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   BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10   

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BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10 (https://dejure.org/2010,6227)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2010 - 6 PB 2.10 (https://dejure.org/2010,6227)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 (https://dejure.org/2010,6227)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 16, 17, 53; BPersVWO §§ 34, 35
    Wahl des Bezirkspersonalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; Meldungen der örtlichen Wahlvorstände; Bindung des Bezirkswahlvorstandes

  • openjur.de

    Wahl des Bezirkspersonalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; Meldungen der örtlichen Wahlvorstände; Bindung des Bezirkswahlvorstandes.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 16, 17, 53

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 BPersVG, § 17 Abs 1 BPersVG, § 17 Abs 2 BPersVG, § 17 Abs 5 BPersVG, § 17 Abs 6 BPersVG
    Wahl des Bezirkspersonalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; Meldungen der örtlichen Wahlvorstände; Bindung des Bezirkswahlvorstandes

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bindung des Bezirkswahlvorstandes an die Mitteilung von Zahlen durch die in den Dienststellen i.d.R. Beschäftigten und zu deren Verteilung auf die Gruppen von den örtlichen Wahlvorständen

  • rewis.io

    Wahl des Bezirkspersonalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; Meldungen der örtlichen Wahlvorstände; Bindung des Bezirkswahlvorstandes

  • ra.de
  • rewis.io

    Wahl des Bezirkspersonalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; Meldungen der örtlichen Wahlvorstände; Bindung des Bezirkswahlvorstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Bezirkswahlvorstandes an die Mitteilung von Zahlen durch die in den Dienststellen i.d.R. Beschäftigten und zu deren Verteilung auf die Gruppen von den örtlichen Wahlvorständen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 649 (Ls.)
  • DÖV 2010, 1027
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06

    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10
    Auf diese Weise wird dem Sinn und Zweck der Wahlvorschriften entsprochen, während der Amtszeit des zu wählenden Personalrats ein nicht nur vorübergehendes, sondern nahezu ständiges echtes Spiegelbild der Stärke der einzelnen Gruppen in der Dienststelle herzustellen und zufällige Verzerrungen des zwischen den Gruppen bestehenden Stärkeverhältnisses bei der Sitzverteilung zu vermeiden (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10
    Hat die von den Antragstellern aufgeworfene Rechtsfrage somit keine grundsätzliche Bedeutung, so kann auf sich beruhen, ob diese Frage mit Blick auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in Abschnitt II 3 seiner Entscheidungsgründe (Beschlussabdruck S. 11) entscheidungserheblich ist (vgl. zum Kausalitätsmaßstab in der Wahlanfechtung: Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 - Buchholz 272 Gleichstellungsrecht Nr. 3 Rn. 45 und Beschluss vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 20).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10
    a) Größe und gruppenbezogene Zusammensetzung des Bezirkspersonalrats beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung - BWB - richten sich nach §§ 16, 17 Abs. 1 und 2, 5 bis 7, § 53 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 BPersVG i.V.m. § 51 Abs. 2 SBG (vgl. zur Einbeziehung von Soldaten in die Personalvertretungen bei der Bundeswehrverwaltung: Beschluss vom 21. Januar 2008 - BVerwG 6 P 16.07 - BVerwGE 130, 165 = Buchholz 449.7 § 49 SBG Nr. 3 Rn. 14 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2000 - 4 B 10280/00

    Anforderungen an die Wahl des Bezirkspersonalrats ; Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10
    Stellt der Bezirkswahlvorstand dagegen fest, dass die von den örtlichen Wahlvorständen gemeldeten Zahlen unvollständig oder unrichtig sind, so hat er für eine Korrektur Sorge zu tragen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 4 B 10280.00 - PersR 2000, 123 ; Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 35 WO Rn. 1; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 34 WO Rn. 3, § 35 WO Rn. 2; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, H § 34 Rn. 3a).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10
    Hat die von den Antragstellern aufgeworfene Rechtsfrage somit keine grundsätzliche Bedeutung, so kann auf sich beruhen, ob diese Frage mit Blick auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in Abschnitt II 3 seiner Entscheidungsgründe (Beschlussabdruck S. 11) entscheidungserheblich ist (vgl. zum Kausalitätsmaßstab in der Wahlanfechtung: Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 - Buchholz 272 Gleichstellungsrecht Nr. 3 Rn. 45 und Beschluss vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 20).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15

    Wahl zur JAV; Zahl der Beschäftigten; Prognosezeitraum; Auskunftspflichten der

    Sie nimmt insoweit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4 m.w.N.), nach der die für die Ermittlung der Zahl der Mitglieder des Personalrates gebotene prognostische Ermittlung der Personalstärke in der Dienststelle in zwei Schritten vorzunehmen ist.

