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   BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82   

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BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82 (https://dejure.org/1985,1906)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1985 - 6 P 13.82 (https://dejure.org/1985,1906)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 6 P 13.82 (https://dejure.org/1985,1906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkungstatbestand für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn - Mitwirkung bei innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82
    Das Personalvertretungsrecht dient dazu, wie der erkennende Senat zuletzt in BVerwGE 67, 61 (63 f.) [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80] ausgesprochen hat, die Beschäftigtenan den sie berührenden personellen und sozialen Angelegenheiten über die von ihnen gewählte Vertretung zu beteiligen, damit sie ihre Belange zur Geltung bringen und ggf. auch, soweit die volle Mitbestimmung gegeben ist, durchsetzen können.
  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82
    Damit erstreckt sich das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung nicht auf Anordnungen, die nur die Erledigung der Aufgaben der Dienststelle im Verhältnis zu Außenstehenden gestalten, auch wenn sich dies mittelbarauf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (vgl. BVerwGE 6, 220; 26, 321 [BVerwG 14.04.1967 - VII C 15/65]; Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 5.62 - [PersV 1963, 208]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII P 13.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82
    Damit erstreckt sich das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung nicht auf Anordnungen, die nur die Erledigung der Aufgaben der Dienststelle im Verhältnis zu Außenstehenden gestalten, auch wenn sich dies mittelbarauf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (vgl. BVerwGE 6, 220; 26, 321 [BVerwG 14.04.1967 - VII C 15/65]; Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 5.62 - [PersV 1963, 208]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82
    Damit erstreckt sich das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung nicht auf Anordnungen, die nur die Erledigung der Aufgaben der Dienststelle im Verhältnis zu Außenstehenden gestalten, auch wenn sich dies mittelbarauf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (vgl. BVerwGE 6, 220; 26, 321 [BVerwG 14.04.1967 - VII C 15/65]; Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 5.62 - [PersV 1963, 208]).
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82
    Damit erstreckt sich das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung nicht auf Anordnungen, die nur die Erledigung der Aufgaben der Dienststelle im Verhältnis zu Außenstehenden gestalten, auch wenn sich dies mittelbarauf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (vgl. BVerwGE 6, 220; 26, 321 [BVerwG 14.04.1967 - VII C 15/65]; Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 5.62 - [PersV 1963, 208]).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 11.68

    Mitbestimmung bei Wohlfahrtseinrichtungen - Begriff der Verwaltung und Errichtung

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82
    Zu den Verwaltungsanordnungen im Sinne dieser Vorschrift gehören vielmehr auch allgemeineWeisungen und Anordnungen, die im Rahmen der aus einem Arbeitsverhältnis folgenden Direktionsrechte des Arbeitgebers ergehen und die gestaltend in die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belange der Bediensteten eingreifen (Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 11.68 - [PersV 1970, 187]).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Dieser Vorschrift liegt ein weites, nicht auf seinen verwaltungsrechtlichen Sinngehalt beschränktes Verständnis des Begriffes "Verwaltungsanordnung" zugrunde, das - wie das Bundesverwaltungsgericht verschiedentlich ausgesprochen hat - beispielsweise auch allgemeine Weisungen und Anordnungen in diesen Begriff einschließt, welche im Rahmen des aus einem Arbeitsverhältnis folgenden Direktionsrechts des Arbeitgebers ergehen und gestaltend in die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belange der Bediensteten eingreifen (Beschlüsse vorn 7. November 1969 - BVerwG 7 P 11.68 - <PersV 1970, 187>. und vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - <ZBR 1985, 285 = PersR 1986, 57 m. Anm. von Thiel>).

    Sie beschränkt sich zunächst auf Verwaltungsanordnungen, deren ausdrücklicher und alleiniger Zweck es ist, Angelegenheiten aus den genannten Bereichen zu regeln ("Verwaltungsanordnungen ... für die ... Angelegenheiten der Beschäftigten"); sie erstreckt sich also nicht auf Anordnungen, welche die Art und Weise der Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle im Verhältnis zu Außenstehenden betreffen, mögen sie sich auch mittelbar im innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Bereich auf die Beschäftigten der Dienststelle auswirken (Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - ).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - (a.a.O.) dargelegt hat, regeln die Mitbestimmungstatbestände der §§ 75, 7 6 BPersVG die Befugnisse der Personalvertretung insoweit vielmehr abschließend.

  • OVG Sachsen, 12.01.2017 - 9 A 13/16

    Personalvertretung, Mitwirkung Dienstpostenrahmenkonzept; Verwaltungsanordnung

    Nicht erfasst sind Anordnungen, die nur die Erledigung der Aufgaben der Dienststelle im Verhältnis zu Außenstehenden gestalten, auch wenn sich dies mittelbar auf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1985 - 6 P 13/82 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    Es ist jedoch nicht ersichtlich, das durch das Konzept von den Beschäftigten im Bereich ihrer innerdienstlichen Angelegenheiten ein Tun oder Unterlassen verlangt oder ihnen Befugnisse eingeräumt oder entzogen werden und damit unmittelbar auf die Regelung von Angelegenheiten der Beschäftigten abgezielt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1985 a. a. O. Rn. 14).

    Insoweit sind die Befugnisse der Personalvertretung in den Mitbestimmungstatbeständen der §§ 75 ff. BPersVG abschließend geregelt (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 6 P 13.82 - Buchholz 238.3A § 78 BPersVG Nr. 4 S. 3 f.).

