Rechtsprechung
   BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2216
BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85 (https://dejure.org/1987,2216)
BAG, Entscheidung vom 04.06.1987 - 6 ABR 63/85 (https://dejure.org/1987,2216)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 (https://dejure.org/1987,2216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 208
  • BB 1988, 69
  • BB 1988, 69 u. 766
  • DB 1988, 50
  • DB 1989, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
    Zur Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gehört auch die Darstellung, welche Daten eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmern bzw. einer Gruppe von Arbeitnehmern ermöglicht bzw. welche personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten i.S. des BDSchG durch die Programme zu welchem Zweck erfaßt, gespeichert und verarbeitet werden (BAG Beschlüsse vom 6. Dezember 1983, aa0; vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 21/84 - RDV 1986, 138; vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - RDV 1987, 129 und vom 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - DB 1987, 1491, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
    Zur Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gehört auch die Darstellung, welche Daten eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmern bzw. einer Gruppe von Arbeitnehmern ermöglicht bzw. welche personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten i.S. des BDSchG durch die Programme zu welchem Zweck erfaßt, gespeichert und verarbeitet werden (BAG Beschlüsse vom 6. Dezember 1983, aa0; vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 21/84 - RDV 1986, 138; vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - RDV 1987, 129 und vom 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - DB 1987, 1491, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses -

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ersetzt die nähere Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, d.h. die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Betriebsratsbeschluß und damit zu einer Vereinbarung i.S. des § 80 Abs. 3 BetrVG wird ersetzt (§ 894 ZPO; vgl. BAG Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; vgl. dazu Thiele, GK-BetrVG, 3. Bearb., Stand November 1982, § 80 Rz 65; Jobs, RDV 1987, 125, 128).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ersetzt die nähere Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, d.h. die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Betriebsratsbeschluß und damit zu einer Vereinbarung i.S. des § 80 Abs. 3 BetrVG wird ersetzt (§ 894 ZPO; vgl. BAG Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; vgl. dazu Thiele, GK-BetrVG, 3. Bearb., Stand November 1982, § 80 Rz 65; Jobs, RDV 1987, 125, 128).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
    Bei der Einführung und Anwendung elektronischer Datenverarbeitungssysteme kann der Betriebsrat in den seinen Beteiligungsrechten (Informations-, Mitbestimmungs- und Kontrollrechten) unterliegenden Angelegenheiten daher wegen der Schwierigkeit der Materie, wenn er im Einzelfall nicht ohne fachkundigen Rat auskommen kann, die Hilfe eines Sachverständigen in Anspruch nehmen, um sich fehlende fachliche und/oder rechtliche Kenntnisse vermitteln zu lassen und damit seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen (vgl. BAG Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285 ff. [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu V 3 c der Gründe).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
    Zur Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gehört auch die Darstellung, welche Daten eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmern bzw. einer Gruppe von Arbeitnehmern ermöglicht bzw. welche personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten i.S. des BDSchG durch die Programme zu welchem Zweck erfaßt, gespeichert und verarbeitet werden (BAG Beschlüsse vom 6. Dezember 1983, aa0; vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 21/84 - RDV 1986, 138; vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - RDV 1987, 129 und vom 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - DB 1987, 1491, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73

    Betriebsrat - Mitgliedschaft in einem Mieterbund - Erwerb der erforderlichen

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ersetzt die nähere Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, d.h. die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Betriebsratsbeschluß und damit zu einer Vereinbarung i.S. des § 80 Abs. 3 BetrVG wird ersetzt (§ 894 ZPO; vgl. BAG Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; vgl. dazu Thiele, GK-BetrVG, 3. Bearb., Stand November 1982, § 80 Rz 65; Jobs, RDV 1987, 125, 128).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Zur Erteilung seiner Zustimmung zur Heranziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darf der Arbeitgeber nur verpflichtet werden, wenn die Heranziehung des Sachverständigen in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen ist (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 40, zu B III 1 der Gründe; vgl. auch 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - BAGE 54, 278 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 29, zu B IV der Gründe; 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 30 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 31, zu B II 1 b der Gründe).

    Der Betriebsrat ist aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, zum Erwerb des notwendigen Fachwissens zunächst die innerbetrieblichen Erkenntnisquellen zu erschließen, ehe die mit Kosten verbundene Beauftragung eines Sachverständigen als erforderlich angesehen werden kann (4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - aaO, zu B II 1 b der Gründe).

