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   FG München, 28.06.2005 - 6 K 1183/04   

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https://dejure.org/2005,27165
FG München, 28.06.2005 - 6 K 1183/04 (https://dejure.org/2005,27165)
FG München, Entscheidung vom 28.06.2005 - 6 K 1183/04 (https://dejure.org/2005,27165)
FG München, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 6 K 1183/04 (https://dejure.org/2005,27165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftes Bestreiten eines fehlenden Erhalts von vier Steuerbescheiden; Zugang schriftlicher Verwaltungsakte mit dem Eingang in den Briefkasten; Beweislast des Finanzamts hinsichtlich des Zugangs eines Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 122 Abs. 2
    Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden; Einkommensteuer 2000 und 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden - Einkommensteuer 2000 und 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG München, 28.06.2005 - 6 K 1183/04
    Bestreitet der Adressat den Zugang, kann sich das FA nicht auf die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins (sog. prima-facie-Beweis) berufen (Urteil vom 14.3.1989 VII R 75/85, BStBl II 1989, 534 ).

    Auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Verlustes einer Briefsendung gering ist, kommt es immer wieder vor, dass Briefe den Empfänger nicht erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 14.3.1989 in BStBl II 1989, 534 ).

  • BFH, 12.03.2003 - X R 17/99

    Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG München, 28.06.2005 - 6 K 1183/04
    Bei Bestreiten des Zugangs einer Postsendung gelten daher die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (BFH-Urteil vom 12.3.2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031 ).
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