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Wie der Senat schon früher ausgeführt hat, besteht dieser Zweck darin, die Beschäftigten "an den sie berührenden personellen und sozialen Angelegenheiten zu beteiligen, damit sie ihre Belange zur Geltung bringen und gegebenenfalls auch, soweit die volle Mitbestimmung gegeben ist, durchsetzen können" (BVerwGE 67, 61, 63 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80];Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - Buchholz 238.3 A § 78 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

    bb) Der Senatsbeschluss vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - (Buchholz 238.3 A § 78 BPersVG Nr. 4) steht nicht entgegen.
  • VGH Hessen, 20.03.2008 - 22 TL 2257/07

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei der Einrichtung einer

    Zu den Verwaltungsanordnungen im personalvertretungsrechtlichen Sinne gehören vielmehr auch allgemeine Weisungen und Anordnungen, die im Rahmen der aus einem Arbeitsverhältnis folgenden Direktionsrechte des Arbeitgebers ergehen und die gestaltend in die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Bediensteten eingreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 6 P 13/82 - PersR 86/57).

    Wie bereits oben dargelegt, wird von den Beschäftigten mit der Bestimmung der Beschwerdestelle weder ein Tun oder Unterlassen verlangt noch werden den Beschäftigten Befugnisse eingeräumt oder entzogen, wie es für ein gestaltendes Eingreifen in die sozialen und personellen Angelegenheiten der Beschäftigten Voraussetzung ist (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 6 P 13/82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

    Wie der Senat schon früher ausgeführt hat, besteht dieser Zweck darin, die Beschäftigten "an den sie berührenden personellen und sozialen Angelegenheiten zu beteiligen, damit sie ihre Belange zur Geltung bringen und gegebenenfalls auch, soweit die volle Mitbestimmung gegeben ist, durchsetzen können" (BVerwGE 67, 61, 63 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80];Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - Buchholz 238.3 A § 78 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 05.01.2016 - 5 PB 23.15

    Abgrenzung von Verwaltungsanordnung und Anordnung im

    Insoweit sind die Befugnisse der Personalvertretung in den Mitbestimmungstatbeständen der §§ 75 ff. BPersVG abschließend geregelt (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 6 P 13.82 - Buchholz 238.3A § 78 BPersVG Nr. 4 S. 3 f.).

    Aus den gleichen Gründen vermag auch die Rüge der Beschwerde, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1985 - 6 P 13.82 - (Buchholz 238.3A § 78 BPersVG Nr. 4 S. 4 f.) und vom 7. Februar 2012 - 6 P 26.10 - (Buchholz 251.2 § 90 BlnPersVG Nr. 1 Rn. 10) (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung), eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht zu begründen.

  • BVerwG, 07.02.2012 - 6 P 26.10

    Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift;

    (1) Dass Vorschriften wie § 90 Nr. 2 BlnPersVG und parallele Bestimmungen im Bundesrecht (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG) oder im Recht anderer Länder (siehe die Übersicht bei Fischer/Goeres/Gronimus in GKÖD, Bd. V, Stand Nov. 2011, § 78 Rn. 43 ff.) nur Akte mit Gestaltungswirkung gegenüber den Beschäftigten erfassen, ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits verschiedentlich ausgesprochen oder zumindest der Entscheidung zugrunde gelegt worden (Beschlüsse vom 22. März 1990 - BVerwG 6 P 17.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 3 S. 2; vom 2. Januar 1986 - BVerwG 6 P 16.82 - Buchholz 238.31 § 80 BaWüPersVG Nr. 2 S. 1 ff., 5 sowie vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - Buchholz 238.3A § 78 BPersVG Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf

    bb) Der Senatsbeschluss vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - (Buchholz 238.3 A § 78 BPersVG Nr. 4) steht nicht entgegen.
  • BVerwG, 25.06.2019 - 5 P 3.18

    Anspruch auf Feststellung eines Mitwirkungsrechts bezüglich Änderungen des

    In der so zu verstehenden Gestaltungswirkung einer Verwaltungsanordnung ist das in früheren Entscheidungen (z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 6 P 13.82 - Buchholz 238.3A § 78 BPersVG Nr. 4 S. 4) angesprochene Erfordernis einer unmittelbaren Regelung der Belange der Beschäftigten der Sache nach aufgegangen (zutreffend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2018 - OVG 62 PV 6.17 - BA S. 6).
  • BVerwG, 28.02.2023 - 5 P 2.21

    Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91

    Mitbestimmung des Personalrates Erlaß über Feststellung der Wegstrecken zwischen

  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG

  • BVerwG, 27.02.2020 - 5 P 1.19

    Anpassung der für Beamtinnen und Beamte der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.1993 - 12 L 8/93

    Umfang der Mitwirkung des Personalrats einer Schule; Erstellung des

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89

    Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 24.82

    Mitwirkungsrechte des Personalrats im Fall mittelbarer Folgewirkungen für

  • BVerwG, 02.01.1986 - 6 P 16.82

    Begriff der "Verwaltungsanordnung" im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1

  • OVG Niedersachsen, 28.09.1992 - 17 L 8360/91

    Anspruch auf Feststellung eines Mitwirkungsrechts; Einsatz für regelmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1986 - 15 S 2901/85

    Beteiligung der Personalvertretung bei Verwaltungsanordnungen zur Verbesserung

  • VGH Hessen, 13.11.1985 - HPV TL 2177/84
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