Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.04.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10   

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BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10 (https://dejure.org/2011,3728)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2011 - 6 P 15.10 (https://dejure.org/2011,3728)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2011 - 6 P 15.10 (https://dejure.org/2011,3728)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BPersVG § 75; TVöD-Bund § 16
    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 75
    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 3 Nr 4 BPersVG, § 75 Abs 1 Nr 2 Alt 3 BPersVG, § 16 Abs 2 TVöD, § 16 Abs 3 S 1 TVöD, § 16 Abs 3 S 2 TVöD
    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken einer Mitbestimmung bei Eingruppierung auf eine Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 bis 3 und Abs. 5 S. 2 Tarifvertrag öffentlicher Dienst Bund (TVöD-Bund); Einschlägigkeit einer Mitbestimmung bei Eingruppierung im Falle eines Beschlusses von ...

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstrecken einer Mitbestimmung bei Eingruppierung auf eine Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 bis 3 und Abs. 5 S. 2 TVöD-Bund; Einschlägigkeit einer Mitbestimmung bei Eingruppierung im Falle eines Beschlusses von Grundsätzen zur Anrechnung förderlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 326
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Den genannten Tarifnormen spiegeln jeweils verschiedene, typische Lebenssachverhalte wider, so dass das darauf bezogene Mitbestimmungsbegehren des Antragstellers jeweils einen eigenen Streitgegenstand darstellt, über den jeweils gesondert zu befinden ist (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - juris Rn. 14, insoweit bei Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 8 nicht abgedruckt).

    die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung und Herabgruppierung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 5 TVöD-Bund (vgl. zur Mitbestimmung bei diesen Vorgängen: Beschluss vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 8 Rn. 40, 41 ff. und 52 ff.).

    Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (vgl. Beschlüsse vom 22. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 25 und vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36).

    Da die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TVöD-Bund trotz der Auslegungsspielräume, die durch die dort verwandten unbestimmten Rechtsbegriffe eröffnet sind, als zwingende Regelung ausgestaltet ist, unterliegt sie in gleicher Weise der Tarifautomatik wie die Einordnung in die Entgeltgruppe (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 28).

    Diese lässt das Recht des betroffenen Arbeitnehmers unberührt, seine Interessen individualrechtlich zu verfolgen, ist davon aber andererseits in ihrem Bestand unabhängig (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 25).

    aa) Allerdings enthält das Bundespersonalvertretungsgesetz im entgeltrelevanten Bereich weniger Beteiligungstatbestände als die Landespersonalvertretungsgesetze, anhand derer der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung zu beurteilen hatte (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 35 ff., Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - juris Rn. 35 f. sowie Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 32 f.).

    Dass die Vorgabe in der Tarifnorm präzise und deswegen wenig fehleranfällig ist, steht nicht entgegen (vgl. zur Mitbestimmung bei Höher- und Rückgruppierung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 4 TV-L: Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 55).

    Da der Antragsteller das Bestehen seines Mitbestimmungsrechts ohne Einschränkungen für alle Fallgestaltungen nach § 16 Abs. 3 Satz 4 TVöD-Bund behauptet, ist sein Antrag insoweit nach den Grundsätzen für den Globalantrag insgesamt abzuweisen (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 35).

    Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36; stRspr des Bundesarbeitsgerichts zu § 99 Abs. 1 BetrVG: vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141 Rn. 25 und vom 22. April 2009 a.a.O. Rn. 50).

    Schon deswegen kann sie für sich allein betrachtet nicht Gegenstand der Mitbeurteilung bei der Rechtsanwendung sein, als welche sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung darstellt (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 37).

    Diese bilden zusammen mit der Ermächtigung in § 16 Abs. 3 Satz 4 TVöD-Bund und der tariflichen Entgeltordnung die Rechtsgrundlagen, für deren richtige Anwendung der Personalrat bei Neueinstellungen im Wege der Mitbeurteilung zu sorgen hat (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 38).

