Rechtsprechung
VG Köln, 31.03.2016 - 6 K 4476/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen das Kennzeichnungsgebot für Werbung aus § 7 Abs. 3 RStV durch einen Trailer im Umfeld von Sendungen des Moderators Martin Rütter betreffend die Tourneen dieses Moderators
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fernsehsender VOX muss Trailer für Live-Tournee des Moderators der Sendungen Der V.I.P. Hundeprofi und Der Hundeprofi unterwegs als Werbung kennzeichnen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
»VOX« muss Trailer für Live-Tourneen des »Hundeprofis« als Werbung kennzeichnen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Fernsehsender VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Fernsehsender VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen
- mueller.legal (Pressemitteilung)
VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fernsehsender VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen - Trailer beschränken sich nicht auf kennzeichnungsfreie programmbegleitende Hinweise
Besprechungen u.ä.
- kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)
VOX muss Trailer als Werbung kennzeichnen
Papierfundstellen
- K&R 2016, 442
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.10.2015 - 6 C 17.14
Fernsehwerbung; Schutz der Zuschauer vor der Verwechslung von Werbung und …
Auszug aus VG Köln, 31.03.2016 - 6 K 4476/14
Gegenstand der Befassung ist die Anwendung einfachgesetzlicher Normen, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.10.2015, - 6 C 17.14 -, juris.Das Erkennbarkeitsgebot steht programmintegrierter Werbung, d.h. der Einbeziehung von Werbung in das redaktionelle Programm nicht entgegen, solange nur hervorgehoben wird, dass gerade Werbung gesendet wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.2015 - 6 C 17.14 -.
Das Trennungs- und Kennzeichnungsgebot ist ein zentrales Prinzip des Werberechts, das auch in Ansehung der europarechtlichen Regelungen in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste - AVM Richtlinie (ABl. Nr. L 332 S. 27) bzw. nunmehr der AVMD Richtlinie (ABl. Nr. L 95 S. 1) - nach wie vor Geltung beansprucht, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.10.2015 - 6 C 17.14 -.
Es soll nicht der Eindruck entstehen, der Rundfunk lasse geschäftliche Interessen Dritter in die Programmgestaltung einfließen oder bevorzuge bestimmte Wettbewerber auf andere Weise, weil sie hierfür bezahlen, vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.2015 - 6 C 17.14 -, juris.
- BVerwG, 23.07.2014 - 6 C 31.13
Produktplatzierung; Verbot zu starker Herausstellung; Schleichwerbung; …
Auszug aus VG Köln, 31.03.2016 - 6 K 4476/14
Aus denselben Erwägungen wie oben genügt es auch den Begründungsanforderungen des § 35 Abs. 9 Satz 3 RStV, wenn sich die ZAK-Mitglieder die Begründung der Vorlage zu eigen machen, vgl. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2013 - 2 A 100002/13 -, juris Rn 48, offengelassen im nachgehenden Urteil des BVerwG vom 23.07.2014 - 6 C 31.13 -, juris Rn 63.