Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 29.01.2014 - 6 O 146/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,53749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.01.2014 - 6 O 146/13
- OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 6 U 39/14
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 14.02.2018 - 4 U 61/16
Rückforderung von Privatdarlehen: Verteilung der Darlegung- und Beweislast bei …
Soweit er mit Schriftsatz vom 27.01.2017 die Klage insoweit (erneut) mit der Begründung erweitert hat, die Zahlungen von 320 EUR monatlich seien gemäß einem Urteil des Landgerichts Cottbus vom 26.10.2016 - Az. 6 O 146/13 - auf Mietforderungen gegen den Beklagten anzurechnen, ändert dies an dem unstreitigen Zahlungsfluss nichts.(1) Nach dem vom Kläger angeführten Urteil des Landgerichts Cottbus - 6 O 146/13 - verhält es sich so (vgl. Anlage BK34, Bl. 930 ff. d.A.), dass auch dort streitig war, worauf die Ratenzahlungen zu verrechnen sein sollten.