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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 6 A 31.14   

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https://dejure.org/2016,9082
OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 6 A 31.14 (https://dejure.org/2016,9082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2016 - 6 A 31.14 (https://dejure.org/2016,9082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 6 A 31.14 (https://dejure.org/2016,9082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Umsetzung der planfestgestellten Nachtschutzauflagen am Flughafen Berlin Brandenburg

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Flughafen Berlin Brandenburg (BER); Nachtschutzgebiet; passiver Schallschutz; planfestgestellte Lärmschutzauflage; Anspruch auf geeignete Belüftungseinrichtung als Ersatz für das gekippte Fenster in der Nachtzeit; schalltechnische Objektbeurteilung; Lüftungsplanung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schallschutz beim Flughafen Berlin Brandenburg - und die Lüftungsplanung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch von Anwohnern des Flughafens Berlin Brandenburg auf Lüftungsplanung

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Schallschutz am Flughafen BER

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17

    BER: Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Problematik von der Lüftungsplanung, die nach Auffassung des Senats in engem Zusammenhang mit der geplanten Schallschutzertüchtigung steht, da die Einhaltung der Schutzziele auch durch die erforderlichen Belüftungseinrichtungen einschließlich Abluftführungen sicherzustellen ist (Urteil des Senats vom 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 - juris Rn. 29 f.).

    Bei der Bestimmung dessen, was unter geeigneten Schallschutzeinrichtungen zu verstehen ist, ist zunächst die Zielrichtung der Schutzauflage zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 - juris Rn. 21 zu Belüftungseinrichtungen).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 6 A 14.16

    Flughafen Berlin-Brandenburg; Schallschutzprogramm; Kosten der Lüftungsplanung;

    Zur Bestimmung dessen, was im Einzelfall eine geeignete Belüftungseinrichtung darstellt, bedarf es einer individuellen Lüftungsplanung für das betroffene Wohngebäude bzw. die Nutzungseinheit (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 - juris Rn. 27).

    Erst wenn feststeht, in welchem Umfang eine Abluftführung durch die Leckagen des Gebäudes - vor allem in den ungeschützten Räumen - erfolgen kann, lässt sich festlegen, ob weitere gezielte Öffnungen zur Abluftführung - etwa in Form von Überströmöffnungen oder Außenluftdurchlässen - vorzusehen sind (Urteil des Senats vom 3. Mai 2016, a.a.O., Rn. 29).

    (1) Der Senat hat bereits entschieden, dass der schalltechnischen Objektbeurteilung eine Lüftungsplanung zugrunde zu legen ist, die einen nutzerunabhängigen Luftaustausch einschließlich der Abluftführung und eine Luftwechselrate nach Nennlüftung in den zum Schlafen genutzten Räumen bei geschlossenen Fenstern sicherstellt (vgl. Urteil vom 3. Mai 2016, a.a.O., Rn. 19).

    Eine Belüftungseinrichtung ist demnach als geeignet anzusehen, wenn sie in der Lage ist, die Funktion des gekippten Fensters zu erfüllen, mithin sowohl eine für die Raumlufthygiene und damit automatisch auch für den Feuchteschutz ausreichende Luftzufuhr als auch eine Abluftführung sicherzustellen, ohne dass dies während des Nachtschlafzeitraums eines Zutuns des Nutzers bedarf (Urteil des Senats vom 3. Mai 2016, a.a.O., Rn. 22).

    (3) Der angebotene Schalldämmlüfter ist technisch auch in der Lage, die nach der Rechtsprechung des Senats erforderliche Nennlüftung in der Nachtzeit in den geschützten Schlafräumen bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 2016, a.a.O., Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 16.17

    Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für Wohnzimmer, Wohnküche, Schlafzimmer,

    Belüftungseinrichtungen sind nur in den Schlafräumen erforderlich, die regelmäßig zum Schlafen genutzt werden (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 - juris Rn. 21).
  • VGH Hessen, 19.01.2017 - 9 C 286/13

    Keine Entschädigungen für Lärmbelastung gewerblich genutzter Grundstücke in

    Die von dem Kläger angeführte (s. Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 30. Mai 2016, Bl. VI/1022 GA) Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 3. Mai 2016 (- OVG 6 A 31.14 -, juris) setzt sich ebenfalls mit der erforderlichen Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern während der Nachtzeit auseinander, so dass eine Übertragung der auf eine Wohnnutzung abstellenden Entscheidungen auf die hier in Rede stehenden gewerblich genutzten Räumlichkeiten ausscheidet.
  • VGH Hessen, 19.01.2017 - 9 C 291/13

    Keine Entschädigungen für Lärmbelastung gewerblich genutzter Grundstücke in

    Die von der Klägerin zu 2) angeführte (s. Schriftsatz vom 04.07.2016, S. 25; Bl. VI/0946 GA) Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 3. Mai 2016 (- OVG 6 A 31.14 -, juris) setzt sich ebenfalls mit der erforderlichen Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern während der Nachtzeit auseinander, so dass eine Übertragung der auf eine Wohnnutzung abstellenden Entscheidungen auf die hier in Rede stehenden gewerblich genutzten Räumlichkeiten ausscheidet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 6 A 7.20

    Abgrenzung Wohnraum/Schlafraum nach der Verkehrsauffassung;

    Soweit darin Schalldämmlüfter aufgeführt werden, die nicht den Anforderungen entsprechen, die der Senat in seinem Urteil vom 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 - (LKV 2016, S. 319 ff., Rn. 19 ff. bei juris) formuliert hat, und dadurch Mehrkosten entstehen, rechtfertigt dies keine abweichende Einschätzung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 6 A 8.20

    Schallschutzprogramm Flughafen BER; Leistungsklage; Anspruch auf Vorlage einer

    Es handelt sich insoweit um einen der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff (Senatsurteil vom 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 -, Rn. 21).
  • VG Hamburg, 18.12.2017 - 9 K 3391/16

    Ergänzende Vertragsauslegung eine verwaltungsgerichtlichen Vergleichs; Begriff

    Das vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 3. Mai 2016 (OVG 6 A 31.14, juris) ist nicht einschlägig, denn in dieser Entscheidung ging es nicht um die Notwendigkeit zentraler Lüftungsanlagen, sondern um die Regelung und Planung der Abluft dezentraler Lüftungsanlagen (Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 18.07.2016 - 1 C 31/13

    Fluglärm; Schallschutzauflage; passiver Schallschutz; Klageantrag

    Als Schlafräume eines Hauses sind unter Berücksichtigung des Wortlauts der Schutzauflage sowie dem mit dieser verfolgten Schutzziel, einen störungsfreien Nachtschlaf zu ermöglichen, der Raum oder die Räume anzusehen, die die Hauseigentümer oder Mieter für die regelmäßige Nutzung während des Nachtschlafes bestimmt haben (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 -, juris Rn. 22; HessVGH, Urt. v. 13. Juni 2007 - 11 A 2061/06 -, juris Rn. 74).
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