    Sie begrenzen den Anspruch aus § 80 Abs. 3 BetrVG unabhängig davon, ob der Sachverständige einen feststehenden Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht oder juristisch beurteilen soll (BAG 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 30 = EzA BetrVG1972 § 80 Nr. 31, zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90

    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Zum Abschluß einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat über die Heranziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darf der Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht nur verpflichtet werden, wenn die Heranziehung des Sachverständigen in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen ist (vgl. BAGE 54, 278, 295 f. = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30, aaO; auch schon BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 AP Nr. 11, aaO sowie BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972).

    Hierzu gehört die Information darüber, welche Daten und deren Verknüpfungen eine Kontrolle des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern ermöglichen bzw. welche personenbezogenen oder auf Personen beziehbaren Daten im Sinne des Datenschutzrechts durch Programme zu welchem Zweck erfaßt, gespeichert und verarbeitet werden sollen oder können (BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe, m. w. N.; BAGE 54, 278, 296 f. = AP Nr. 29, aaO, zu B VI der Gründe).

    b) Hat der Arbeitgeber seine Unterrichtungspflicht gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG erfüllt, so gebieten es die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Verhältnismäßigkeit, daß der Betriebsrat, wenn er trotz der vom Arbeitgeber erhaltenen Informationen meint, ohne zusätzliche sachkundige Unterstützung seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, zunächst weitere, ihm vom Arbeitgeber gebotene Möglichkeiten der Unterrichtung durch Fachkräfte des Betriebes oder Unternehmens oder durch Vertreter des Systemherstellers oder des Systemverkäufers nutzt, ehe die kostenaufwendige Beiziehung eines Sachverständigen als erforderlich angesehen werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 4. Juni 1987, aaO, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 25/13

    Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern

    Die Beauftragung eines Sachverständigen sollte erst nach Erschöpfung der betriebsinternen Erkenntnismöglichkeiten erforderlich sein (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 70, 1; 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - zu B II 3 b der Gründe) .
  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    (vgl. hierzu den Überblick über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Jobs RDV 1987, 125; ferner BAGE 54, 278; BAG, Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 -, AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 30; Linnenkohl BB 1988, 766; Pflüger NZA 1988, 45; Welkoborsky a.a.O., m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung),.
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für

    Kommt es nicht zur näheren Vereinbarung über die Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat eine arbeitsgerichtliche Entscheidung hierüber herbeiführen (vgl. BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe m. w. N.; vgl. zu einem solchen Verfahren: BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972).
  • LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03

    Heilung der Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines

    Dies darf der Betriebsrat nicht von vornherein mit der pauschalen Begründung ablehnen, diese Personen besäßen nicht das Vertrauen des Betriebsrats, weil sie im Dienste des Arbeitgebers stünden und deshalb nicht als neutral oder objektiv angesehen werden könnten (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 b der Gründe, EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 40 = NZA 1993, 86 ff.; 04. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - zu B II 3 b der Gründe, AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 22.02.2008 - 10 TaBVGa 3/08

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Anspruch des Betriebsrats auf

    Der Betriebsrat ist aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, zum Erwerb des notwendigen Fachwissens zunächst die innerbetrieblichen Erkenntnisquellen zu erschließen, ehe die mit Kosten verbundene Beauftragung eines Sachverständigen als erforderlich angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 04.06.1987 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 30; BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 64).
  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 41/88

    Betriebsrat: Kein Anspruch auf Erläuterung der Auswirkungen auf die Produktions-

    Kommt es zu dieser Vereinbarung nicht, so kann der Betriebsrat eine arbeitsgerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen, ob er mit welchem Auftrag und zu welchen Bedingungen einen Sachverständigen hinzuziehen kann (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. April 1989 - 7 ABR 87/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Niedersachsen, 04.03.1988 - 15 TaBV 61/87

    Zuständigkeit einer tariflichen Schlichtungsstelle; Mitwirkungsrechte der

    Ist somit der Einigungsstelle bzw. der Schlichtungsstelle die grundsätzliche Befugnis eingeräumt, zur Erfüllung ihrer Aufgabe einen Sachverständigen hinzuzuziehen, muß dem Arbeitgeber jedoch im Hinblick auf seine Kostentragungspflicht die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Erforderlichkeit eingeräumt werden, wobei zu beachten ist, daß im Rahmen des § 80 Abs. 3 BetrVG die Heranziehung eines Sachverständigen erst ins Auge gefaßt werden kann, wenn die betrieblichen Unterrichtungs- und Aufklärungsmöglichkeiten erschöpft sind (BAG, Beschluß vom 04.06.1987 - 6 ABR 63/85 ).
  • LAG Hessen, 14.01.1988 - 12 TaBV 6/87

    Zuziehung eines Sachverständigen für die Einführung und Anwendung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin, 10.03.1987 - 3 TaBV 8/86

    Erstattung der Kosten aus der "Tätigkeit" des Betriebsrats;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht