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   FG München, 17.03.2009 - 6 K 3474/06   

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FG München, 17.03.2009 - 6 K 3474/06 (https://dejure.org/2009,23000)
FG München, Entscheidung vom 17.03.2009 - 6 K 3474/06 (https://dejure.org/2009,23000)
FG München, Entscheidung vom 17. März 2009 - 6 K 3474/06 (https://dejure.org/2009,23000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versteuerung eines negativen Aktiengewinns einer GmbH im VZ 2002

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) auf anteilige Aktienverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen; § 8b Abs. 3 KStG als materielle Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung der Aktienverluste zum Steuerbilanzgewinn

  • Judicialis

    KStG § 8b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung von § 8b KStG auf anteilige Aktienverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen durch eine GmbH im Veranlagungszeitraum 2002

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung von § 8b KStG auf anteilige Aktienverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen durch eine GmbH im Veranlagungszeitraum 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1053
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG München, 28.02.2008 - 7 K 917/07

    Die in § 40a Abs. 1 KAGG angeordnete Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG als

    Auszug aus FG München, 17.03.2009 - 6 K 3474/06
    Der Senat schließt sich der Rechtsansicht an, dass es sich bei der in § 40a Abs. 1 KAGG angeordneten Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG um eine "Rechtsfolgenverweisung" handelt mit der Konsequenz, dass auch die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG, die mit derjenigen in Abs. 2 der Vorschrift untrennbar in Verbindung steht, anzuwenden ist (vgl. dazu Urteil des 7. Senats des Finanzgerichts München 7 K 917/07 vom 28. Februar 2008, EFG 2008, 991, m.w.N.; Revision eingelegt, Az. des BFH: I R 27/08).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 27/08

    Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen

    Auszug aus FG München, 17.03.2009 - 6 K 3474/06
    Der Senat schließt sich der Rechtsansicht an, dass es sich bei der in § 40a Abs. 1 KAGG angeordneten Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG um eine "Rechtsfolgenverweisung" handelt mit der Konsequenz, dass auch die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG, die mit derjenigen in Abs. 2 der Vorschrift untrennbar in Verbindung steht, anzuwenden ist (vgl. dazu Urteil des 7. Senats des Finanzgerichts München 7 K 917/07 vom 28. Februar 2008, EFG 2008, 991, m.w.N.; Revision eingelegt, Az. des BFH: I R 27/08).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auf der Ebene der Finanzgerichte ist umstritten, ob die Vorschrift des § 40a Abs. 1 KAGG mit dem neuen Satz 2 im Vergleich zur vorherigen Gesetzesfassung ohne den Satz 2 - wie im Vorlagebeschluss vertreten - als konstitutive, die bisherige Rechtslage ändernde Regelung oder als deklaratorische, die bisherige Rechtslage lediglich klarstellende Regelung anzusehen ist (vgl. Finanzgericht München, Urteile vom 28. Februar 2008 - 7 K 917/07 -, EFG 2008, S. 991, - dazu BFHE 227, 73 - und vom 17. März 2009 - 6 K 3474/06 -, EFG 2009, S. 1053, das Revisionsverfahren ist anhängig unter dem Aktenzeichen I R 33/09, sowie Gerichtsbescheid vom 18. September 2012 - 7 K 2684/10 -, EFG 2013, S. 72, das Revisionsverfahren ist anhängig unter dem Aktenzeichen I R 74/12).

    Das Bundesministerium der Finanzen verweist ferner auf die Urteile des Finanzgerichts München vom 28. Februar 2008 (EFG 2008, S. 991) und vom 17. März 2009 (EFG 2009, S. 1053).

  • BFH, 25.06.2014 - I R 33/09

    Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) München, Außensenate Augsburg, mit Urteil vom 17. März 2009  6 K 3474/06, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1053, ab.
  • FG Nürnberg, 21.07.2009 - 1 K 733/07

    Anwendung des § 8b KStG auf einen negativen Aktiengewinn aus der Veräußerung von

    Das Finanzgericht München nahm in seinem Urteil vom 17.03.2009 6 K 3474/06, EFG 2009, 1053 an, dass es in dem dortigen Streitjahr 2002 auf die Frage einer verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung von § 40a Abs. 1 Satz 2, § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes nicht ankomme.
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