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   FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11   

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https://dejure.org/2015,24726
FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11 (https://dejure.org/2015,24726)
FG München, Entscheidung vom 21.07.2015 - 6 K 3113/11 (https://dejure.org/2015,24726)
FG München, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 6 K 3113/11 (https://dejure.org/2015,24726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von nicht den Rücklagen zugeführten Gewinnen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Einkünfte aus Kapitalvermögen; Änderung der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer bei Zusammenfassung von Regiebetrieben in einer ...

  • rewis.io

    Betriebe gewerblicher Art: Änderung der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer bei Zusammenfassung von Regiebetrieben einer Kommune in einer GmbH & Co. KG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer bei Zusammenfassung eines gewinnbringenden sowie eines dauerdefizitären Regiebetriebs ohne Gewinnerzielungsabsicht einer Kommune in einer Kommanditgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer bei Zusammenfassung eines gewinnbringenden sowie eines dauerdefizitären Regiebetriebs ohne Gewinnerzielungsabsicht einer Kommune in einer Kommanditgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1950
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteil vom 02.08.1994 VIII R 55/93, BFH/NV 1995, 866).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    aa) Bei einer Personengesellschaft - wie vorliegend einer Kommanditgesellschaft - ist grundsätzlich von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), jedoch sind der Ertrag und der Aufwand, die auf einer privat veranlassten Tätigkeit beruhen, aus den gewerblichen Einkünften der Personengesellschaft auszuscheiden (BFH-Urteil vom 25.06.1996 VIII R 28/94, BStBl II 1997, 202).
  • BFH, 25.05.2011 - I R 60/10

    Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    Nach dem System der Besteuerung von Mitunternehmerschaften ist die Klägerin unverändert als Betreiber des Betriebs und Steuersubjekt zu behandeln (vgl. BFH vom 25.05.2011 I R 60/10, BStBl II 2011, 858).
  • BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09

    Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    b) Zivilrechtliches Gesamthandseigentum im Rahmen einer Mitunternehmerschaft bedeutet nicht, dass ein Miteigentümer aus steuerlicher Sicht das Eigentum aufgegeben hat, denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 26.04.2012 IV R 44/09, BStBl II 2013, 142) gilt aufgrund der Regelung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung die sogenannte Bruchteilsbetrachtung.
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04

    Schuldzinsenabzug; Liebhaberei

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    Die für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten erforderliche Gewinnerzielungsabsicht ist bei verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen oder nach der Verkehrsauffassung trennbaren Betätigungen nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen (sogenannte Segmentierung; BFH-Urteil vom 15.11.2006 IX R 58/04, BFH/NV 2007, 434).
  • BFH, 11.09.2013 - I R 77/11

    Einlagekonto bei Regiebetrieb - Ermittlung des Gewinns für Zwecke des § 20 Abs. 1

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    Demgemäß fließen Einnahmen der Regiebetriebe - anders als bei Eigenbetrieben - unmittelbar in den Haushalt und Ausgaben werden unmittelbar aus dem Haushalt der Trägerkörperschaft bestritten (BFH-Urteil vom 11.09.2013 I R 77/11, BStBl II 2015, 161 Rz. 15).
  • BFH, 11.07.2007 - I R 105/05

    Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG 1997 i.d.F. des

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    Die Vorschrift enthält eine Ausschüttungsfiktion, da aufgrund der fehlenden rechtlichen Selbständigkeit des BgA eine tatsächliche Ausschüttung an die Trägerkörperschaft nicht erfolgen kann (BFH-Urteil vom 11.07.2007 I R 105/05, BStBl II 2007, 841).
  • BFH, 04.09.2002 - I R 42/01

    Betriebe gewerblicher Art, Zusammenfassung

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    Nicht gleichartige Betriebe gewerblicher Art - wie vorliegend - können nur zusammengefasst werden, wenn zwischen diesen Betrieben nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16.01.1967 GrS 4/66, BStBl III 1967, 240; BFH-Urteil vom 04.09.2002 I R 42/01, BFH/NV 2003, 511).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    An der Gewinnerzielungsabsicht einer Tätigkeit fehlt es von vornherein, wenn sie nicht um des Erwerbswillen betrieben wird (BFH-Beschluss vom 28.06.2006 IV B 94/04, BFH/NV 2006, 2059).
  • BFH, 09.05.1984 - I R 25/81

    Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer

    Auszug aus FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
    a) Die Klägerin - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - unterhält mit ihrer Beteiligung an der Mitunternehmerschaft "Beteiligung an der KG" im Sinne des § 15 EStG einen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 KStG (BFH-Urteil vom 09.05.1984 I R 25/81, BStBl II 1984, 726; R 6 Abs. 2 Satz 2 KStR 2004).
  • BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66

    Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer

  • BFH, 21.10.1999 - I R 68/98

    Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von

  • BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch

  • BFH, 26.06.2019 - VIII R 43/15

    Unzulässigkeit des steuerlichen Querverbunds wirkt auch bei Beteiligung einer

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 21.07.2015 - 6 K 3113/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die anschließend erhobene Klage mit Urteil vom 21.07.2015 - 6 K 3113/11 ab.

    Die Gründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1950 veröffentlicht.

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