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   BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79   

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BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79 (https://dejure.org/1979,1135)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1979 - 6 B 37.79 (https://dejure.org/1979,1135)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1979 - 6 B 37.79 (https://dejure.org/1979,1135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung eines Zuwendungsanspruchs für Beamte bestimmter Besoldungsgruppen - Bedeutung von im Erlasswege geregelten Zuwendungen - Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Erstattung von Gebühren für Wohnungsdienstanschlüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 12.78

    Revisibilität des früheren Wehrrechts - Begriff des aktiven Wehrdienstes -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79
    Schon deswegen entbehrt sie der grundsätzlichen, d.h. der allgemeinen Bedeutung (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 12.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79
    Es versteht sich von selbst und bedarf deswegen nicht der revisionsgerichtlichen Klärung, daß der Dienstherr Verwaltungsvorschriften, mit denen er die Ausübung des ihm im Bereich der Fürsorgepflicht eingeräumten Ermessens (vgl. dazu BVerwGE 19, 48 [55]; 28, 353 [355]) festlegt, aus willkürfreien Gründen ändern, insbesondere einer veränderten Sachlage anpassen darf.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, bisher höchtsrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79
    Das weitere Beschwerdevorbringen erschöpft sich in Angriffen auf die Tatsachenwürdigung und die Rechtsfindung des Berufungsgerichts, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92]) ebensowenig zur Zulassung der Revision führen können wie der Umstand, daß die erstrebte Revisionsentscheidung in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben und einen größeren Personenkreis betreffen würde (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6] und vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64

    Ausübung der Fürsorge im Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79
    Es versteht sich von selbst und bedarf deswegen nicht der revisionsgerichtlichen Klärung, daß der Dienstherr Verwaltungsvorschriften, mit denen er die Ausübung des ihm im Bereich der Fürsorgepflicht eingeräumten Ermessens (vgl. dazu BVerwGE 19, 48 [55]; 28, 353 [355]) festlegt, aus willkürfreien Gründen ändern, insbesondere einer veränderten Sachlage anpassen darf.
  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79
    Das weitere Beschwerdevorbringen erschöpft sich in Angriffen auf die Tatsachenwürdigung und die Rechtsfindung des Berufungsgerichts, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92]) ebensowenig zur Zulassung der Revision führen können wie der Umstand, daß die erstrebte Revisionsentscheidung in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben und einen größeren Personenkreis betreffen würde (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6] und vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Ein Anspruch kann vielmehr erst durch eine entsprechende Erlass- oder Verordnungslage begründet werden, in der im Einzelnen geregelt ist, für welche Aufwendungen die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gezahlt werden sollen (Urteil vom 25. August 2011 a.a.O.; Beschluss vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 1 S. 1 jeweils zur wortgleichen Vorschrift des § 17 BBesG).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 BBesG der Dienstherr nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, das er im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung durch Richtlinien - wie hier - binden kann (vgl.Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - , Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 11.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Ein Anspruch kann vielmehr erst durch eine entsprechende Erlass- oder Verordnungslage begründet werden, in der im Einzelnen geregelt ist, für welche Aufwendungen die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gezahlt werden sollen (Urteil vom 25. August 2011 a.a.O.; Beschluss vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 1 S. 1 jeweils zur wortgleichen Vorschrift des § 17 BBesG).
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

    Der Dienstherr entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 BBesG über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - (Buchholz 235 § 17 Nr. 1)), das er im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung durch Richtlinien - wie hier - binden kann.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer

    Ein Anspruch wird vielmehr erst durch eine entsprechende Erlass- oder Verordnungslage begründet, in der im Einzelnen geregelt ist, für welche Aufwendungen die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gezahlt werden sollen (vgl. Beschluss vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 13.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Ein Anspruch kann vielmehr erst durch eine entsprechende Erlass- oder Verordnungslage begründet werden, in der im Einzelnen geregelt ist, für welche Aufwendungen die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gezahlt werden sollen (Urteil vom 25. August 2011 a.a.O.; Beschluss vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 1 S. 1 jeweils zur wortgleichen Vorschrift des § 17 BBesG).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1992 - 11 S 107/90

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Aufwandsentschädigung gem BBesG § 17hier:

    § 17 Bundesbesoldungsgesetz -- BBesG --, wonach Aufwandsentschädigungen nur gewährt werden dürfen, wenn aus dienstlicher Veranlassung Aufwendungen entstehen deren Übernahme dem Beamten, Richter oder Soldaten nicht zugemutet werden kann, und der Haushaltsplan Mittel dafür zur Verfügung stellt, ist keine Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1979 -- 6 B 37.79 -- Buchholz 235 § 17 BBesG).