    In diesem Fall fehlt es an der Ausfüllung der tariflichen Ermessensvorschrift durch abstrakt-generelle Regelungen, deren Anwendung durch den Dienststellenleiter der Personalrat mitzubeurteilen hätte (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 39).

    Die Ausführungen des vorstehenden Abschnitts (II 5 der Gründe) gelten entsprechend, soweit sich das Begehren des Antragstellers auf die Stufenanrechnung aus einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst nach § 16 Abs. 3a TVöD-Bund bezieht (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 40).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 - BVerwG 6 PB 8.04 - Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2, vom 22. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 1.07 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 1 Rn. 25, vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8).

    Erst das Zusammenwirken beider Faktoren macht die Einreihung vollständig (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 15).

    Soweit dieser es gebietet, muss bei der personalvertretungsrechtlichen Beurteilung von dem tarifvertraglichen bzw. dienstrechtlichen Verständnis abgewichen werden (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 17).

    Wenn sie sich bei der Formulierung der Mitbestimmungstatbestände der in den Tarifwerken verwandten Begriffe bedienten, so war mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Begriffe in dem Sinne verwenden wollte, wie sie in den beteiligten Kreisen des öffentlichen Dienstes allgemein verstanden wurden (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 18).

    Im Gegensatz dazu war die Zuordnung zu den Lebensaltersstufen nach Maßgabe von § 27 Abschnitt A BAT ein mehr oder weniger "mechanischer" Vorgang; hier war eine Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat im Wege der Mitbestimmung nicht geboten, und für eine gelegentlich erforderliche Fehlerkorrektur reichte die allgemeine Aufgabe nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG aus (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 19).

    Während auf der Grundlage des alten Tarifrechts die auf die Einreihung in die Vergütungsgruppe beschränkte Mitbestimmung bei der Eingruppierung der Personalvertretung einen wesentlichen Einfluss auf die Bemessung der Grundvergütung einräumt, würde eine Aussparung der Stufenzuordnung nach neuem Tarifrecht diesen Einfluss wesentlich reduzieren (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Demgemäß stellt § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT klar: "Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person des Angestellten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein." Die Allgemeine Vergütungsordnung enthält zahlreiche Beispiele dafür, dass für die Einordnung in die Vergütungsgruppe nicht nur die auszuübende Tätigkeit und die damit verbundene Verantwortung, sondern auch die eingebrachte Qualifikation und bisherige berufliche Erfahrungen maßgeblich sind (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 22).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25 und vom 27. Mai 2009 a.a.O. Rn. 23).

    Ist daher bei der Einstellung eines Arbeitnehmers neben der Einordnung in die Entgeltgruppe für die Bemessung des tariflichen Grundgehalts die Zuordnung zu einer Stufe innerhalb der Entgeltgruppe vorzunehmen, so ergeben beide Vorgänge zusammen die mitbestimmungspflichtige Eingruppierung (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 26).

    Es bleibt daher ein erhebliches Interesse an einheitlicher und gleichmäßiger Handhabung, dem die Richtigkeitskontrolle des Personalrats dient (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 30).

    aa) Allerdings enthält das Bundespersonalvertretungsgesetz im entgeltrelevanten Bereich weniger Beteiligungstatbestände als die Landespersonalvertretungsgesetze, anhand derer der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung zu beurteilen hatte (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 35 ff., Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - juris Rn. 35 f. sowie Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 32 f.).

    Diesem Rechtsgedanken widerspräche es grundlegend, wollte man den Gesetzgeber für verpflichtet halten, die personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungskataloge jeweils an verändertes Tarifrecht anzupassen (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 40).

    e) Das vorstehende Auslegungsergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. hierzu bereits die Nachweise im Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 42).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 - BVerwG 6 PB 8.04 - Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2, vom 22. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 1.07 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 1 Rn. 25, vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25 und vom 27. Mai 2009 a.a.O. Rn. 23).

