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LG Düsseldorf, 28.10.2013 - 6 O 222/10 |
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.10.2013 - 6 O 222/10
- OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 10 U 159/13
- OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 10 U 159/13
- OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 10 U 159/13
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 10 U 114/12
Wirksamkeit eines Aufrechnungs- und Minderungsverbots in einem …
Wie dem Schriftsatz der Klägerin vom 18.04.2013 (Seite 7 ff.) zu entnehmen ist, sind bereits die Parteien des Verfahrens 6 O 222/10 LG Düsseldorf mit den Parteien des Streitverfahrens nicht identisch.Während das Verfahren 6 O 222/10 Mietzins- bzw. Nutzungsentschädigungsansprüche für die Zeit von November 2008 bis Juni 2009 betrifft, streiten die Parteien nach den getroffenen Feststellungen um Zahlungsansprüche bis einschließlich Januar 2008.
Soweit Gegenstand des Verfahrens 6 O 222/10 auch ein Saldo aus der Betriebskostenabrechnung 2008 sein sollte, sind anteilige Betriebskostenvorauszahlungen für Januar 2008 nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts wegen § 366 Abs. 2 BGB nicht Gegenstand der Klage.