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   VG Hannover, 20.10.2020 - 6 B 5352/20   

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https://dejure.org/2020,31565
VG Hannover, 20.10.2020 - 6 B 5352/20 (https://dejure.org/2020,31565)
VG Hannover, Entscheidung vom 20.10.2020 - 6 B 5352/20 (https://dejure.org/2020,31565)
VG Hannover, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 6 B 5352/20 (https://dejure.org/2020,31565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag eines Journalisten stattgegeben - Information über die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten muss gegenüber einem Vertreter der Presse mitgeteilt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Information über Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Illegales Autorennen | Auskunft über Staatsangehörigkeit - Journalist hat Anspruch gegen Polizei

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Illegales Autorennen | Auskunft über Staatsangehörigkeit - Journalist hat Anspruch gegen Polizei

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Journalist darf Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten erfragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pressearbeit im Ermittlungsverfahren - und die Auskunft über die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse: Polizei muss Journalisten Nationalität von Beschuldigtem nennen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Information über die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten muss gegenüber einem Pressevertreter mitgeteilt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Journalist hat gegen Polizei auf Anspruch auf Auskunft über Staatsangehörigkeit eines Straftäters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Information über die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten muss gegenüber einem Vertreter der Presse mitgeteilt werden - Verwaltungsgericht gibt Eilantrag eines Journalisten statt

Papierfundstellen

  • afp 2020, 543
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2014 - 10 ME 102/13
    Auszug aus VG Hannover, 20.10.2020 - 6 B 5352/20
    Die Pressefreiheit umfasst sowohl die freie Entscheidung darüber, was berichtenswert erscheint und was nicht, als auch die Freiheit, selbst zu beurteilen, welche Informationen vonnöten sind, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer möglichen Veröffentlichung aufzubereiten (vgl. BVerwG, ZUM 2016, 794 Rn. 19; OVG Lüneburg, ZUM-RD 2015, 32 (33 f.)).

    Die Schutzwürdigkeit wird im Wege einer "umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den entgegenstehenden privaten Interessen" ermittelt (vgl. OVG Lüneburg, ZUM-RD 2015, 32 (34); Löffler/Burkhardt LPG, § 4 Rn. 121 m.w.N).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Hannover, 20.10.2020 - 6 B 5352/20
    Begehrt der Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und OVG 3 M 105.17 - juris, Rn. 2; sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris, Rn. 1; vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Hannover, 20.10.2020 - 6 B 5352/20
    Begehrt der Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und OVG 3 M 105.17 - juris, Rn. 2; sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris, Rn. 1; vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus VG Hannover, 20.10.2020 - 6 B 5352/20
    Die Pressefreiheit umfasst sowohl die freie Entscheidung darüber, was berichtenswert erscheint und was nicht, als auch die Freiheit, selbst zu beurteilen, welche Informationen vonnöten sind, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer möglichen Veröffentlichung aufzubereiten (vgl. BVerwG, ZUM 2016, 794 Rn. 19; OVG Lüneburg, ZUM-RD 2015, 32 (33 f.)).
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