    Nachdem in der Senatsrechtsprechung anerkannt ist, dass sich die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auf Fälle erstreckt, in denen ein neuer Arbeitsplatz zu bewerten oder ein neuer Tarifvertrag anzuwenden ist (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 155 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 11 ff. und vom 27. Mai 2009 a.a.O.), unterscheiden sich die beiden genannten Mitbestimmungsregelungen in ihrer Reichweite - wenn überhaupt - allenfalls noch marginal.

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    In einer weiteren neueren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht die Überleitung eines Arbeitnehmers in die neue Tarifstruktur als mitbestimmungspflichtige Umgruppierungen gewertet, wobei sich das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats auf alle drei Schritte der Überleitung bezieht, nämlich die Zuordnung der bisherigen Vergütungsgruppe zur neuen Entgeltgruppe, sodann die Ermittlung des Vergleichsentgelts und schließlich die Stufenzuordnung (vgl. Beschluss vom 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - BAGE 130, 286 Rn. 52 ff.).

    Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36; stRspr des Bundesarbeitsgerichts zu § 99 Abs. 1 BetrVG: vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141 Rn. 25 und vom 22. April 2009 a.a.O. Rn. 50).

  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 - BVerwG 6 PB 8.04 - Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2, vom 22. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 1.07 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 1 Rn. 25, vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8).

    Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (vgl. Beschlüsse vom 22. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 25 und vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Die Beschwerde des Beteiligten hat der Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen auf das Senatsurteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - Bezug genommen.

    aa) Allerdings enthält das Bundespersonalvertretungsgesetz im entgeltrelevanten Bereich weniger Beteiligungstatbestände als die Landespersonalvertretungsgesetze, anhand derer der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung zu beurteilen hatte (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 35 ff., Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - juris Rn. 35 f. sowie Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 32 f.).

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Hier enthält § 68 Abs. 2 BPersVG eine bereichsspezifische Regelung, welche die Weitergabe von Informationen wegen der durch die Mitbestimmung verfolgten Schutzzwecke in erforderlichem Umfang zulässt und zugleich begrenzt (vgl. dazu im Einzelnen Beschlüsse vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 17 S. 4 ff., vom 24. Februar 2006 - BVerwG 6 P 4.05 - Buchholz 251.91 § 77 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 17, vom 16. Februar 2010 - BVerwG 6 P 5.09 - Buchholz 251.0 § 68 BaWüPersVG Nr. 4 Rn. 9 und 25 und vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 - juris Rn. 13 und 44 ff.).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Hier enthält § 68 Abs. 2 BPersVG eine bereichsspezifische Regelung, welche die Weitergabe von Informationen wegen der durch die Mitbestimmung verfolgten Schutzzwecke in erforderlichem Umfang zulässt und zugleich begrenzt (vgl. dazu im Einzelnen Beschlüsse vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 17 S. 4 ff., vom 24. Februar 2006 - BVerwG 6 P 4.05 - Buchholz 251.91 § 77 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 17, vom 16. Februar 2010 - BVerwG 6 P 5.09 - Buchholz 251.0 § 68 BaWüPersVG Nr. 4 Rn. 9 und 25 und vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 - juris Rn. 13 und 44 ff.).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36; stRspr des Bundesarbeitsgerichts zu § 99 Abs. 1 BetrVG: vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141 Rn. 25 und vom 22. April 2009 a.a.O. Rn. 50).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
    Nachdem in der Senatsrechtsprechung anerkannt ist, dass sich die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auf Fälle erstreckt, in denen ein neuer Arbeitsplatz zu bewerten oder ein neuer Tarifvertrag anzuwenden ist (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 155 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 11 ff. und vom 27. Mai 2009 a.a.O.), unterscheiden sich die beiden genannten Mitbestimmungsregelungen in ihrer Reichweite - wenn überhaupt - allenfalls noch marginal.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

  • BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05

    Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung;

