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LG Dortmund, 07.03.2003 - 6 O 436/02 |
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Verfahrensgang
- LG Dortmund, 07.03.2003 - 6 O 436/02
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 92/03
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 26/04
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 92/03 Die Kläger beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 07.03.2003, Az. 6 O 436/02 die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars N vom 15.10.1997, UR-Nr. 997/97 für unzulässig zu erklären, soweit sie aus Ziffer V dieser Urkunde wegen der in Höhe der Grundschuld übernommenen persönlichen Haftung der Kläger betrieben wird.
Hilfsweise beantragen sie, das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 07.03.2003, Az. 6 O 436/02 aufzuheben und an das Erstgericht zurückzuverweisen.