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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11   

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https://dejure.org/2011,20178
LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11 (https://dejure.org/2011,20178)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.06.2011 - 6 O 73/11 (https://dejure.org/2011,20178)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - 6 O 73/11 (https://dejure.org/2011,20178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    VBL: Kosten bei verspäteter Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten bei verspäteter Erledigungserklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11
    In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO mit den durch eine Terminierung anfallenden Kosten des Verfahrens belastet werden, wenn die auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 174, 127) abgegebene Unverbindlichkeitserklärung der Zusatzversorgungskasse, die das Feststellungsinteresse der Klage entfallen lässt, erst im Verhandlungstermin zu einer Erledigungserklärung der klagenden Partei führt, obwohl dies ohne Weiteres auch schriftsätzlich zu einem früheren Zeitpunkt hätte geschehen können.

    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11
    Als Ausfluss des auch das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben ist die Verpflichtung jeder Prozesspartei allgemein anerkannt, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2010, X ZB 3/09).
  • OLG Rostock, 31.05.2006 - 3 W 36/06

    Kosten bei Verzögerung der Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11
    Bei der Billigkeitskorrektur ist auch der frühestmögliche Zeitpunkt der Erledigungserklärung zu beachten; so ist die Entstehung zusätzlicher Kosten bei verspäteter Abgabe der Erklärung zu berücksichtigen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006, 3 W 36/06).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wegfall des Feststellungsinteresses zur

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11
    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03

    VBL: Wegfall des Feststellungsinteresses zur Unverbindlichkeit der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11
    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • OLG Köln, 14.11.1977 - 7 W 26/77
    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11
    Die Verzögerung der Erledigungserklärung durch den Kläger führt in Realisierung des Prinzips der Kostentragung nach Veranlassung dazu, dass der Kläger mit etwaigen hierdurch erwachsenen weiteren Kosten belastet wird (vgl. OLG Rostock, a.a.O. und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO, 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1567).
  • LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung bei außergerichtlich

    So ist anerkannt und auch Rechtsprechung dieser Kammer, dass bei "verspätet" abgegebenen Erledigungserklärungen, d.h. einer Erklärung erst im Verhandlungstermin, obwohl ohne weiteres zu einem deutlich früheren Zeitpunkt auf Erklärungen der Beklagten hätte reagiert werden können, die klagende Partei die durch einen Verhandlungstermin veranlassten Kosten zu tragen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Juni 2011 - 6 O 73/11 unter Hinweis auf OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006, 3 W 36/06 und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO, 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 156; Zöller/Vollkommer, ZPO, Kommentar, 28. Auflage, 2010, Rn 25 a.E. m.w.N.).
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   LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11   

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https://dejure.org/2011,74037
LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11 (https://dejure.org/2011,74037)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2011 - 6 O 73/11 (https://dejure.org/2011,74037)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2011 - 6 O 73/11 (https://dejure.org/2011,74037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei i.R.d. Billigkeitsentscheidung nach § 91a ZPO mit den Kosten belastet werden; Belastung der klagenden Partei i.R.d. Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Im Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei i.R.d. Billigkeitsentscheidung nach § 91a ZPO mit den Kosten belastet werden; Belastung der klagenden Partei i.R.d. Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11
    In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO mit den durch eine Terminierung anfallenden Kosten des Verfahrens belastet werden, wenn die auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 174, 127 ) abgegebenen Unverbindlichkeitserklärung der Zusatzversorgungskasse, die das Feststellungsinteresses der Klage entfallen lässt, erst im Verhandlungstermin zu einer Erledigungserklärung der klagenden Partei führt, obwohl dies ohne Weiteres auch schriftsätzlich zu einem früheren Zeitpunkt hätte geschehen können.

    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in [...]), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11
    Als Ausfluss des auch das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben ist die Verpflichtung jeder Prozesspartei allgemein anerkannt, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2010, X ZB 3/09).
  • OLG Rostock, 31.05.2006 - 3 W 36/06

    Kosten bei Verzögerung der Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11
    Bei der Billigkeitskorrektur ist auch der frühestmögliche Zeitpunkt der Erledigungserklärung zu beachten; so ist die Entstehung zusätzlicher Kosten bei verspäteter Abgabe der Erklärung zu berücksichtigen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006, 3 W 36/06).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wegfall des Feststellungsinteresses zur

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11
    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in [...]), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03

    VBL: Wegfall des Feststellungsinteresses zur Unverbindlichkeit der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11
    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in [...]), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • OLG Köln, 14.11.1977 - 7 W 26/77
    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11
    Die Verzögerung der Erledigungserklärung durch den Kläger führt in Realisierung des Prinzips der Kostentragung nach Veranlassung dazu, dass der Kläger mit etwaigen hierdurch erwachsenen weiteren Kosten belastet wird (vgl. OLG Rostock, a.a.O. und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO , 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1567).
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