  • BVerwG, 16.02.2010 - 6 P 5.09

    Informationsrecht des Personalrats; Einblick in die Gagenlisten für

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

  • BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 5.09

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; übertarifliche Leistungen;

  • VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 23 K 4011/09

    Verweigerung der Zustimmung bei Zuordnung

  • BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04

    Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Die Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L hat damit besitzstandswahrenden Charakter (vgl. BVerwG 7. März 2011 - 6 P 15.10 - Rn. 29; 13. Oktober 2009 - 6 P 15.08 - Rn. 55) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Die Formulierung "in der Regel" bedeutet jedenfalls, dass bei entsprechender einschlägiger Berufserfahrung der Arbeitgeber typischerweise die Zuordnung zur Stufe 3 vorzunehmen und nur zu beurteilen hat, ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine Abweichung von der Regelzuordnung zur Stufe 3 rechtfertigt (vgl. zu § 16 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT (Bund) BVerwG 7. März 2011 - 6 P 15.10 - Rn. 41) .Eine automatische Zuordnung eines wiedereingestellten Arbeitsvermittlers zur Stufe 4 der Entgeltgruppe 9 TVöD (VKA) lässt sich aus § 16 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 TVöD-AT (VKA) jedenfalls nicht ableiten.
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8 und 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - juris Rn. 12).

    Danach ergibt sich die richtige Einreihung des Arbeitnehmers durch Subsumtion der auszuübenden Tätigkeit, Qualifikation und beruflichen Erfahrung unter die abstrakt-generellen Merkmale der in der Dienststelle angewandten Entgeltordnung (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 8 Rn. 28 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 31).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13

    Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Stufenfestsetzung

    Unter "Eingruppierung" im Sinne des Mitbestimmungstatbestandes des § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 3 BPersVG (der § 67 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. PersVG LSA entspricht) ist die Einreihung des Arbeitsnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 -, juris; Bieler, Vogelsang, Plaßmann, Kleffner, Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt, 34. Lfg.

    Welches kollektive Entgeltschema gilt, bestimmt sich nach dem maßgeblichen Tarifvertrag bzw. aufgrund des Einzelarbeitsvertrages, wobei die Einreihung in ein kollektives Entgeltschema zunächst die Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Entgeltgruppe betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011, a. a. O.).

    Lediglich bei der nach Bestimmung der Entgeltgruppe erforderlichen Stufenzuordnung führt die Ablösung des früheren Systems von Lebensaltersstufen durch ein leistungs- und qualifikationsorientiertes Stufensystem im neuen Tarifrecht des TVöD bzw. des TVL zu einer Einbeziehung der Stufenzuordnung in den Mitbestimmungstatbestand der "Eingruppierung" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011, a. a. O.).

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    (1) Die Formulierung "in der Regel" bedeutet, dass bei entsprechender einschlägiger Berufserfahrung der Arbeitgeber typischerweise die Zuordnung zur Stufe 3 vorzunehmen und nur zu beurteilen hat, ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine Abweichung von der Regelzuordnung zur Stufe 3 rechtfertigt (vgl. zu § 16 Abs. 3 Satz 2 TVöD (Bund) BVerwG 7. März 2011 - 6 P 15.10 - Rn. 41) .
  • BVerwG, 22.09.2011 - 6 PB 15.11

    Deckung des Personalbedarfs; Mitbestimmung bei Eingruppierung; Mitbestimmung bei

    a) Allerdings weicht der angefochtene Beschluss von den Senatsbeschlüssen vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - (Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 8) und vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - (juris) ab.

    Diese bilden zusammen mit der Ermächtigung in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L bzw. § 16 Abs. 3 Satz 4 TVöD-Bund und der tariflichen Entgeltordnung die Rechtsgrundlagen, für deren richtige Anwendung der Personalrat bei Neueinstellungen im Wege der Mitbeurteilung zu sorgen hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 38 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 47).