    § 17 BBesG ist eine Kollisionsnorm zu § 2 Abs. 1 BBesG und legt die (engen) Grenzen fest, innerhalb derer einem Beamten, Richter oder Soldaten neben seinen Dienstbezügen Zuwendungen gewährt werden dürfen, die nicht gesetzlich geregelt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1979 -- 6 B 37.79 -- Buchholz 235 § 17 Nr. 1).

  • VG München, 20.03.2009 - M 21 K 08.242

    Dienstaufwandsentschädigung für von miteinander verheirateten Außendienstbeamten

    § 17 BBesG legt nur die (engen) Grenzen fest, innerhalb deren einem Beamten neben seinen Dienstbezügen Zuwendungen gewährt werden dürfen, die nicht gesetzlich geregelt sind; hingegen sagt er nichts darüber aus, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf solche Zuwendungen besteht (BVerwG vom 29.06.1979 - 6 B 37.79 - Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 1 = PersV 1980, 103 = ZBR 1980, 162).

    Der Dienstherr darf Verwaltungsvorschriften, mit denen er - wie im vorliegenden Fall - die Ausübung des ihm im Bereich der Fürsorgepflicht eingeräumten Ermessens festlegt, aus willkürfreien Gründen ändern, insbesondere einer veränderten Sachlage anpassen (BVerwG vom 29.06.1979, a.a.O.; vom 05.11.1998 - 2 A 3.98 - IÖD 1999, 98 = DÖD 1999, 113 = ZBR 1999, 308 = Schütz BeamtR ES/C IV 8 Nr. 4 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 116).

  • VG Düsseldorf, 29.04.2014 - 26 K 6190/12

    Polizei; Besoldung; Bekleidungspauschale; Zivilkleidung; Polizeivollzugsdient;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 - juris; Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C 3.93 - ZBR 1994, 342; Beschluss vom 29. Juni 1979 - 6 B 37.79 - Buchholz 235 § 17 Nr. 1; OVG NRW, Urteil vom 22. November 1996 - 6 A 4873/95 - (n.v.).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94

    Anspruch auf eine Stellenzulage sowie eine Aufwandsentschädigung - Abnahme der

    Der Ausschluß des Klägers aus dem Kreis der Berechtigten hält sich im Rahmen des der Beklagten durch § 17 BBesG eingeräumten Ermessens (vgl. zur Ermessensausübung BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - [Buchholz 235 § 17 Nr. 1]; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - [BVerwGE 96, 224, 226 f.]; Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder - Außendienst -

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93

    Beamtenbesoldung - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten -

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93

    Anspruch auf Gewährung einer Erschwerniszulage - Abgeltung der Erschwerniszulage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1980 - 2 A 16/79
  • BVerwG, 02.07.1981 - 6 B 12.81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fürsorgepflicht des Dienstherrn -

  • VG Freiburg, 19.01.2010 - 3 K 697/08

    Aufwandsentschädigung für Außendienstbeamte der Deutschen Rentenversicherung für

  • VG München, 27.07.2012 - M 21 K 11.2265

    Berufsvorbereitende Förderung von Grundwehrdienstleistenden

  • VG Magdeburg, 21.01.2010 - 5 A 292/09

    Aufwandsentschädigung für im Dienst getragene Zivilkleidung von

  • VG Berlin, 02.03.1994 - 7 A 272.92

    Gewährung der Aufwandsentschädigung für im Beitrittsgebiet tätige

  • VG Berlin, 24.02.1994 - 7 A 273.92

    Zulässigkeit einer Leistungsklage; Voraussetzungen für die Gewährung einer

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