Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83   

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BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83 (https://dejure.org/1984,3719)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1984 - 6 B 47.83 (https://dejure.org/1984,3719)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - 6 B 47.83 (https://dejure.org/1984,3719)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Befürwortung des Verteidigungskriegs durch einen Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80

    "Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Im übrigen hat der Senat jene frühere Rechtsprechung dahingehend präzisiert, daß zwar nicht die Respektierung der Gewissensentscheidung anderer Wehrpflichtiger, ihrer Wehrpflicht zu genügen, wohl aber die Billigung ihres militärischen Dienstes die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt (vgl. Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - [BVerwGE 64, 369 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126]).
  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    In dem vom Kläger bezeichneten Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) hat der Senat nämlich die gleiche Auffassung vertreten und in dem Zusammenhang nur klarstellend die Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg gegen einen zur Ausrottung entschlossenen Kläger, die eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer prinzipiell ausschließt, abgegrenzt von den Fällen, in denen der Wehrpflichtige in zugespitzten Notwehr- und Nothilfesituationen, die sich auch in einem Verteidigungskrieg ergeben können, notfalls mit Waffengewalt einzugreifen bereit ist.
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Daß der Kläger seinen Beitrag zur Verteidigung des Staates Israel auf den Abschuß von Angriffsraketen beschränken wollte, so daß er nicht unmittelbar an der Tötung von Angreifern beteiligt gewesen wäre, ist deshalb unerheblich, weil er nach der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die hier zugrundezulegen ist, diesen Beitrag nicht lediglich in notwehr- und nothilfeähnlichen Situationen, sondern überhaupt als Teil der "Verteidigungsstreitmacht" und somit innerhalb eines typisch militärischen Handlungsablaufs (vgl. dazu Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90]) zu erbringen bereit wäre.
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73

    Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Das Verwaltungsgericht ist mit seiner Entscheidung auch nicht vom Urteil des Senats vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66) abgewichen; denn gerade die dort getroffene Feststellung, eine notwehr- oder nothilfeähnliche Situation sei nicht ohne weiteres gegeben, falls Israel sich infolge eines Angriffs feindlicher Freiwilligenverbände in Todesgefahr befände, stimmt mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts überein.
  • BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Soweit die Beschwerde darüber hinaus Verfahrensmängel geltend macht, ist sie bereits unzulässig, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81

    Folgen eines Verstoßes gegen die formellen Anforderungen einer

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Soweit die Beschwerde darüber hinaus Verfahrensmängel geltend macht, ist sie bereits unzulässig, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73

    Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87) und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 113.69 - läßt sich nicht feststellen.
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 113.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Stellung des

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87) und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 113.69 - läßt sich nicht feststellen.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1983 - 6 B 47/83   

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https://dejure.org/1983,19366
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1983 - 6 B 47/83 (https://dejure.org/1983,19366)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.05.1983 - 6 B 47/83 (https://dejure.org/1983,19366)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - 6 B 47/83 (https://dejure.org/1983,19366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 26.5.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, S. 272 f.) kann ein Nachbar zwar aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstandes zu rügen.
  • OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbar;

    Denn wer selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht eingehalten hat, kann billigerweise nicht verlangen, daß der Nachbar die Abstandsfläche freihält (verglei- 1 EO 698/99 8 che hierzu etwa: OVG Lüneburg, Beschluß vom 26.5.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, sowie Urteil vom 12.9.1994 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196; OVG des Saarlandes, Beschluß vom 24.1.1983 - 2 W 2/83 -, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173; Senatsbeschlüsse vom 12.8.1994 - 1 EO 339/94 - und vom 20.8.1998 - 1 EO 408/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06

    Nachbarschutz gegen Kinoerweiterung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Nds. OVG (vgl. z. B. B. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17 = BauR 2005, 372 = NdsVBl 2005, 104; Beschl. v. 26.5.1983 - 6 B 47/83 - NdsRpfl 1983, 284 = BRS 40 Nr. 113; Urt. v. 12.9.1984 - 6 A 49/83 - BRS 42 Nr. 196; Urt. v. 10.3.1989 - 1 L 15/89 - BRS 49 Nr. 216; Beschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 - NdsRpfl 2000, 175 = NdsVBl 2000, 11 = BRS 62 Nr. 190; vgl. dazu auch Schmaltz in Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, Komm., 8. Aufl. 2006, § 72 Rdnr. 30; OVG Münster, Urt. v. 24.4.2001 - 10 A 1402/98 - BRS 64 Nr. 188; VGH Ba.-Wü., Urt. v. 18.11.2002 - 3 S 882/02 - BRS 65 Nr. 193) kann nicht mit Erfolg die Nichteinhaltung des Grenzabstandes rügen, wer diesen selbst verletzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - 10 A 3223/01

    Nachbarrechtlicher Anspruch auf Rückbau rückwärtiger Balkone unterhalb des

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 10. April 2003, a.a.O., und vom 19. März 1993 - 7 A 634/90 - Beschlüsse vom 15. März 1993 - 7 B 127/93 -, vom 14. Dezember 1994 - 7 B 3001/94 - und vom 8. August 1995 - 7 B 1624/95 - Nds. OVG, Beschluss vom 26. Mai 1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs als Rechtsfrage

    Selbst wenn das richtig wäre, änderte das nichts daran, daß auch in diesem Falle keine Störung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die erst den Abwehranspruch des Nachbarn rechtfertigt, vorläge; denn dafür ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Nachbar mit seinem Gebäude mit oder ohne bauaufsichtliche Genehmigung, (materiell) rechtmäßig oder rechtswidrig den nach dem geltenden Recht regelmäßig zur Nachbargrenze einzuhaltenden Abstand unterschreitet, sondern maßgebend sind insoweit die sichtbaren tatsächlichen Verhältnisse, weil sie das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis bestimmen (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.1967 - 6 A 110/66 -, BRS 18 Nr. 122, Beschluß vom 26.05.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, Urteil vom 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196 und Urteil vom 21.10.1986 - 1 OVG A 180/85 - n.v.; Domning/Möller/Suttkus, Kommentar zur LBO, § 6 Rdnr. 11; Große-Suchsdorf/Schmaltz/Lindorf/Wiechert, Kommentar zur NBauO, § 72 Rdnr. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92

    Antrag auf eine Baugenehmigung bzw. Nachtragsbaugenehmigung; Verstoß der

    Ein Nachbar, der die vorgesehenen Abstandsflächen zu dem Nachbargrundstück selbst nicht einhält, kann eine Unterschreitung der Abstandsflächen durch den Bauherrn dann nicht abwehren, wenn der Nachbar die Abstandsfläche ebenfalls unzulässigerweise in Anspruch genommen hat (vgl. Beschl. d. Senats vom 31.07.1992 - 1 M 37/92 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.05.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 4(7 Nr. 113; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 169; Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, 5. Aufl. 1992, § 7 NBauO Rdnr. 11).
  • VG Bremen, 07.12.2022 - 1 K 2345/19

    Bauplanungs- Bauordnungs- u. Städtebaubeförderungsrecht, Urteil vom 07.12.2022 -

    Dazu hat das OVG Schleswig-Holstein zahlreiche Entscheidungen anderer Gerichte zitiert, unter anderem des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 26. Mai 1983- 6 B 47/83 -, BRS 40, 271).
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