    Es ist daher folgerichtig, die Stufenzuordnung ebenfalls zum Zwecke der Richtigkeitskontrolle der Mitbeurteilung des Personalrats zu unterziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 28 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 31).

  • VG Mainz, 12.12.2018 - 5 K 513/18

    Initiativrecht der Personalvertretung bei Entgeltregelungen; Umgehung durch den

    Der Personalrat kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Mitbestimmungsrecht betreffend die Entgeltgestaltung im Wege des Initiativrechts nach § 74 Abs. 3 Satz 1 LPersVG durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.5.2009 - 6 PB 5/09 -, BeckRS 2009, 34654, Rn. 9 und Beschluss vom 7.3.2011 - 6 P 15/10 -, PersV 2011, 309 und juris, Rn. 51 - jeweils zu der § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L entsprechenden Vorschrift des TVöD-Bund; BeckOK TVöD, § 16 Rn. 230.6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Dienststellenleiter zwar die Mitbestimmung des Personalrats (im Sinne einer Mitbeurteilung) bei der Eingruppierung (hier nach § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LPersVG) ablehnen, wenn eine Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L im Einzelfall nach Ermessen gewährt werden soll und abstrakt-generelle Regelungen des Arbeitgebers zur Ausfüllung dieser tariflichen Ermächtigung fehlen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.10.2009 - 6 P 15/08 -, PersR 2009, 501 und juris, Rn. 40; Beschluss vom 7.3.2011 - 6 P 15/10 -, a.a.O. und juris, Rn. 41, 44 ff.; Beschluss vom 22.9.2011 - 6 PB 15/11 -, PersV 2012, 28 und juris, Rn. 5).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit den denkbaren Vorgehensweisen eines Dienststellenleiters auseinandergesetzt und - differenzierend zur Mitbestimmung bei Eingruppierung - hinsichtlich des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Entgeltgestaltung im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 LPersVG spezifizierte Erwägungen angestellt (vgl. Beschluss vom 7.3.2011 - 6 P 15/10 -, a.a.O. und juris, Rn. 47 f.).

    In diesem Fall kann er sein Mitbestimmungsrecht nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 LPersVG im Wege des Initiativrechts durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.5.2009 - 6 PB 5/09 -, a.a.O., Rn. 9; Beschluss vom 7.3.2011 - 6 P 15/10 -, a.a.O. und juris, Rn. 51; ebenso HessVGH, Beschluss vom 7.4.2011 - 22 A 819/10.PV -, juris, Rn. 28).

    Lässt die Entscheidungspraxis des Dienststellenleiters bereits darauf schließen, dass Grundsätze zur Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 LPersVG (konkludent) aufgestellt wurden und angewandt werden, so kann der PR sein vom Dienststellenleiter missachtetes Mitbestimmungsrecht nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 LPersVG unmittelbar gerichtlich durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.3.2011 - 6 P 15/10 -, a.a.O. und juris, Rn. 51).

  • BVerwG, 15.05.2012 - 6 P 9.11

    Personalvertretungsrecht; Eingruppierung; außertarifliche Zulage

    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 Rn. 9 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 Rn. 8 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 und vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 113 Rn. 12).

    Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (vgl. Beschluss vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 45 m.w.N.; zu § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ebenso BAG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - BAGE 131, 1 ).

  • VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei der Eingruppierung

    Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 13.10.2009 - 6 P 15.08 -, PersR 2009, 501 = juris Rn.36; BVerwG, Beschluss vom 07.03.2011 - 6 P 15.10 -, juris Rn 45).

    Schon deswegen kann sie für sich allein betrachtet nicht Gegenstand der Mitbeurteilung bei der Rechtsanwendung sein, als welche sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 07.03.2011 - 6 P 15.10 -, juris Rn. 46).

