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   BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 441/04   

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BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 441/04 (https://dejure.org/2005,2160)
BAG, Entscheidung vom 21.07.2005 - 6 AZR 441/04 (https://dejure.org/2005,2160)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 6 AZR 441/04 (https://dejure.org/2005,2160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerrufliche Gewährung eines Leistungszuschlags; Nachprüfbarkeit der Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz ; Zulässigkeit einer auf ein Jahr befristeten Gewährung von Leistungszuschlägen

  • Judicialis

    Bezirks-Zusatztarifvertrag (BZT-G/NRW) vom 11. September 1962 für gemeindliche Arbeiter in Nordrhein-Westfalen zu § 20; ; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwal... tungen und Betriebe (BMT-G) § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulage; Tarifauslegung - widerrufliche Gewährung eines Leistungszuschlags

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifauslegung: Aus tariflicher Verpflichtung zur jährlichen Neuentscheidung über Gewährung eines Leistungszuschlags folgt zulässige Befristung der Gewährung auf ein Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifliche Leistungszuschläge nur bei andauernder überdurchschnittlicher Leistung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tarifliche Leistungszuschläge nur bei andauernder überdurchschnittlicher Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 231 (Ls.)
  • DB 2006, 1118
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 441/04
    Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 2/00 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 37, zu 1 a der Gründe; 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 441/04
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 2/00 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 37, zu 1 a der Gründe; 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 441/04
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 2/00 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 37, zu 1 a der Gründe; 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 26.04.2001 - 6 AZR 2/00

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung Witwenrente

    Auszug aus BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 441/04
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 2/00 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 37, zu 1 a der Gründe; 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Köln, 21.06.2004 - 2 (9) Sa 161/04

    Leistungszulage, Entzug, Widerruf, Paritätische Kommission, Tarifauslegung,

    Auszug aus BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 441/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Juni 2004 - 2 (9) Sa 161/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 618/11

    Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge

    § 4 Abs. 4 BZT-G knüpfte ausdrücklich an die Leistungsfähigkeit des kommunalen Arbeitgebers an und legte nur ein Maximalvolumen von 3, 5 % der Summe der Monatstabellenlöhne der Stufe 1 fest, verpflichtete aber den Arbeitgeber nicht dazu, bei nicht bestehender Leistungsfähigkeit gleichwohl Leistungszuschläge zu zahlen (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 441/04 - AP BMT-G II § 20 Nr. 8) .
  • LAG Köln, 08.04.2011 - 10 Sa 1321/10

    Ausschluss der Besitzstandszulage bei rechtswirksamer Veränderung der

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil diese Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 441/04, AP-Nr. 8 zu § 20 BMT-G II).

    Dem Tarifwortlaut der Tarifbestimmung ist nicht zu entnehmen, dass nur eine Entscheidung über die "gewährte" Leistungszulage getroffen werden soll, sondern es soll allgemein über Leistungszuschläge jährlich neu entschieden werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 441/04, a. a. O.; LAG Köln, Urteil vom 21.06.2004 - 2 (9) Sa 161/04, NZTR 2004, Seite 586 ff.).

  • LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06

    Berufsausbildungsverhältnis; Auszubildendenvertreter; Anschlussarbeitsverhältnis;

    Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00 -) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 441/04 -) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.
  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 TaBV 14/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

    Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 -) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juli 2005 - 6 AZR 441/04 -) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.
  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 (3) TaBV 19/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

    cc) Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 -) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juli 2005 - 6 AZR 441/04 -) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.
  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 TaBV 24/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

    Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 -) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juli 2005 - 6 AZR 441/04 -) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.
  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 (2) TaBV 28/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

    Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 -) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juli 2005 - 6 AZR 441/04 -) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.
  • LAG Köln, 02.11.2006 - 5 TaBV 13/06

    Auszubildender; Vertretung; Ausbildungsbetriebe

    Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00 - ) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 441/04 - ) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.
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