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   BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79   

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BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79 (https://dejure.org/1981,894)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1981 - 6 P 35.79 (https://dejure.org/1981,894)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - 6 P 35.79 (https://dejure.org/1981,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung einer Dienstbefreiung an Rosenmontag und Fastnachtsdienstag auf Grund des Charakters einer Arbeitszeitregelung im Sinne von § 69 Abs. 1 Ziff. 10 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) 1971 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte bleiben nach der Rechtsprechung des Senats von Weisungen unberührt, weil sie die Zuständigkeiten der Dienststellen nicht verlagern, sondern nur deren Wahrnehmung beeinflussen (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 RPPersVG Nr. 1; Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

    Ob die Rüge, die Entscheidung des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ab, den Anforderungen an die Bezeichnung genügt, kann hier dahingestellt bleiben.

    Zu damit übereinstimmenden Verfassungsbestimmungen konnte sich der Senat in seinem Beschluß vom 7. Mai 1981 (a.a.O.) nicht äußern.

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Die Entscheidung des Beschwerdegerichts weicht auch nicht von dem Rechtssatz in dem Beschluß des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ab, wonach das Beteiligungsrecht der Personalvertretung nicht dadurch ausgeschlossen werde, daß die von einer Dienststelle beabsichtigte Maßnahme auf einer Anweisung ihrer vorgesetzten und weisungsbefugten Dienststelle beruhe; andernfalls nämlich könne das Mitbestimmungsrecht auf diese Weise unterlaufen werden.

    Genau dies aber hat der Senat in seinem Beschluß vom 7. Mai 1981 (a.a.O.) für die dort im Streit befindliche Maßnahme ausdrücklich und ebenfalls einzelfallbezogen verneint.

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Ob die Rüge, die Entscheidung des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ab, den Anforderungen an die Bezeichnung genügt, kann hier dahingestellt bleiben.

    Zu damit übereinstimmenden Verfassungsbestimmungen konnte sich der Senat in seinem Beschluß vom 7. Mai 1981 (a.a.O.) nicht äußern.

  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg

    Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1981 (- 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 PersVG Rheinland-Pfalz Nr. 1).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebene und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nämlich nicht dadurch aufgehoben, daß das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Behörde ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ; Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - <BVerwGE 37, 173 = Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 9 = PersV 1971, 269> sowie Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Mitwirkung bei Maßnahmen

    Denn während er den anderen Ministerien gegenüber lediglich Empfehlungen aussprechen konnte, war sein Handeln im eigenen nachgeordneten Geschäftsbereich verbindlich (vgl. in diesem Zusammenhang Beschlüsse vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 RhPPersVG Nr. 1 und vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 16.81 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 4 S. 8).
  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

    Der Dienststellenleiter trifft vielmehr auch in solchem Falle seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich (Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 , Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 RPPersVG Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 26/89

    Anspruch auf Änderung eines Beschlusses über die Arbeitszeit in der

    Mit dieser Beurteilung stimmt überein, daß auch in vergleichbaren Fällen, in denen das jeweilige Landeskabinett Beschlüsse hinsichtlich der Arbeitszeit in der Landesverwaltung gefaßt hat, in den darauf bezogenen Beschlußverfahren eine Beteiligung des Kabinetts (Ministerrats, Staatsministeriums) nicht in Betracht gezogen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.5.1981 - 6 P 35.79 -, Buchholz 238.38 § 60 RhPfPersVG Nr. 1 zur Dienstbefreiung an Feiertagen und Fastnacht; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.5.1990 a.a.O. zur Arbeitszeitverkürzung).

    Es erscheint deshalb zweifelhaft, ob die Vorschrift auch auf den Fall anzuwenden ist, daß das Landesministerium einen inhaltlich als Verwaltungsanordnung zu qualifizierenden Beschluß faßt, oder ob die beteiligungspflichtige Verwaltungsanordnung dann erst in der Bekanntgabe und Inkraftsetzung des Kabinettsbeschlusses durch den jeweiligen Ressortminister für seinen Geschäftsbereich liegt (so BVerwG, Beschl. v. 7.5.1981 a.a.O.; vgl. auch Beschl. v. 19.10.1983 - 6 P 16.81 -, Buchholz 238.39 § 79 Nr. 4; Fischer/Goeres a.a.O., § 78 RN 11 a).

  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG

    Es mag Fälle geben, in denen im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis oder Tag - z.B. Anordnung der Dienstbefreiung an festgelegten Tagen - (vgl. hierzu Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ) eine Regelung getroffen wird, die eine Verwaltungsanordnung ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 8 L 254/06

    Streit über Mitbestimmung bei Entscheidung der Landesregierung

  • BVerwG, 19.10.1983 - 6 P 16.81

    Erlass über die Ausbildung von Beratungslehrern und Mitbestimmungsrecht der

  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 12.91
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89

    1. Zur Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses am

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 2410/89

    1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung

  • VG Mainz, 12.04.2013 - 5 K 1672/12

    Mitbestimmung; Hauptpersonalrat; Fachministerium; Maßnahme mit Wirkung über den

  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 11.91

    Wochenarbeitszeitverkürzung ohne Personalmehrbedarf im Post- und Fernmeldewesen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 33/89

    Mitbestimmung bei der Umsetzung einer Arbeitszeitverkürzung; Beteiligung am

  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89

    Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber

  • OVG Thüringen, 27.09.1994 - 4 EO 151/93

    Nachträgliche Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens; Maßnahme im Sinne des §

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 11.90

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3128/89

    1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.1987 - 5 A 7/87

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Einführung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1985 - 5 A 5/84

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung beim Erlass einer Vorschussrichtlinie;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1981 - 5 A 1/81

    Beteiligungsrecht des Personalrates bei einer Dienstzeitenregelung; Vorarbeiten

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