Rechtsprechung
   VG Neustadt, 05.10.2010 - 6 K 513/10.NW   

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https://dejure.org/2010,28871
VG Neustadt, 05.10.2010 - 6 K 513/10.NW (https://dejure.org/2010,28871)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05.10.2010 - 6 K 513/10.NW (https://dejure.org/2010,28871)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 6 K 513/10.NW (https://dejure.org/2010,28871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91, § 13 FeV, § 46 FeV, § 29 StVG, § 3 StVG
    Entziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit eines negativen medizinisch-psychologischen Gutachtens für bereits im Verkehrszentralregister getilgte Verkehrsverstöße; Berechtigung einer Behörde zur Entziehung eines noch existierenden EU-Führerscheins bei aktuellen Erkenntnissen über die mangelnde ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Neustadt, 05.10.2010 - 6 K 513/10
    Dabei kann zweifelhaft sein, ob allein ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. dessen Vorlage durch den Betroffenen ein nachträgliches "Verhalten" darstellt, und ob es von der Behörde verwertet werden darf, auch wenn es nach europrechtlichen Grundsätzen nicht hätte angefordert werden dürfen (so nun BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2/10 -, juris und Leitsatz in DÖV 2010, 742; zweifelnd noch BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 -, juris).

    Es wäre mit der auch von der Richtlinie 91/439/EWG hervorgehobenen Verkehrssicherheit nicht vereinbar, einen Fahrerlaubnisinhaber, dessen fehlende Eignung aufgrund aktueller Erkenntnisse in einem Neuerteilungsverfahren im Inland feststeht, weiter mit einem existierenden ausländischen EU-Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 10 B 10545/10

    Fahrerlaubnisrecht-Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus VG Neustadt, 05.10.2010 - 6 K 513/10
    Zwar kann ein Gutachten auf einer fehlerhaften Tatsachengrundlage beruhen und damit im Fahrerlaubnisverfahren unverwertbar sein, wenn die Anordnung auf Verkehrsverstößen beruht, die im Verkehrszentralregister bereits getilgt sind, und das Gutachten die Frage der Eignung auf dieser Tatsachengrundlage beantwortet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 10 B 10545/10.OVG -).

    Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen zur Klärung der Frage, ob ein medizinisch-psychologisches Gutachten, das auch im Verkehrszentralregister nicht mehr eingetragene Taten enthält, im Fahrerlaubnisverfahren verwertet werden darf im Hinblick auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Juli 2010, a.a.O..

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VG Neustadt, 05.10.2010 - 6 K 513/10
    Dabei kann zweifelhaft sein, ob allein ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. dessen Vorlage durch den Betroffenen ein nachträgliches "Verhalten" darstellt, und ob es von der Behörde verwertet werden darf, auch wenn es nach europrechtlichen Grundsätzen nicht hätte angefordert werden dürfen (so nun BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2/10 -, juris und Leitsatz in DÖV 2010, 742; zweifelnd noch BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 -, juris).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    VG Neustadt a. d. Weinstraße - 05.10.2010 - AZ: VG 6 K 513/10.NW OVG Rheinland-Pfalz - 13.05.2011 - AZ: OVG 10 A 11241/10.
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 513/10.F   

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https://dejure.org/2011,21310
VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 513/10.F (https://dejure.org/2011,21310)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.05.2011 - 6 K 513/10.F (https://dejure.org/2011,21310)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 6 K 513/10.F (https://dejure.org/2011,21310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Aufhebung von Straßenreinigungsgebührenbescheiden wegen Unwirksamkeit der zugrunde gelegten Satzung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung von Straßenreinigungsgebührenbescheiden wegen Unwirksamkeit der zugrunde gelegten Satzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 513/10
    Die Annahme eines "faktischen" Inkrafttretens einer Satzung widerspricht auch dem Grundsatz der Normenklarheit (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 09.04.2003 - Az.: 1 BvL 1/01, 1 BvR 1794/01).
  • VGH Hessen, 20.02.1991 - 5 N 478/88

    Straßenreinigungsgebühr: Unterschiedlichkeit des Gebührenmaßstabs für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 513/10
    Die Anwendung dieses Maßstabes bedeutet zugleich, dass Hinterliegergrundstücke nach der "fiktiven" Frontlänge der Straßen zugewandten Seite des Grundstücks zu Straßenreinigungsgebühren heranzuziehen sind (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20.02.1991, Az.: 5 N 478/88).
  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 1086/06

    Antragsbefugnis, Antragsfrist, Aufhebungssatzung, Bekanntmachung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 513/10
    Sie vertritt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.09.2006 (Az.: 5 N 1086/06) die Auffassung, dass durch die Aufhebung der StrRS 2005 durch die Aufhebungssatzung 2005 die StrRS 1992 automatisch erneut in Kraft getreten sei.
  • VGH Hessen, 12.01.1962 - OS IV 159/60
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 513/10
    Die Aufhebung einer Satzung durch einfachen Beschluss oder Erklärung der Gemeinde, diese nicht mehr anwenden zu wollen, ist nicht möglich (vgl. HessVGH, Urt. v. 12.01.1962 - OS IV 159/60); gleiches gilt auch für das Inkraftsetzen einer Satzung.
  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1399/11

    Straßenreinigungsgebühren der Stadt Frankfurt a.M.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2011 - 6 K 513/10.F - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2011 - 6 K 513/10.F - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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   VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 5753/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28086
VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 5753/09 (https://dejure.org/2011,28086)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.05.2011 - 6 K 5753/09 (https://dejure.org/2011,28086)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 6 K 5753/09 (https://dejure.org/2011,28086)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Aufhebung der Aufhebung einer Straßenreinigungssatzung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main

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