 GG gebietet, zumindest eine Wiederholung einer nicht bestandenen berufsbezogenen Prüfung zuzulassen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1999 S. 245 [246] m.w.N.; BFH, Beschluss vom 22.3.2001 - VII R 41/00 -, zitiert nach juris; Nds. Oberverwaltungsgericht, OVGE 40, 462 [464]; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. Rdnr. 26, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1973 - VII C 2.70

    Zulassung zur Abschlussprüfung für Diplom-Volkswirte ohne Studium der

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2010 - 6 A 1524/10
    Zwar schließt es der Begriff der Hochschulprüfung nicht grundsätzlich aus, dass auch solche Absolventen geprüft werden, die das für die Prüfung geforderte ordnungsgemäße Studium entweder an einer anderen Hochschule durchgeführt oder vor ihrer Zulassung zur Prüfung im Anschuss an ihr Studium zunächst eine weitere Ausbildung absolviert haben, soweit das Landesrecht und die Prüfungsordnung dieses vorsehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 07.09.1973 - 7 C 2.70 -. BVerwGE 44, 70 zur sog. Externenprüfung ohne Grundstudium).
  • VG München, 26.02.2015 - M 3 K 13.669

    Umwandlung eines Bachelorgrads in einen Diplomgrad

    Derartige Vorschriften, die die Zulassung zur Prüfung von der Immatrikulation abhängig machen, begegnen keinen Bedenken, da das Wesen einer Hochschulprüfung darin besteht, dass sie das Studium an der Hochschule in einem bestimmten Studiengang abschließt, und Ausbildung und die Kontrolle ihres Erfolgs zusammengehören (vgl. Niehues, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 16, vgl. auch VG Hannover, U.v. 9.9.2010 - 6 A 1524/10 - juris Rn. 14 ff.) Eine Immatrikulation in den Diplomstudiengang Biologie ist dem Kläger nicht mehr möglich, da es sich hierbei um einen auslaufenden Studiengang handelt und nach § 3 Abs. 1 Satz 2 DiplPO zum Wintersemester 2010/2011 und zu späteren Semestern keine Einschreibung in diesen Studiengang mehr möglich ist.
  • VG Hannover, 01.11.2010 - 6 B 4737/10

    Exmatrikulation; Zulassungsbeschränkung; vorläufiger Studienplatz; Studienplatz

    Die Teilnahme an Hochschulprüfungen ist mit dem Status des Prüflings als Studierender des abzuschließenden Studiengangs an der prüfenden Hochschule verknüpft und setzt daher im Regelfall den Fortbestand einer Einschreibung voraus (Urteil der Kammer vom 09.09.2010 - 6 A 1524/10 - juris).
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