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   BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84   

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https://dejure.org/1986,4343
BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84 (https://dejure.org/1986,4343)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1986 - 6 P 4.84 (https://dejure.org/1986,4343)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1986 - 6 P 4.84 (https://dejure.org/1986,4343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - Abtretbarkeit des Anspruches auf Erstattung von Schulungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 11.01.1984 - BPV TK 1/83
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Dies habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluß vom 11. Januar 1984 - BPV TK 1/83 - selbst für das Mitglied eines Bezirkspersonalrats einer Landesgeschäftsstelle der DAK zutreffend festgestellt.

    Die der Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen sowie die Feststellungen in dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 1984 - BPV TK 1/83 - ergeben zweifelsfrei, daß der von der Antragstellerin geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der verauslagten Kosten sachlich nicht begründet ist.

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts muß zwar davon ausgegangen werden, daß damals bei der Deutschen Angestellten-Krankenkasse die Absicht bestand, das DAK-Integriertes-Daten-Informationssystem (Dakidis) einzuführen, mit der Folge, daß bei den einzelnen Bezirksgeschäftsstellen Bildschirmarbeitsplätze einzurichten waren, wie sich jedoch aus dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 1984 - BPV TK 1/83 - ergibt, lag - jedenfalls im Jahre 1981 - die Zuständigkeit für Rationalisierungsmaßnahmen technischer und organisatorischer Art innerhalb der Deutschen Angestellten-Krankenkasse allein bei der Hauptverwaltung, nicht aber bei den nachgeordneten Dienststellen (Bezirksgeschäftsstellen und Landesgeschäftsstellen).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 36.78 - und vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - ZBR 1983, 165>) kann die Dienststelle nur dann verpflichtet werden, die Kosten der Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zu übernehmen, wenn die Schulung objektiv für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Personalvertretung erforderlich ist und das Personalratsmitglied die vermittelten Kenntnisse für seine Tätigkeit im Rahmen des.

    Den Begriff der Erforderlichkeit der Schulung hat der Senat in BVerwGE 58, 54 (64) [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] wie folgt verdeutlicht:.

  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 4, 153; 13, 360) [BGH 29.05.1954 - VI ZR 111/53]dürfen nämlich auch Ansprüche, die ihrem Gegenstand nach an die Person des Anspruchsberechtigten gebunden und daher unpfändbar sind, ausnahmsweise auf denjenigen übertragen werden, der dem Abtretenden eine Leistung in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt hat.
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 4, 153; 13, 360) [BGH 29.05.1954 - VI ZR 111/53]dürfen nämlich auch Ansprüche, die ihrem Gegenstand nach an die Person des Anspruchsberechtigten gebunden und daher unpfändbar sind, ausnahmsweise auf denjenigen übertragen werden, der dem Abtretenden eine Leistung in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt hat.
  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 5.82

    Erstattung von Schulungskosten - Abtretbarkeit eines Anspruches - Veranstalter

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Wie der erkennende Senat in dem Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - (BVerwGE 69, 100 = Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 10 = PersV 1986, 158 = ZBR 1984, 218) ausgeführt hat, schließt es die besondere Struktur des aus §§ 46 Abs. 6, 44 Abs. 1 BPersVG fließenden personalvertretungsrechtlichen Gesamtanspruchs und seine Bindung an die Person des Anspruchsberechtigten nicht aus, den nach der Erfüllung der Freistellungsverpflichtung und der Verpflichtung zur Lohnfortzahlung verbleibenden Restanspruch unter den jeweils gegebenen Voraussetzungen zum Teil auf den Veranstalter der Schulung zu übertragen.
  • BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54

    Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 4, 153; 13, 360) [BGH 29.05.1954 - VI ZR 111/53]dürfen nämlich auch Ansprüche, die ihrem Gegenstand nach an die Person des Anspruchsberechtigten gebunden und daher unpfändbar sind, ausnahmsweise auf denjenigen übertragen werden, der dem Abtretenden eine Leistung in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt hat.
  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 P 42.79

    Kostenerstattung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 36.78 - und vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - ZBR 1983, 165>) kann die Dienststelle nur dann verpflichtet werden, die Kosten der Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zu übernehmen, wenn die Schulung objektiv für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Personalvertretung erforderlich ist und das Personalratsmitglied die vermittelten Kenntnisse für seine Tätigkeit im Rahmen des.
  • BVerwG, 28.06.1984 - 6 PB 6.84

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Gegen die Berücksichtigung der in dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs getroffenen Feststellungen bestehen keine Bedenken, weil dieser Beschluß Gegenstand des ebenfalls von der Antragstellerin geführten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - BVerwG 6 PB 6.84 - war und überdies ein Abdruck des Beschlusses von dem Beteiligten zu 1) im Rechtsbeschwerdeverfahren eingereicht worden ist.
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 36.78
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 36.78 - und vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - ZBR 1983, 165>) kann die Dienststelle nur dann verpflichtet werden, die Kosten der Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zu übernehmen, wenn die Schulung objektiv für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Personalvertretung erforderlich ist und das Personalratsmitglied die vermittelten Kenntnisse für seine Tätigkeit im Rahmen des.
  • BVerwG, 12.10.2023 - 5 P 7.22

    Kein Masterstudiengang für einen Personalrat

    Die Verfahrensbeteiligten gehen mit dem Oberverwaltungsgericht übereinstimmend davon aus, dass der Studiengang als Spezialschulung anzusehen ist und die behandelten Themenfelder (überwiegend) auch Gegenstand der Personalratstätigkeit des Beteiligten und insoweit dem Grunde nach erforderlich im Sinne der genannten Vorschrift sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54 und vom 8. September 1986 - 6 P 4.84 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 20 S. 24).
  • BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89

    Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; ferner Beschlüsse vom 18. August 1986 - BVerwG 6 P 18.84 - ZBR 1987, 58> und vom 8. September 1986 - BVerwG 6 P 4.84 - ZBR 1987, 58>, Jeweils m.w.N.) hat das Beschwerdegericht angenommen, daß die streitige Schulung der Antragstellerin gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG objektiv für die Wahrnehmung der Aufgaben des Personalrats und subjektiv im Hinblick auf ihr Schulungsbedürfnis erforderlich war.
  • BVerwG, 20.04.2016 - 5 P 3.15

    Dienststelle; Lehrerrat; Gymnasium; Schule; Brandenburg; Schulleiter;

    Ihr steht nicht entgegen, dass die entsandten Mitglieder ihren Kostenerstattungsanspruch an den Anbieter der Grundschulung abgetreten haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1984 - 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100 und vom 8. September 1986 - 6 P 4.84 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 20 S. 24).
  • VG Karlsruhe, 23.03.2012 - PB 12 K 2077/11

    Übernahme von Kosten für Schulung eines Personalratsmitglieds

    Da die Schulung dazu dienen soll, die Mitglieder des Personalrats für die ihnen obliegenden Tätigkeiten zu befähigen, und die Zuständigkeit des Personalrats von der Dienststelle abhängt, weil er nach dem Partnerschaftsprinzip nur an den Maßnahmen der Dienststelle beteiligt ist, bedürfen die Mitglieder des Personalrats keiner Schulung über Fragen, mit denen sie nicht oder nur am Rande befasst werden (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1979 - 6 P 17/78 - u. Beschl. v. 08.09.1986 - 6 P 4/84 -, jeweils juris).

    Etwaige Probleme bei der Umsetzung einer Gesamtplanung in die konkreten Gegebenheiten der einzelnen Dienststellen machen es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, dass jeweils ein Mitglied der örtlichen Personalräte im Voraus umfassend über die Mitbestimmung bei Rationalisierungsmaßnahmen zu unterrichten ist (BVerwG, Beschl. v. 08.09.1986 - 6 P 4/84 -, juris).

  • BVerwG, 20.04.2016 - 5 P 4.15

    Erstattung der durch die Entsendung von Personalratsmitgliedern zu Schulungs- und

    Ihr steht nicht entgegen, dass das entsandte Mitglied seinen Kostenerstattungsanspruch an den Anbieter der Grundschulung abgetreten hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1984 - 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100 und vom 8. September 1986 - 6 P 4.84 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 20 S. 24).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 10/90

    Erstattung von Schulungskosten für personalvertretungsrechtliche Grundschulung;

    Die Schulungsinhalte müssen mit anderen Worten jeweils "dienststellenbezogen" sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.9.1986 - 6 P 9.84 -, PersV 1987, 334 mit Nachw.; Hess.VGH, Beschl. v. 10.8.1988, ZfPR/1989,180; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 46 Rn.108 mit Nachw.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89

    Erstattung von Kosten eines Personalratsmitglieds durch den Dienstherrn;

    Diese setzt voraus, daß die Veranstaltung von ihrer Thematik her Sachgebiete betrifft, die zur Tätigkeit der Personalvertretung, d.h. zu den Aufgaben desjenigen Personalrats gehören, dem der zu Schulende angehört (BVerwG, Beschl. v. 8.9.1986 - 6 P 4.84 -, PersV 1987, 334).
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