Rechtsprechung
VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Aufenthaltsverbot über 6 Monate im Umkreis eines Schlachthofs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
Rechtsprechung
VG Osnabrück, 18.07.2013 - 6 B 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 46 Abs 1 FeV; § 2 Abs 7 S 1 StVG
Fahrerlaubnis; Eignungsüberprüfung; Gutachten; Amtsermittlung - verkehrslexikon.de
Klärung der Kompensationsmöglichkeit bei Medikamentenkonsum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Würzburg, 27.07.2016 - W 6 S 16.680
Folgen einer teilweise fehlerhaften Fragestellung in Gutachtensanordnung
Der Antragsgegner hat - ohne Abstriche zu machen oder zu differenzieren - den Antragsteller ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auf die Nichteignung schließen dürfe, wenn sich der Antragsteller nicht untersuchen lasse bzw. das geforderte (also auch vollständige) Gutachten nicht fristgerecht vorlegen sollte (vgl. BayVGH, B. v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 138; VG Osnabrück, B. v. 18.7.2013 - 6 B 40/13 - juris; B. v. 16.1.2013 - 6 B 73/12 - juris). - VG Würzburg, 13.02.2014 - W 6 S 14.62
Fehlende eigene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über Erfordernis der …
Er kann diese Frage nicht der Begutachtungsstelle oder dem Antragsteller überantworten, jedoch darf und muss er die Empfehlungen des vorherigen medizinischen Gutachtens berücksichtigen (VGH BW, U.v. 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - juris; VG Osnabrück, B.v. 18.7.2013 - 6 B 40/13 - juris; Zwerger, JurisPraxisreport-Verkehrsrecht 3/2014 vom 12.2.2014, Anm. 6). - VG Ansbach, 11.07.2023 - AN 10 K 21.01601
Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
Der Beklagte hat - ohne Abstriche zu machen oder zu differenzieren - den Kläger ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auf die Nichteignung schließen dürfe, wenn sich der Kläger nicht untersuchen lasse bzw. das geforderte (also auch vollständige) Gutachten nicht fristgerecht vorlegen sollte (vgl. BayVGH, B. v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 138; VG Osnabrück, B. v. 18.7.2013 - 6 B 40/13 - juris; B. v. 16.1.2013 - 6 B 73/12 - juris). - VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 1 S 19.1118
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Vorlage eines fachärztlichen Attests (Diabetes …
Er kann diese Frage nicht der Begutachtungsstelle oder dem Antragsteller überantworten, jedoch darf und muss er die Empfehlungen des vorherigen medizinischen Gutachtens berücksichtigen (VGH BW, U.v. 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - juris; VG Osnabrück, B.v. 18.7.2013 - 6 B 40/13 - juris). - VG Bayreuth, 10.12.2018 - B 1 S 19.1118
Fahrerlaubnisentziehung - rechtswidrige Gutachtensanforderung
Er kann diese Frage nicht der Begutachtungsstelle oder dem Antragsteller überantworten, jedoch darf und muss er die Empfehlungen des vorherigen medizinischen Gutachtens berücksichtigen (VGH BW, U.v. 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - juris; VG Osnabrück, B.v. 18.7.2013 - 6 B 40/13 - juris).