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   FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14   

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https://dejure.org/2016,66355
FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14 (https://dejure.org/2016,66355)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.07.2016 - 6 K 11029/14 (https://dejure.org/2016,66355)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 6 K 11029/14 (https://dejure.org/2016,66355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten beim gewerblichen Grundstückshandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten beim gewerblichen Grundstückshandel; Zum Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten beim gewerblichen Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten beim gewerblichen Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Durch Veräußerung an die Ehefrau gebildete § 6b-Rücklage ist Gestaltungsmissbrauch

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zurechnung des gewerblichen Grundstückshandels

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Abgrenzung Land- und Forstwirtschaft von Gewerbebetrieb
    Grundstücksverkäufe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Damit verfüge Herr K über bezogenes Einkommen (BFH vom 15.3.2005 X R 39/03).

    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des BFH nicht nur bei Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft, sondern auch in der Einschaltung naher Angehörige in "eigene" Grundstücksgeschäfte des Steuerpflichtigen kann ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts liegen (BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.b der Gründe, m.w.N. und weiteren Beispielen für die Zwischenschaltung naher Angehöriger).

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs erfordert überdies eine zweckgerichtete Handlung zur Umgehung eines Steuergesetzes (BFH-Urteil vom 18. März 2004 III R 25/02, BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787, unter II.2.d der Gründe, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung kann z.B. die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels missbräuchlich sein, wenn die erwerbende Gesellschaft im Wesentlichen zum Zwecke des Kaufs und des Weiterverkaufs gegründet worden ist, oder wenn sie in Bezug auf die in Rede stehenden Veräußerungsgeschäfte funktionslos ist und besondere Umstände hinzutreten, dass z.B. die Mittel für den Kaufpreis ganz oder zu einem erheblichen Teil von dem Steuerpflichtigen stammen oder erst aus den Erlösen des Weiterverkaufs zu erbringen sind (BFH-Urteil BFH-Urteil vom 18. März 2004 III R 25/02, BStBl II 2004, 787, unter II.2.d der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 35/88

    Gewerbliche Veräußerung von Teilgrundstücken eines größeren Grundstückareals

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Ein gewerblicher Charakter kann aber nach der Rechtsprechung des BFH angenommen werden, wenn es sich um die erstmalige Anlage von Straßen und Abwasserkanälen und die Verlegung von Wasser- und Stromleitungen handelt (BFH-Urteil vom 8. November 2007 IV R 35/06, BFHE 220, 28, BStBl II 2008, 359 m.w.N.; vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317), abzustellen ist mithin auf Erschließungsmaßnahmen im bauordnungsrechtlichen Sinn.
  • FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 4 K 24935/04

    Qualifizierung des Verkaufs von Grundstücken als landwirtschaftliches und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Ein gewerblicher Grundstückshandel ist dem gegenüber nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer Aktivitäten entfaltet, die über das normale Bestreben, einen günstigen Grundstückspreis zu erzielen, hinausgehen und darauf gerichtet sind, den Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen (vgl, Nieders. Finanzgericht 4. Senat 4 K 24935/04 vom25.3.2009, DStRE 2011, 77 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 08.11.2007 - IV R 35/06

    Baulandverkäufe als landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte bei Erschließung und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Ein gewerblicher Charakter kann aber nach der Rechtsprechung des BFH angenommen werden, wenn es sich um die erstmalige Anlage von Straßen und Abwasserkanälen und die Verlegung von Wasser- und Stromleitungen handelt (BFH-Urteil vom 8. November 2007 IV R 35/06, BFHE 220, 28, BStBl II 2008, 359 m.w.N.; vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317), abzustellen ist mithin auf Erschließungsmaßnahmen im bauordnungsrechtlichen Sinn.
  • BFH, 23.07.1975 - I R 210/73

    Gewillkürte Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Die Parzellierung des Grundstücks ist für sich genommen als notwendige Voraussetzung zum Verkauf einzelner Flächen unschädlich (BFH-Urteil vom 7. Februar 1973, I R 210/73, BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung oder ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft handeln darf (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.1973 - I R 210/71

    Verkauf unbebauter Grundstücke - Parzellierung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Die Parzellierung des Grundstücks ist für sich genommen als notwendige Voraussetzung zum Verkauf einzelner Flächen unschädlich (BFH-Urteil vom 7. Februar 1973, I R 210/73, BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03

    Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Die Veräußerung von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört, führt nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, grundsätzlich zu Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, weil die Veräußerung ein Hilfsgeschäft der land- und forstwirtschaftlichen Betätigung ist (BFH-Urteil vom 8. September 2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
    Allerdings ist es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht verwehrt, seine rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine möglichst geringe steuerliche Belastung ergibt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, unter C.III. der Gründe).
  • BFH, 10.07.2019 - X R 21/17

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 07.07.2016 - 6 K 11029/14 aufgehoben.

    Nach jeweils erfolglosem Einspruch wies das Finanzgericht (FG) die gegen die Einkommensteuer- (6 K 11029/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 221) und Gewerbesteuermessbetragsfestsetzungen (6 K 11031/14) getrennt geführten Klagen ab.

    Die Kläger beantragen, das angefochtene Urteil 6 K 11029/14 und die Einspruchsentscheidung vom 10.03.2014 aufzuheben sowie die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 und 2007 vom 18. 11.2010 und die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2008 bis 2010 vom 06.09.2013 dahingehend abzuändern, dass die Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel in erklärter Höhe der Klägerin zugerechnet werden.

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