Rechtsprechung
   FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43841
FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12 (https://dejure.org/2013,43841)
FG Sachsen, Entscheidung vom 01.03.2013 - 6 K 670/12 (https://dejure.org/2013,43841)
FG Sachsen, Entscheidung vom 01. März 2013 - 6 K 670/12 (https://dejure.org/2013,43841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einstufung eines VW Amarok in der Kfz-Steuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung eines VW Amarok mit Doppelkabine als Pkw bzgl. Kraftfahrzeugsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Pickup-Fahrzeugs (hier: VW Amarok mit Doppelkabine)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Pickup-Fahrzeugs (hier: VW Amarok mit Doppelkabine)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.08.2012 - II R 7/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Die verkehrsrechtlichen Vorschriften enthalten ebenfalls keine ausdrücklichen Bestimmungen des Begriffs des PKW (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2009, 20BFH, BStBl. II 2007, 338; BFH, BStBl II. 2006, 721 , jeweils m.w.N.).

    Nach diesem eigenständigen kraftfahrzeugsteuerrechtlicher PKW-Begriff ist ein PKW ein Fahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Personenbeförderung geeignet und bestimmt ist (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2010, 994).

    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers anerkannt worden (vgl. hierzu BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BFH/NV 2007, 1351 ; BFH, BStBl. II 2009, 20).

    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2010, 994).

    Kein Merkmal kann dabei als alleinentscheidend angesehen werden; dies schließt nicht aus, dass einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahelegen können (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2006, 721, m.w.N.).

    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen ist es gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BFH/NV 2010, 952 ).

    Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum, z.B. für Radkästen, die aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche (z.B. für Schüttgut oder für flache Gegenstände) genutzt werden können (BFH, BStBl. II 2013, 93).

    Die Zuladung liegt - nur beim niedrigsten Leergewicht - knapp über der Grenze von 800 kg, die bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2800 kg als Mindestzuladung angesehen wird (vgl. BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2010, 994).

  • BFH, 24.02.2010 - II R 6/08

    Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Nach diesem eigenständigen kraftfahrzeugsteuerrechtlicher PKW-Begriff ist ein PKW ein Fahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Personenbeförderung geeignet und bestimmt ist (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2010, 994).

    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2010, 994).

    Die Zuladung liegt - nur beim niedrigsten Leergewicht - knapp über der Grenze von 800 kg, die bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2800 kg als Mindestzuladung angesehen wird (vgl. BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2010, 994).

  • BFH, 05.05.1998 - VII R 104/97

    Lkw-Begriff im Kfz-Steuerrecht

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Ebenso kommt es auf die tatsächliche Verwendung eines Fahrzeuges nicht an (BFH, BStBl. II 1998, 489).
  • BFH, 08.02.2001 - VII R 73/00

    Kfz-Steuer bei Pick-up-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Denn der Fahrzeugklassifikation des Herstellers und der darauf beruhenden verkehrsrechtlich orientierten Beurteilung durch das Kraftfahrtbundesamt kommt - bisher - keine kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bindungswirkung zu (BFH, BStBl. II 2001, 368 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers anerkannt worden (vgl. hierzu BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BFH/NV 2007, 1351 ; BFH, BStBl. II 2009, 20).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Kein Merkmal kann dabei als alleinentscheidend angesehen werden; dies schließt nicht aus, dass einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahelegen können (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2006, 721, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2006 - VII R 11/06

    Umgebauter VW-Bus: Abtrennung zwischen Fahrgastraum und Laderaum als wesentliches

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Die verkehrsrechtlichen Vorschriften enthalten ebenfalls keine ausdrücklichen Bestimmungen des Begriffs des PKW (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BStBl. II 2009, 20BFH, BStBl. II 2007, 338; BFH, BStBl II. 2006, 721 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2007 - IX B 222/06

    Abgrenzung Lkw-Pkw

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers anerkannt worden (vgl. hierzu BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BFH/NV 2007, 1351 ; BFH, BStBl. II 2009, 20).
  • BFH, 10.02.2010 - II B 96/09

