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   BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79   

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BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79 (https://dejure.org/1982,1125)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1982 - 6 ABR 54/79 (https://dejure.org/1982,1125)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 (https://dejure.org/1982,1125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Dies ist der Platz, der entweder vertraglich festgelegt oder dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts zugewiesen worden ist und an dem er tatsächlich arbeitet (vgl. BAG 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 637/86

    Dienststelle oder Betrieb als Arbeitsstelle im tariflichen Sinn - Beginn der

    Der gegenteiligen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - könne schon deshalb nicht gefolgt werden, weil seine Definition die Protokollnotiz zu § 15 Abs. 7 BAT nur unvollständig übernehme.

    Er verbleibt auch nach nochmaliger Überprüfung bei seiner im Beschluß vom 29. April 1982 (- 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT = RdA 1982, 389 = BB 19.03.1280 = DB 19.02.2469 = ArbuR 1982, 292 = EzA § 2 AZO Nr. 1 = RiA 1982, 224) geäußerten Ansicht, daß die Arbeit mit dem Betreten eines Betriebsgeländes beginnt und mit dem Verlassen des Betriebsgeländes endet, wenn sich auf einem eingefriedeten Betriebsgelände mehrere Gebäude einer Dienststelle oder eines Betriebes befinden.

    Unter Berücksichtigung dessen hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 29. April 1982, aaO, die Arbeitsstelle im Sinne des § 15 Abs. 7 BAT und § 15 Abs. 7 MTB II als die räumliche Einheit eines Betriebes bzw. einer Dienststelle verstanden.

    Er hält daher an seiner im Beschluß vom 29. April 1982, aaO, geäußerten Rechtsauffassung fest.

    Mit diesen Überlegungen anhand gerichtsbekannter Unterbringung öffentlicher Verwaltungen erklärt sich zwanglos die Verwendung der Abkürzung "z.B.", die der Senat in seinem Beschluß vom 29. April 1982, aaO, durchaus nicht übersehen oder vernachlässigt hat.

    Unter diesen Voraussetzungen findet eine restriktive Interpretation des Begriffs Arbeitsstelle auf das den Arbeitsplatz enthaltende Gebäude im Tarif keine Stütze, wohl aber die vom Senat in seinem Beschluß vom 29. April 1982, aaO, vertretene Auffassung, das Dienststellengelände sei in diesem Fall die Arbeitsstelle.

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    So kann sie mit dem Betrieb oder der Dienststelle identisch sein (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT und vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 ).

    Sie steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats zum Begriff der Arbeitsstelle im Sinne des § 15 Abs. 7 BAT (Senatsbeschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Senatsurteil vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT), an der der Senat nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage festhält.

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 29. April 1982 (aaO) und vom 15. September 1988 (aaO) ausgeführt, nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 15 Abs. 7 BAT und seiner Protokollnotiz hätten die Tarifvertragsparteien den Begriff der Arbeitsstelle dem des Arbeitsplatzes nicht gleichsetzen wollen.

    Der Senat nimmt den Streitfall allerdings zum Anlaß, durch ergänzende Ausführungen seine in den Entscheidungen vom 29. April 1982 (aaO) und 15. September 1988 (aaO) dargelegte Rechtsauffassung weiter zu verdeutlichen.

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 551/88

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Unterscheidung der

    Sie steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats zum Begriff der Arbeitsstelle im Sinne des § 15 Abs. 7 BAT (Senatsbeschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Senatsurteil vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT), an der der Senat nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage festhält.

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 29. April 1982 (a.a.O.) und vom 15. September 1988 (a.a.O.) ausgeführt, nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 15 Abs. 7 BAT und seiner Protokollnotiz hätten die Tarifvertragsparteien den Begriff der Arbeitsstelle dem des Arbeitsplatzes nicht gleichsetzen wollen.

    Der Senat nimmt den Streitfall allerdings zum Anlaß, durch ergänzende Ausführungen seine in den Entscheidungen vom 29. April 1982 (a.a.O.) und 15. September 1988 (a.a.O.) dargelegte Rechtsauffassung weiter zu verdeutlichen.

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988, BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT, vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Soweit der Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 29. April 1982 (- 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT) einem Antrag des Betriebsrats stattgegeben hat festzustellen, daß eine bestimmte Maßnahme des Arbeitgebers gegen einen Tarifvertrag verstößt, hat der Sechste Senat dies nicht näher begründet und lediglich zum Feststellungsinteresse ausgeführt, aus der Überwachungsaufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG folge das rechtliche Interesse des Betriebsrats an der Klärung, ob die Maßnahme des Arbeitgebers gegen Tarifnormen verstoße.
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2001 - 1 Sa 116b/01

    Bereitschaftsdienst; regelmäßige Verlängerung der Arbeitszeit; Wertung als

    Zwar ist Arbeitsstelle i.S. des § 15 Abs. 7 BAT als räumliche Einheit eines Betriebes bzw. einer Dienststelle zu verstehen (BAG Urteil vom 29.4.1982 - 6 ABR 54/79 - EzA Nr. 1 § 2 AZO).
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Dies ist der Platz, der entweder vertraglich festgelegt oder dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts zugewiesen worden ist und an dem er tatsächlich arbeitet (vgl. BAG 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94

    Aufnahme und Beendigung der Arbeit bei Umkleiden von Zivilkleidung in

    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 -, n.v., sowie zuletzt Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 234/91 -, n.v.).
  • BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90

    Arbeitszeit: Beginn und Ende

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.
  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 234/91

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Vielzahl von

  • BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Definition der

  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 600/90

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eines Krankenpflegers - Hauptpforte

  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.1991 - 12 TaBV 14/90

    Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung von Versorgungsauskünften

  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Begriff der Arbeitstelle

  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.1989 - 9 Sa 15/89

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers; Beginn der

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1987 - 13 (7) Sa 92/86

    Rücknahme und Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten; Verstoß gegen

  • LAG München, 04.06.1986 - 6 Sa 1068/85

    Beginn der Arbeitszeit eines Krankenpflegers oder einer Krankenschwester in einem

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 14 TaBV 4/88

    Recht des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen; Berechnung einer

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 11 Sa 100/92

    Zeit für das Anlegen und Ablegen der Arbeitskleidung als Arbeitszeit; Zeit für

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