Rechtsprechung
LG Siegen, 19.07.2013 - 6 O 120/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verjährung, Softwarelieferungsvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verjährung, Softwarelieferungsvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Mängelansprüchen bei einem Vertrag über die Lieferung von Software
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 19.07.2013 - 6 O 120/12
- OLG Hamm, 26.02.2014 - 12 U 112/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04
Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing
Auszug aus LG Siegen, 19.07.2013 - 6 O 120/12
Auch in dem Fall, dass der Anbieter auf seinem Server Software bereit hält und dem Kunden gestattet, diese Software über das Internet oder andere elektronische Netze zu nutzen, geht die Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei der Software um eine Sache im Sinne des § 90 BGB handelt (BGH NJW 07, 2394). - BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86
Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software
Auszug aus LG Siegen, 19.07.2013 - 6 O 120/12
Vielmehr geht die Rechtsprechung seit langem davon aus, dass sowohl eine Standardsoftware als auch eine Software, die den speziellen Wünschen des Käufers/Bestellers angepasst und diesem in kauf-oder werkvertraglichen Formen endgültig überlassen wird, als Sachen im Sinne des § 90 BGB anzusehen sind, weil es sich um auf einem Datenträger verkörperte Programme und damit um körperliche Sachen handelt (BGH NJW 88, 406; BGB NJW 90, 320; BGH NJW 93, 2436). - BGH, 14.07.1993 - VIII ZR 147/92
Untersuchungs- und Rügepflicht bei Werklieferung von Software
Auszug aus LG Siegen, 19.07.2013 - 6 O 120/12
Vielmehr geht die Rechtsprechung seit langem davon aus, dass sowohl eine Standardsoftware als auch eine Software, die den speziellen Wünschen des Käufers/Bestellers angepasst und diesem in kauf-oder werkvertraglichen Formen endgültig überlassen wird, als Sachen im Sinne des § 90 BGB anzusehen sind, weil es sich um auf einem Datenträger verkörperte Programme und damit um körperliche Sachen handelt (BGH NJW 88, 406; BGB NJW 90, 320; BGH NJW 93, 2436). - BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 325/88
Anwendung des AbzG auf den Kauf von Software mit Teilzahlungsabrede; Wirksamkeit …
Auszug aus LG Siegen, 19.07.2013 - 6 O 120/12
Vielmehr geht die Rechtsprechung seit langem davon aus, dass sowohl eine Standardsoftware als auch eine Software, die den speziellen Wünschen des Käufers/Bestellers angepasst und diesem in kauf-oder werkvertraglichen Formen endgültig überlassen wird, als Sachen im Sinne des § 90 BGB anzusehen sind, weil es sich um auf einem Datenträger verkörperte Programme und damit um körperliche Sachen handelt (BGH NJW 88, 406; BGB NJW 90, 320; BGH NJW 93, 2436).