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung sogenannter Pickup-Fahrzeuge

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen ist es gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH, BStBl. II 2013, 93; BFH, BFH/NV 2010, 952 ).
  • BFH, 26.10.2006 - VII B 215/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Mazda B 2500

    Auszug aus FG Sachsen, 01.03.2013 - 6 K 670/12
    Dabei ist eine Vergrößerung der Ladefläche durch Herunterklappen der Heckklappe nicht zu berücksichtigen, da dies nicht dauerhaft ist und dies das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht entscheidend prägt (BFH; BFH/NV 2007, 774 ).
  • FG Thüringen, 14.12.2011 - 4 K 639/10

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender 130

  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 13 K 2963/13

    Zur kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung eines Fahrzeugs des Typs Dodge RAM

    Dementsprechend verbleibt es für die Abgrenzung zwischen LKW und PKW bei den bisherigen Abgrenzungsregeln (vgl. hierzu auch Sächsisches FG, Urteil vom 01.03.2013 6 K 670/12, juris; FG Köln, Urteil vom 28. Juni 2013 6 K 3384/08, EFG 2013, 1703).

    Der Umstand, dass bei ausgeklappter Heckklappe längere Gegenstände transportiert werden können, ändert das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs als Pkw nicht, zumal die Veränderung auch nicht dauerhaft ist, sondern der An- bzw. Abbau nach eigenen Angaben des Klägers (vgl. hierzu auch die Bildaufnahmen im Erörterungstermin; Blatt 49 d und 49 e der Finanzgerichtsakte) mit normalem Werkzeug erfolgen kann (vgl. hierzu auch Sächsisches FG, Urteil vom 1. März 2013 6 K 670/12, juris; Thüringer FG, Urteil vom 14. Dezember 2011 4 K 639/10, juris; FG Münster, Urteil vom 12. Januar 2010 13 K 4411/07, EFG 2010, 753).

    Obwohl der Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) auch einen gleichmäßigen Normvollzug durch die Behörde gebietet, gewährt Art. 3 Abs. 1 GG aber keinen Anspruch auf gleichmäßige Falschbehandlung und gebietet keine Gleichstellung im Unrecht (Sächsisches FG, Urteil vom 1. März 2013 6 K 670/12, juris; FG Köln, Urteil vom 28. Juni 2013 6 K 3384/08, juris).

    Das Gericht weist an dieser Stelle auch darauf hin, dass der Beklagte auf die verkehrsrechtliche Einstufung und die damit möglicherweise verbundenen Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung keinen Einfluss hat (Sächsisches FG, Urteil vom 1. März 2013 6 K 670/12, juris).

  • FG Münster, 27.08.2013 - 13 K 1889/12

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Pickup als PKW, verkehrsbehördliche

    Da sich bei Anwendung der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Neuregelung im Streitfall keine Änderung ergeben würde, kann offen bleiben, ob diese auch auf zurückliegende Besteuerungszeiträume anwendbar ist (verneinend: Sächsisches FG, Urteil vom 01.03.2013 6 K 670/12, zitiert bei juris).
  • FG Köln, 28.06.2013 - 6 K 3384/08

    Abgrenzung zwischen PKW und LKW

    Das Gericht folgt der Auffassung des Sächsischen FG (Urteil vom 01.03.2013 6 K 670/12, rechtskräftig, juris), wonach es für die Übergangsfälle der Zulassung eines Fahrzeugs vor der Neuregelung - wie hier - bei der bisherigen Abgrenzung zwischen LKW und PKW bleibt.
  • FG Münster, 13.06.2013 - 13 K 3612/09

    Einordnung eines Hummer HMC 4 als PKW bzw. LKW im Sinne des KraftStG

    Da sich bei Anwendung der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Neuregelung im Streitfall keine Änderung ergeben würde, kann offen bleiben, ob diese überhaupt auf zurückliegende Besteuerungszeiträume anwendbar ist (verneinend: Sächsisches FG, Urteil vom 01.03.2013 6 K 670/12, zitiert bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht