Rechtsprechung
   BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4295
BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08 (https://dejure.org/2009,4295)
BAG, Entscheidung vom 13.08.2009 - 6 AZR 307/08 (https://dejure.org/2009,4295)
BAG, Entscheidung vom 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 (https://dejure.org/2009,4295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige Lohnzulagen - Rufbereitschaftsvergütung

  • openjur.de

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr; Ständige Lohnzulagen; Rufbereitschaftsvergütung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TVUmBw); Berücksichtigung der Rufbereitschaftsvergütung

  • Judicialis

    TVUmBw § 6; ; TVUmBw § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TVUmBw; Berücksichtigung der Rufbereitschaftsvergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1304 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Sie sind an die Person des Arbeiters gebunden, wie zB Funktionszulagen, und berücksichtigen eine besondere Arbeitsschwierigkeit (vgl. Senat 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - BAGE 120, 239).

    In § 7 A Abs. 1 TVUmBw aF war die Berücksichtigung der Mehrarbeitsvergütung ausdrücklich geregelt; aus § 7 B Abs. 2 TVUmBw aF folgte dies mittelbar, denn Teil des Pauschallohns der Kraftfahrer ist gem. § 3 KraftfahrerTV auch die Vergütung für Mehrarbeit und Überstunden, welche bereits begrifflich etwas anderes ist als eine Lohnzulage (vgl. Senat 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239).

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Das macht deutlich, dass der MTArb genau zwischen ständigen Lohnzulagen, sonstigen unständigen Zulagen (zu diesem Begriff Senat 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT BAT § 17 Nr. 5; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 168), Zuschlägen, Entschädigungen und Lohn für Überstunden unterschied.

    Sie werden nicht aus einem bestimmten "ständig" gleichen Grundtatbestand vergütet, ihre Entstehung ist vielmehr nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl der Dienste abhängig (vgl. Senat 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT BAT § 17 Nr. 5; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 168).

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Das macht deutlich, dass der MTArb genau zwischen ständigen Lohnzulagen, sonstigen unständigen Zulagen (zu diesem Begriff Senat 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT BAT § 17 Nr. 5; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 168), Zuschlägen, Entschädigungen und Lohn für Überstunden unterschied.

    Sie werden nicht aus einem bestimmten "ständig" gleichen Grundtatbestand vergütet, ihre Entstehung ist vielmehr nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl der Dienste abhängig (vgl. Senat 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT BAT § 17 Nr. 5; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 168).

  • BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 293/73

    Monatstabellenlohn - Kraftfahrer - Gesamtpauschallohn - Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Von der in § 21 Abs. 4 MTArb enthaltenen Begriffsbestimmung des Monatsregellohns mit den dort aufgeführten Vergütungsbestandteilen waren die in Abs. 5 bezeichneten Entgeltkomponenten zu unterscheiden (ebenso zum früheren MTB II BAG 6. März 1974 - 4 AZR 293/73 - AP MTB II § 21 Nr. 2 = EzA MTB II § 21 Nr. 1).

    Von den Lohnzulagen abzugrenzende Lohnzuschläge sind nicht an die Person des Arbeiters gebunden, sondern werden, wie zB Zeitzuschläge, Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszuschläge (vgl. §§ 27, 29 MTArb), wegen der äußeren Umstände der Arbeitsleistung gezahlt (BAG 6. März 1974 - 4 AZR 293/73 - AP MTB II § 21 Nr. 2 = EzA MTB II § 21 Nr. 1).

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Eine ständige Lohnzulage iSd. MTArb ist gegeben, wenn sie, wie beispielsweise die Vorhandwerkerzulage, mindestens für die Stunden zusteht, für die der Monatstabellenlohn gezahlt wird (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353).
  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06

    Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Die Feststellung muss auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet sein, das so genau zu bezeichnen ist, dass über seine Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (vgl. Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - NZA-RR 2008, 495).
  • LAG Nürnberg, 20.03.2008 - 5 Sa 173/07

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs 2 TV UmBW - Berücksichtigung einer

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. März 2008 - 5 Sa 173/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 955/12

    Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Das für Überstunden gezahlte Entgelt ist keine ständige Lohnzulage iSd. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 6 Abs. 1 TV UmBw (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 18) .