    Der Hinweis auf die Mitbestimmungsbedürftigkeit von Ermessensentscheidungen geht fehl, weil die Ermessensausübung der Dienstellenleitung zu der Frage, ob von den mit § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) geschaffenen Möglichkeiten einer höheren Einstufung überhaupt Gebrauch gemacht werden soll, nicht Bestandteil der bei der Eingruppierung vorzunehmenden Rechtsanwendung und damit nicht Gegenstand des vom Antragsteller reklamierten Mitbestimmungsrechts nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 b) HPVG ist (BVerwG, Beschluss vom 07.03.2011 - 6 P 15.10 -, juris Rn. 47 f. zum entsprechenden Mitbestimmungstatbestand gem. § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 3 BPersVG).

    In seinem in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörterten Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 - hat das Bundesverwaltungsgericht zu diesem Aspekt ausgeführt (juris Rn. 47 f. und 51):.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 60 PV 5.14

    Mitbestimmung; Einstellung; Eingruppierung; Stufenzuordnung; Zulage; Deckung des

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 -, juris Rn. 35 ff., und vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 -, juris Rn. 25 ff. und Rn. 44 ff.).

    Da die Eingruppierung aber ein Akt strikter Rechtsanwendung ist und vom Gedanken der Tarifautomatik beherrscht ist, § 16 Abs. 5 TV-L aber die Gewährung der Zulage in das Ermessen des Dienststellenleiters stellt, kann diese Vorschrift für sich allein betrachtet nicht Gegenstand der Mitbeurteilung bei der Rechtsanwendung sein, als welche sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung darstellt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2011, a.a.O., Rn. 46).

    In diesem Fall kann der Personalrat zugleich sein - vom Dienststellenleiter missachtetes - Mitbestimmungsrecht nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 PersVG Berlin gerichtlich durchsetzen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2011, a.a.O., Rn. 51).

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10

    Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 10.11

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmungspflichtigkeit von Festlegungen zu Beginn

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2013 - 1 L 5/13

    Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der Festsetzung des Grundgehalts bei

  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 2.12

    Personalvertretungsrecht; Einsichtnahme des Personalrats in Lohn- und

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 11.20

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer

  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 256/15

    Ausschreibung; Eingruppierung; Interessenbekundung;

  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11

    Wählbarkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 20 A 1562/16

    Erlass einer obersten Dienstbehörde als Maßnahme im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 16 A 783/10

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung eines Personalrats zur unbefristeten

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2013 - 17 LP 6/11

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Wegfall einer Funktionsstufe nach dem

  • VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 987/18
  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 4.12

    Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Übertragung

  • VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 988/18
  • VG Frankfurt/Main, 10.10.2011 - 22 K 1823/11

    Mitbestimmung bei der Erstfestsetzung der Erfahrungsstufen bei Einstellung

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 72 K 11.20
  • VG Hannover, 26.03.2021 - 17 A 859/19

    Betriebliche Lohngestaltung; Initiativrecht; Stufenzuordnung; Vortätigkeit;

  • VG Aachen, 19.12.2019 - 16 K 4067/18

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmungsrecht; Ablehnung

  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1924/11

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 61 PV 3.13

    Bürgerarbeit; Modellprojekt; Erwerbslose; Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst;

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 18 LP 1/21

    "Vordienstzeit"; Ermessensentscheidung; Grundsätze; Initiativrecht;

  • VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Versetzung eines Beamten unter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2023 - 5 Sa 19/23

    Stufenzuordnung im TVöD

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.05.2018 - 1/14
  • VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18

    Beteiligung der Stufenvertretung bei Erlass einer Eingruppierungsrichtlinie durch

  • VG Hamburg, 17.07.2020 - 24 FL 130/19

    Mitwirkung bei der Gewährung höheren Entgelts

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 18 P 10.3002

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.2011 - 6 P 15.10   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 18.04.2011 - 6 P 15.10 (https://dejure.org/2011,70478)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2011 - 6 P 15.10 (https://dejure.org/2011,70478)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2011 - 6 P 15.10 (https://dejure.org/2011,70478)
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