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   LG Düsseldorf, 04.10.2013 - 6 O 247/10   

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LG Düsseldorf, 04.10.2013 - 6 O 247/10 (https://dejure.org/2013,62471)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2013 - 6 O 247/10 (https://dejure.org/2013,62471)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 6 O 247/10 (https://dejure.org/2013,62471)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2013 - 6 O 247/10
    Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die zumindest auch der Sache zugutekommen, indem sie ihrer Wiederherstellung, ihrem Erhalt oder ihrer Verbesserung dienen (BGHZ 131, 220).

    Notwendig ist eine Verwendung, wenn sie zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache nach objektivem Maßstab zum Zeitpunkt der Vornahme erforderlich ist (BGH, NJW 1996, 921), die also der Eigentümer sonst auch hätte machen müssen.

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2013 - 6 O 247/10
    Danach besteht ein Rücktrittsrecht beispielsweise dann nicht, wenn die Beseitigung von Mängeln der Kaufsache im Verhältnis zum Kaufpreis lediglich geringe Aufwendungen erfordert (BGH, NJW 2005, 3490), wenn der Mangel innerhalb kurzer Zeit von selbst verschwindet oder ohne besonderen Aufwand vom Gläubiger selbst behoben werden kann (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl. 2013, § 323, Rdnr. 32).
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2013 - 6 O 247/10
    Denn die Beklagte hat durch den Vortrag eineinhalb Wochen vor dem bereits ein halbes Jahr festsehenden Termin zur mündlichen Verhandlung am 09.08.2013, ihre prozessuale Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen, was jedem, der einen Prozess führt, hätte einleuchten müssen (BGH, NJW 1987, 501).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 3 U 29/14

    Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2013 - 6 O 247/10 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2013 - 6 O 247/10 - teilweise abzuändern und insoweit aufzuheben, 1. als die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 % aus einem Betrag in Höhe von 15.880,00 EUR seit dem 13.02.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Pkw Opel Zafira mit der Fahrzeug-Identitätsnummer: WOLOAHM7562052983, 2.

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