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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 6 B 542/05   

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https://dejure.org/2005,8984
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 6 B 542/05 (https://dejure.org/2005,8984)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.06.2005 - 6 B 542/05 (https://dejure.org/2005,8984)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 6 B 542/05 (https://dejure.org/2005,8984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Hauptmerkmals "Mitarbeiterführung"; Prinzip der Bestenauslese; Besetzung einer freien Planstelle

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 L 89/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 6 B 542/05

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 347
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2005 - 6 B 216/05

    Rechtmäßigkeit von Beurteilungen eines Kriminalhauptkommisars bzw. eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 6 B 542/05
    Die beabsichtigte Stellenbesetzung ist bisher nicht durchgeführt worden, da ein Antrag des Antragstellers, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Stelle vorläufig nicht mit einem Konkurrenten zu besetzen, Erfolg hatte (vgl. Beschluss des Senats vom 29. März 2005 - 6 B 216/05 -).

    Das hat der Senat bereits in dem weitgehend sachgleichen Verfahren des Antragstellers betreffend die seit 00.0000 besetzbare Planstelle mit Beschluss vom 29. März 2005 - 6 B 216/05 - entschieden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - 6 B 1913/04

    Entscheidung über die Besetzung von Beförderungsplanstellen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 6 B 542/05
    Tatsächlicher Ausgangspunkt der betreffenden Entscheidungen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 - und - 6 B 1587/04 -, vom 16. September 2004 - 6 B 1913/04 - und vom 7. Januar 2005 - 6 B 2441/04 -, waren sämtlich Fälle, in denen in den aktuellen Beurteilungen bei dem jeweiligen Antragsteller das Hauptmerkmal "Mitarbeiterführung" beurteilt worden war, bei dem jeweils ausgewählten Beigeladenen bzw. bei einem der ausgewählten Beigeladenen hingegen nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 B 1587/04

    Rechtmäßigkeit einer ablehnenden Beförderungsentscheidung durch den Dienstherrn

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 6 B 542/05
    Tatsächlicher Ausgangspunkt der betreffenden Entscheidungen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 - und - 6 B 1587/04 -, vom 16. September 2004 - 6 B 1913/04 - und vom 7. Januar 2005 - 6 B 2441/04 -, waren sämtlich Fälle, in denen in den aktuellen Beurteilungen bei dem jeweiligen Antragsteller das Hauptmerkmal "Mitarbeiterführung" beurteilt worden war, bei dem jeweils ausgewählten Beigeladenen bzw. bei einem der ausgewählten Beigeladenen hingegen nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 B 1586/04

    Rechtmäßigkeit einer ablehnenden Beförderungsentscheidung durch den Dienstherrn

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 6 B 542/05
    Tatsächlicher Ausgangspunkt der betreffenden Entscheidungen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 - und - 6 B 1587/04 -, vom 16. September 2004 - 6 B 1913/04 - und vom 7. Januar 2005 - 6 B 2441/04 -, waren sämtlich Fälle, in denen in den aktuellen Beurteilungen bei dem jeweiligen Antragsteller das Hauptmerkmal "Mitarbeiterführung" beurteilt worden war, bei dem jeweils ausgewählten Beigeladenen bzw. bei einem der ausgewählten Beigeladenen hingegen nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2005 - 6 B 2441/04

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Anspruch auf Gewährung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 6 B 542/05
    Tatsächlicher Ausgangspunkt der betreffenden Entscheidungen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 - und - 6 B 1587/04 -, vom 16. September 2004 - 6 B 1913/04 - und vom 7. Januar 2005 - 6 B 2441/04 -, waren sämtlich Fälle, in denen in den aktuellen Beurteilungen bei dem jeweiligen Antragsteller das Hauptmerkmal "Mitarbeiterführung" beurteilt worden war, bei dem jeweils ausgewählten Beigeladenen bzw. bei einem der ausgewählten Beigeladenen hingegen nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 6 B 653/16

    Ausschöpfung; Aktuelle; Beurteilungen; Leistungsgrundsatz; Mitarbeiterführung

    Zur Berücksichtigung des Merkmals "Mitarbeiterführung", wenn nicht alle Mitbewerber in diesem Merkmal beurteilt worden sind (Fortführung der Senatsrechtsprechung, u.a. Beschluss vom 8. Juni 2005 - 6 B 542/05 -, ZBR 2006, 63).

    Den vom Verwaltungsgericht zitierten Senatsentscheidungen, vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 2005 - 6 B 2441/05 - und vom 8. Juni 2005 - 6 B 542/05 -, jeweils juris, lässt sich nichts entnehmen, was diese Auffassung stützen könnte.

    Der Senat hat dementsprechend in dem Beschluss vom 8. Juni 2005, a.a.O., besonders betont, dass es grundsätzlich in der "Entscheidungsfreiheit" des Dienstherrn steht, die bei einem der Konkurrenten beurteilte "Mitarbeiterführung" unberücksichtigt zu lassen oder aber "den Umstand, dass (er) ... bereits Führungsfunktionen wahrgenommen hat und diesbezüglich beurteilt worden ist, in seine Entscheidung" einzubeziehen.

  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Dass der Beigeladene im Hauptmerkmal "Führungserfolg" nicht beurteilt worden ist, rechtfertigt es deshalb nicht, den Unterschied aus dem Qualifikationsvergleich auszublenden (vgl. OVG NW, B.v. 8.6.2005 - 6 B 542/05 - juris Rn. 10).

    Geht es - wie hier - um ein Beförderungsamt, bei dem die Führung von Mitarbeitern regelmäßig eine Rolle spielt, das also typischerweise mit Vorgesetztenaufgaben verbunden ist, so kann die Beurteilung des Führungsverhaltens bei der Beförderungsentscheidung nicht von vornherein ausgeblendet werden (vgl. OVG NW, B.v. 8.6.2005 - 6 B 542/05 - juris Rn. 15).

    Eine derartige Handhabung verstößt schon im Allgemeinen gegen das Prinzip der Bestenauslese (vgl. OVG NW, B.v. 8.6.2005 - 6 B 542/05 - juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2005 - 6 B 1007/05

    Begründetheit einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf vorläufige

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschlüsse vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 -, vom 29. März 2005 - 6 B 216/05 - und vom 8. Juni 2005 - 6 B 542/05 -, jeweils m.w.N., davon aus, dass der Dienstherr zu einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, eine solche zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 6 B 542/05 -.

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