    Entgegen der Annahme der Revision folgt aus der von ihr zitierten Passage aus dem Urteil des Senats vom 13. August 2009 (- 6 AZR 307/08 - Rn. 21) , die die Anordnung von Rufbereitschaft betraf, nichts anderes.

    bb) Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Protokollnotiz Nr. 3 zu § 6 Abs. 1 TV UmBw der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen ist, nach der alten Fassung nicht gesicherte Lohnbestandteile nunmehr sichern zu wollen (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21) .

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Ihre Entstehung ist im Gegensatz zu persönlichen Zulagen nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl und Art von Diensten abhängig (vgl. zur Abgrenzung BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 f. mwN, ZTR 2009, 641) .

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit dem Verzicht auf das Wort "ständige" lediglich eine redaktionelle Anpassung an den TVöD und eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden sollte (so BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 641) , zeigt dies doch, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "ständige Lohnzulagen" diese Zulagen nur von "unständigen Lohnzulagen" und damit von Zulagen abgrenzen wollten, die vom Anfall und der Zahl der Dienste abhängig waren (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, aaO) , mit dem Wort "ständige" aber nicht zum Ausdruck bringen wollten, dass die "ständige Lohnzulage" dem Arbeiter auf Dauer zustehen musste.

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen - § 6 TV UmBw

    Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 641) .
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

    Im vorliegenden Fall bezieht sich die Feststellung zulässigerweise auf den Umfang einer streitigen Leistungspflicht (vgl. zu § 11 Abs. 2 TV UmBw BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 11) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12

    Ausgleichszahlung nach dem TVUmBw - Keine Berücksichtigung der über das

    Eine ständige Lohnzulage im Sinne des MTArb ist gegeben, wenn sie, wie beispielsweise die Vorhandwerkerzulage, mindestens für die Stunden zusteht, für die der Monatstabellenlohn gezahlt wird ( BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, ZTR 2009, 641 ).

    Unabhängig davon, ob die zusätzlich angefallenen Arbeitsstunden als Mehrarbeit oder Überstunden zu qualifizieren sind, handelt es sich bei der hierfür gezahlten Vergütung bereits begrifflich um etwas anderes als eine Lohnzulage ( vgl. BAG 13.August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 19, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, NZA 2007, 630 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 774/09

    Einkommenssicherung nach TV Umgestaltung Bundeswehr - persönliche Zulage -

    Sinn und Zweck der Regelung in §§ 11, 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVUmBw ist es, solche wiederkehrenden Lohnbestandteile der letzten drei Jahre zu sichern, welche der Arbeiter in der für ihn maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit erzielt hatte (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2009 - 6 AZR 307/08 = NZA 2009, 1304).

    Eine ständige Lohnzulage im Sinne des MTArb ist gegeben, wenn sie - wie beispielsweise eine Vorhandwerkerzulage - mindestens für die Stunden zusteht, für die der Tabellenlohn gezahlt wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2003 - 9 AZR 353/02 = BAGE 106, 353; Urteil vom 13.08.2009 a.a.O.).

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

    Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239) .
  • ArbG Rheine, 29.03.2010 - 1 Ca 38/10

    Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der

    Zudem stimmt die Auffassung der Kammer mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung des § 11 TV UmBw überein: In seinem Urteil vom 13.08.2009 (6 AZR 307/08) hat das Bundesarbeitsgericht sich auf den Standpunkt gestellt, " dass durch die Ausgleichszahlung grundsätzlich nur die Vergütung gesichert werden sollte, die der Arbeiter im Rahmen seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit erzielt hatte".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2013 - 10 Sa 303/13

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - kein Anspruch auf Beihilfe

    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13.08.2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht