Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80   

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https://dejure.org/1982,785
BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80 (https://dejure.org/1982,785)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1982 - 6 P 43.80 (https://dejure.org/1982,785)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1982 - 6 P 43.80 (https://dejure.org/1982,785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung - Rechtsmittelbelehrung - Wahlanfechtung durch Wahlberechtigte - Beschwerdeberechtigung bei völliger oder teilweiser Zurückweisung des Wahlanfechtungsantrages durch das Verwaltungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 33
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.05.1975 - VII A 1.73

    Präsidium - Wahlanfechtung - Objektive Gesetzesverletzung - Blockwahlsystem

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nämlich nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, - der einzelne Wahlberechtigte, der an der Ausübung seines Wahlrechts gehindert worden ist, kann nicht anfechten -, sondern es geht um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (s. hierzu Beschluß des 7. Senats vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - BVerwGE 54, 172 [174]; auch BVerwGE 48, 251 [254]).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nämlich nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, - der einzelne Wahlberechtigte, der an der Ausübung seines Wahlrechts gehindert worden ist, kann nicht anfechten -, sondern es geht um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (s. hierzu Beschluß des 7. Senats vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - BVerwGE 54, 172 [174]; auch BVerwGE 48, 251 [254]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
    Dieser objektive Charakter ist für alle Wahlprüfungsverfahren anerkannt, die für die Einleitung des Verfahrens eine bestimmte Zahl an Wahlberechtigten verlangen (sog. Quorum), die den Antrag stellen oder unterstützen (BVerfGE 1, 430 [433]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]; 28, 214 [219]; 34, 201 [203]; 37, 84 [89]; BVerwG, BaWüVBl. 1969, 121; VGH Mannheim, VGHE 20, 38 [40]; OVG Münster, OVGE 27, 181 [189]).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
    Dieser objektive Charakter ist für alle Wahlprüfungsverfahren anerkannt, die für die Einleitung des Verfahrens eine bestimmte Zahl an Wahlberechtigten verlangen (sog. Quorum), die den Antrag stellen oder unterstützen (BVerfGE 1, 430 [433]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]; 28, 214 [219]; 34, 201 [203]; 37, 84 [89]; BVerwG, BaWüVBl. 1969, 121; VGH Mannheim, VGHE 20, 38 [40]; OVG Münster, OVGE 27, 181 [189]).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
    Dieser objektive Charakter ist für alle Wahlprüfungsverfahren anerkannt, die für die Einleitung des Verfahrens eine bestimmte Zahl an Wahlberechtigten verlangen (sog. Quorum), die den Antrag stellen oder unterstützen (BVerfGE 1, 430 [433]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]; 28, 214 [219]; 34, 201 [203]; 37, 84 [89]; BVerwG, BaWüVBl. 1969, 121; VGH Mannheim, VGHE 20, 38 [40]; OVG Münster, OVGE 27, 181 [189]).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
    Dieser objektive Charakter ist für alle Wahlprüfungsverfahren anerkannt, die für die Einleitung des Verfahrens eine bestimmte Zahl an Wahlberechtigten verlangen (sog. Quorum), die den Antrag stellen oder unterstützen (BVerfGE 1, 430 [433]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]; 28, 214 [219]; 34, 201 [203]; 37, 84 [89]; BVerwG, BaWüVBl. 1969, 121; VGH Mannheim, VGHE 20, 38 [40]; OVG Münster, OVGE 27, 181 [189]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
    Dieser objektive Charakter ist für alle Wahlprüfungsverfahren anerkannt, die für die Einleitung des Verfahrens eine bestimmte Zahl an Wahlberechtigten verlangen (sog. Quorum), die den Antrag stellen oder unterstützen (BVerfGE 1, 430 [433]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]; 28, 214 [219]; 34, 201 [203]; 37, 84 [89]; BVerwG, BaWüVBl. 1969, 121; VGH Mannheim, VGHE 20, 38 [40]; OVG Münster, OVGE 27, 181 [189]).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
    Dieser objektive Charakter ist für alle Wahlprüfungsverfahren anerkannt, die für die Einleitung des Verfahrens eine bestimmte Zahl an Wahlberechtigten verlangen (sog. Quorum), die den Antrag stellen oder unterstützen (BVerfGE 1, 430 [433]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]; 28, 214 [219]; 34, 201 [203]; 37, 84 [89]; BVerwG, BaWüVBl. 1969, 121; VGH Mannheim, VGHE 20, 38 [40]; OVG Münster, OVGE 27, 181 [189]).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, sondern um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (vgl. Beschluss vom 8. Februar 1982 - BVerwG 6 P 43.80 - BVerwGE 65, 33 = Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 19.05

    Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage eines

    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, sondern um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (vgl. Beschluss vom 8. Februar 1982 BVerwG 6 P 43.80 BVerwGE 65, 33 = Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 20.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, sondern um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (vgl. Beschluss vom 8. Februar 1982 BVerwG 6 P 43.80 BVerwGE 65, 33 = Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 18.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, sondern um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (vgl. Beschluss vom 8. Februar 1982 BVerwG 6 P 43.80 BVerwGE 65, 33 = Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Ein Anfechtungsantrag hält sich daher nur im Rahmen des für Anfechtungsverfahren zulässigen Verfahrensgegenstandes, wenn und soweit er auf die Herstellung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats abzielt (vgl. auch BVerwGE 65, 33 ; 65, 297 ).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09

    Insolvenzverfahren: Beschwerdebefugnis nach insolvenzgerichtliche Ablehnung der

    Damit ist jedoch nur gesagt, dass eine Partei, die ihr Antrags- oder Beschwerderecht behauptet, in dem Verfahren über diese Fragen als beschwerdebefugt behandelt wird (vgl. zur Partei- und Prozessunfähigkeit Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 511 Rn. 6; vgl. KG, NJW-RR 1999, 1488, 1489 zu § 45 GenG; BVerwGE 65, 33, 35 zu § 25 LPVG).
  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80

    Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung -

    Da es im Wahlanfechtungsverfahren nicht um die Verfolgung subjektiver Rechte und Interessen, sondern um das Allgemeininteresse an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats geht (siehe Beschluß vom 8. Februar 1982 - BVerwG 6 P 43.80 - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt), läßt sich eine Beschränkung der Anfechtungsbefugnis auch aus der Sache heraus nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 08.11.2017 - 1 WB 30.16

    Abberufung als Mitglied; Abberufung als Sprecher des

    Die Rechtsprechung des für das Personalvertretungsrecht zuständig gewesenen 6. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts, dass bei einer gesetzlich geforderten Personenzahl für die Anfechtung der Wahl eines Personalrats ein Austausch der Antragsteller im laufenden Verfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 1982 - 6 P 43.80 - BVerwGE 65, 33 = juris Rn. 14 und vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 = juris Rn. 19), bezieht sich auf einen fristgebundenen Wahlanfechtungsantrag; sie steht daher der dargelegten Rechtsauffassung des beschließenden Senats nicht entgegen.
  • BVerwG, 21.06.2017 - 1 WDS-VR 5.16

    Abberufung als Mitglied; Abberufung als Sprecher des

    Die Rechtsprechung des für das Personalvertretungsrecht zuständig gewesenen 6. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts, dass bei einer gesetzlich geforderten Personenzahl für die Anfechtung der Wahl eines Personalrats ein Austausch der Antragsteller im laufenden Verfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 1982 - 6 P 43.80 - BVerwGE 65, 33 = juris Rn. 14 und vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 = juris Rn. 19), bezieht sich auf einen fristgebundenen Wahlanfechtungsantrag; sie steht daher der dargelegten Rechtsauffassung des beschließenden Senats nicht entgegen.
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.06

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung - Antragsbefugnis für einen

    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, sondern um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (vgl. Beschluss vom 8. Februar 1982 - BVerwG 6 P 43.80 - BVerwGE 65, 33 [BVerwG 08.02.1982 - 6 P 43/80] = Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 41.79

    Anforderungen an den prozessrechtlichen Kostenerstattungsanspruch im

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92

    Wirksamkeit der Wahl des Personalrats der Landwirtschaftskammer; Wegfall der

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 5742/96

    Anfechtung einer Personalratswahl; Verfahrensrechtliche Voraussetzungen eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 61 PV 10.09

    Beschwerde; Beschwerdeschrift, Wortlaut der -; Beschwerdefrist (versäumt);

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