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   BVerwG, 10.05.1984 - 6 P 33.83   

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BVerwG, 10.05.1984 - 6 P 33.83 (https://dejure.org/1984,796)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1984 - 6 P 33.83 (https://dejure.org/1984,796)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 6 P 33.83 (https://dejure.org/1984,796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freistellung - Ablehnung - Personalratsmitglieder - Dienststellenleiter - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 46 Abs. 3 S. 2, Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 222
  • NVwZ 1985, 115 (Ls.)
  • DVBl 1984, 1219
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 19.76

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern - Vorrang der Gruppenvorstandsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 6 P 33.83
    Sie obliegt allein der Personalvertretung, die dabei die gesetzlichen Maßgaben des § 46 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 BPersVG zu beachten und sachgerecht vorzugehen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 55, 17 m.w.Nachw.).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06

    Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung

    Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Personalvertretung nicht den Weisungen oder der Rechtsaufsicht des Dienststellenleiters unterliegt (BVerwG 10. Mai 1984 - 6 P 33.83 - BVerwGE 69, 222, 223).
  • OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 308/16

    Humanmedizin; Regellehrverpflichtung; Dienstleistungsexport; Vorlesungen

    Eine solche Notwendigkeit ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10. Mai 1984 - 6 P 33/83 -, juris).

    Die Entscheidung des Personalrats richtet sich ausschließlich nach § 46 Abs. 4, Abs. 3 SächsPersVG und muss auf einer sachgerechten Vorgehensweise beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 1984 - 6 P 33/83 -, juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 9. September 2009 - NC 2 B 129/09 -, juris Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

    Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Beschluß vom 10. Mai 1984 - BVerwG 6 P 33.83 - (BVerwGE 69, 222 = Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 15) ausgeführt hat, unterliegt eine Personalvertretung nicht den Weisungen oder der Rechtsaufsicht des Dienststellenleiters.
  • BVerwG, 18.06.2013 - 6 PB 14.13

    Personalratsbeschluss; Bereitstellung von Büropersonal; Bestellung eines

    Es handelt sich daher nicht um eine Angelegenheit, welche der autonomen Willensbildung des Personalrats zugewiesen und vom Dienststellenleiter hinzunehmen ist (vgl. zur Auswahl freizustellender Personalratsmitglieder: Beschluss vom 10. Mai 1984 - BVerwG 6 P 33.83 - BVerwGE 69, 222 = Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 15 S. 11 f.).
  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Der Anwendung dieser Vorschrift auf den vorliegenden Sachverhalt steht nicht entgegen, daß der Personalrat bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben selbständig und Weisungen des Dienststellenleiters nicht unterworfen ist (vgl. BVerwGE 69, 222 [BVerwG 10.05.1984 - BVerwG 6 P 33.83] ; Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - ZBR 1990, 18 [BVerwG 16.06.1989 - 6 P 10.86]>) und es mithin allein seine Sache ist, über die Ausführung von Dienstreisen zu befinden, die zur Erfüllung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben notwendig sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Er darf die Freistellung nur dann ablehnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind oder wenn unabweisbare Gründe, die sich aus den von ihm rechtlich oder tatsächlich zu vertretenden dienstlichen Belangen oder aus seiner eigenen personalvertretungsrechtlichen Stellung ableiten, der Freistellung entgegenstehen (Beschluß vom 10. Mai 1984 - BVerwG 6 P 33.83 - <BVerwGE 69, 222>).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 B 26.15

    Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amtszulage; Eingliederung; Dienststelle;

    Dies gilt auch für Mitglieder von Personalvertretungen; dementsprechend wird bereits die Freistellung vom jeweiligen Dienststellenleiter verfügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1984 - 6 P 33.83 - BVerwGE 69, 222 ).
  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 505/12

    Stellenschlüssel, Drittmittelberechnung, Deputatsminderung wegen

    Eine solche Notwendigkeit ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerde angeführtenEntscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10. Mai 1984 - 6 P 33/83 -, juris).

    Die Entscheidung des Personalrats richtet sich ausschließlich nach § 46 Abs. 4, Abs. 3 SächsPersVG und muss auf einer sachgerechten Vorgehensweise beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 1984 - 6 P 33/83 -, juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 9. September 2009 - NC 2 B 129/09 -, juris Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

    Der Antragsteller ist daher auch nicht befugt, Entscheidungen des Beteiligten, die dessen interne Geschäftsführung und Aufgabenwahrnehmung zum Gegenstand haben und an denen er "mitwirken" muß, indem er die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen dienstrechtlichen Maßnahmen trifft, ohne Einschränkung darauf zu prüfen, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sind und inhaltlich mit den Vorschriften des Personalvertretungsrechts oder anderen in Betracht kommenden Vorschriften vereinbar sind (BVerwGE 69, 222 ).
  • OVG Sachsen, 17.12.2009 - NC 2 B 32/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Drittmittelstellen

    Der Dienstherr darf hiervon nur im Falle des Vorliegens unabweisbarer Gründe abweichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.5.1984 - 6 P 33.83 -, PersR 1986, 15).
  • OVG Sachsen, 17.12.2009 - 2 B 32/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Drittmittelstellen

  • BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des

  • OVG Sachsen, 09.09.2009 - NC 2 B 129/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Wintersemester 2008/2009;

  • OVG Sachsen, 14.10.2009 - NC 2 B 357/09

    Tiermedizin Leipzig; Sommersemester 2009; 4. Fachsemester

  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - NC 2 B 407/08

    Tiermedizin Leipzig; Wintersemester 2008/2009; Stellenplan;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2018 - 5 L 9/16

    Zur Freistellung von Personalratsmitgliedern

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1366/89

    Vertretung des Personalratsvorsitzenden; zur Auswahl eines freizustellenden

  • OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
  • OVG Sachsen, 18.06.2001 - 2 C 32/00

    Aufnahmekapazität aufgrund der personellen Ausstattung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 12.88

    Gewährung von Reisekosten bei Fahrten eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • VG Arnsberg, 27.10.2015 - 20 K 2386/14
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 1 TG 1634/92

    Zum Ausschluß von Mitgliedern des Präsidialrats bei persönlicher Betroffenheit

  • BVerwG, 02.07.1984 - 6 P 6.84

    Anforderungen an die Freistellung von Personalratsmitgliedern - Voraussetzungen

  • BVerwG, 02.07.1984 - 6 P 35.83

    Vereinbarkeit der "rollierenden Freistellung" mit dem Personalvertretungsrecht -

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 246/13

    Wirtschaftsplan, Deputatsverminderung, Laborleiter

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1997 - 18 M 3658/97

    Anspruch auf zusätzliche Teil-Freistellung eines Personalratsmitgliedes; Recht

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