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   VG Köln, 09.08.2005 - 6 K 2566/02   

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https://dejure.org/2005,6683
VG Köln, 09.08.2005 - 6 K 2566/02 (https://dejure.org/2005,6683)
VG Köln, Entscheidung vom 09.08.2005 - 6 K 2566/02 (https://dejure.org/2005,6683)
VG Köln, Entscheidung vom 09. August 2005 - 6 K 2566/02 (https://dejure.org/2005,6683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der dem Rechtsanwalt für Geschäftsreisen bei Benutzung anderer Verkehrsmittel im Gerichtsverfahren entstandenen Fahrtkosten ; Anteilige Erstattung der Kosten einer Bahncard 100; Zulässigkeit einer "anteiligen" Kostenerstattung durch das Gericht bei Benutzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3513
  • NJW 2006, 1904 (Ls.)
  • NZV 2006, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 31.08.2004 - 8 W 271/04

    Erstattungsfähigkeit der Anschaffungskosten für eine Bahncard zwecks Anreise zu

    Auszug aus VG Köln, 09.08.2005 - 6 K 2566/02
    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 6 W 48/99- JurBüro 2000, 145; OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2004 - 8 W 271/04-, MDR 2004, 1445; Madert, in: Gerold/Schmidt/ v. Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl. 2002, § 28, Rdnr. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2005 - 15 E 915/05

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Auszug aus VG Köln, 09.08.2005 - 6 K 2566/02
    Das Gericht ist bei der nachstehenden Rechtsmittelbelehrung entsprechend den Überlegungen des 15. Senates des Oberverwaltungsgerichts NRW zu § 72 Nr. 1 GKG n.F., Beschluss vom 22. Juli 2005 - 15 E 915/05 -, davon ausgegangen, dass § 61 Abs. 1 S. 2 RVG vorliegend nicht dazu führt, den erhöhten Beschwerdewert des § 33 Abs. 3 RVG Anwendung finden zu lassen, sondern dass es nach § 61 Abs. 1 S. 1 RVG bei dem bisherigen Beschwerdewert des § 128 Abs. 4 BRAGO verbleibt.
  • OLG Karlsruhe, 19.10.1999 - 6 W 48/99

    Vergütung eines Patentanwalts - Aufwendungen für die Anschaffung eines Bahncard

    Auszug aus VG Köln, 09.08.2005 - 6 K 2566/02
    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 6 W 48/99- JurBüro 2000, 145; OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2004 - 8 W 271/04-, MDR 2004, 1445; Madert, in: Gerold/Schmidt/ v. Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl. 2002, § 28, Rdnr. 20.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 10 W 32/09

    Reisekosten eines Sachverständigen; Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die

    Nach § 5 Abs. 1 JVEG können bei Benutzung von öffentlich, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln aber nur die tatsächlich entstandenen Auslagen ersetzt werden, nicht dagegen fiktive Reisekosten oder Anteile allgemeiner Geschäftskosten (vgl. zur entsprechenden Situation bei der Vergütung des Rechtsanwalts: OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513; OLG Düsseldorf RVGReport 2008, 259 "ticket 2000").

    Grundvoraussetzung dafür, dass anteilige Kosten einer Bahncard 100 überhaupt anteilig angesetzt werden könnten, wäre in jedem Fall eine lückenlose Aufschlüsselung und Dokumentation aller im Gültigkeitszeitraum unternommenen Fahrten (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 2006, 429; OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513).

    Bei einem Zusammentreffen dieser Vorteile wird es praktisch unmöglich sein, zu ermitteln, inwieweit diese Vorteile genutzt wurden und sich auf die jeweiligen Fahrtkilometer verteilen; ein bestimmter (pauschaler) Kilometerfahrpreis wird kaum zu berechnen sein (vgl. auch OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513).

  • VG Berlin, 10.06.2009 - 14 KE 183.06

    Rechtsanwaltsgebühren - Erstattung der Kosten für Bahnreise zu

    Selbst wenn - was erst nach Ablauf der Gültigkeit der Bahncard 100 möglich wäre - ein Nachweis aller mit der Bahncard absolvierten geschäftlichen und privaten Reisen erbracht würde, könnte aus der insgesamt erreichten Kilometerleistung nicht verlässlich auf die Kosten einer bestimmten Bahnfahrt geschlossen werden, denn das derzeitige, im Grundsatz im Dezember 2002 eingeführte Tarifsystem der Deutschen Bahn AG koppelt die Preise nicht ausschließlich an die Streckenlänge, sondern lässt daneben noch andere Faktoren, wie etwa die benutzte "Produktklasse", den Komfort und die Nachfrage bestimmter Relationen sowie den Zeitpunkt der Buchung einfließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2009 - I-10 W 32/09 -, OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 E 1123/05 -, VG Köln, Beschluss vom 9. August 2005 - 6 K 2566/02 -, alle bei juris; zur Berechnung der Bahnpreise vgl. auch den Wikipedia-Artikel "Preissystem der Deutschen Bahn", Stand: 10. Juni 2009; im Ergebnis ebenso Madert, in Gerold/Schmidt/v. Eicken, RVG, 17. Aufl. 2006, Rn. 20 zu Nrn. 7003, 7004 VV RVG; a.A., aber ohne Berücksichtigung der Einwendungen gegen eine Zurechnung der Kosten der Bahncard zu einer bestimmten Fahrt, OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 18 W 24/06 -).
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