    Gemessen an dem aufgezeigten Zweck ist das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf den Personalrat und die Stufenvertretungen davon ausgegangen, dass derjenige Beschäftigtenstand zugrunde zu legen ist, der während des überwiegenden Teils der Amtszeit der Personalvertretung mindestens zu erwarten ist oder gar überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1991 - 6 P 1.89 - Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3 S. 4; ferner Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 5 und vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4).

    Der Wahlvorstand kann sich bei der Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Jugend- und Auszubildendenvertreter gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BPersVWO, der gemäß § 46 Abs. 1 BPersVWO für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung entsprechend gilt, des Sachverstandes der Dienststelle bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 8).

  • BVerwG, 03.07.2013 - 6 P 2.13

    Aufwandsentschädigung des Personalrats; in der Regel vorhandene Beschäftigte;

    Indem § 13 Abs. 3 NWPersVG auf die "in der Regel" Beschäftigten als Bezugspunkt abstellt, wird eine Stärke des Personalrats erreicht, die während dessen Amtszeit nicht nur ein vorübergehendes, sondern ein nahezu ständiges echtes Spiegelbild der Anzahl der Beschäftigten in der Dienststelle wiedergibt (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 1.89 - Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3 S. 4, vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 7 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4; Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/ Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 12 Rn. 7; Sommer, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 12 Rn. 5; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. 5, K § 16 Rn. 10; Dörner, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 16 Rn. 2; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - AP Nr. 12 zu § 9 BetrVG 1972 Rn. 17 und vom 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - juris Rn. 16 sowie Urteil vom 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - AP Nr. 70 zu § 111 BetrVG 1972 Rn. 18 und 21).

    Dagegen ist der Stellenplan angesichts der außerordentlichen Flexibilität des Haushaltsrechts kein taugliches Instrument, um im vorliegenden Zusammenhang eine Regelvermutung auszulösen (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 5 und vom 27. Mai 2010 a.a.O. Rn. 4; vgl. dazu Schlatmann, a.a.O. § 12 Rn. 8; Sommer, a.a.O. § 12 Rn. 5; Fischer/Goeres/ Gronimus, a.a.O. K § 16 Rn. 10a; Lemcke, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/ Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 12 Rn. 4; Dörner, a.a.O. § 12 Rn. 8; zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 a.a.O. Rn. 17 und vom 12. November 2008 a.a.O. Rn. 16 sowie vom 18. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 62 PV 15.14

    Wahlanfechtung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Wahlvorstand;

    Die daraus resultierende Regelvermutung ist in einem zweiten Schritt sodann zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, wenn sich im Rahmen einer Rück- und Vorschau Anhaltspunkte dafür gewinnen lassen, dass die Verhältnisse im überwiegenden Teil der folgenden Amtsperiode von denjenigen im Zeitpunkt des Wahlausschreibens abweichen werden (entsprechend BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - juris Rn. 4 und vom 3. Juli 2013 - 6 P 2.13 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2017 - 60 PV 2.17

    Feststellung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Honorarkräfte u.ä.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 2.10 -, juris Rn. 4, und vom 3. Juli 2013 - BVerwG 6 P 2.13 -, juris Rn. 14), der der Senat folgt (vgl. auch Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2015 - OVG 62 PV 15.14 -, juris Rn. 18 und hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2015 - BVerwG 5 PB 19.15 -, juris Rn. 5), ist die für die Ermittlung der Zahl der Mitglieder des Personalrates gebotene prognostische Ermittlung der Personalstärke in der Dienststelle in zwei Schritten vorzunehmen: Im ersten Schritt ist die Zahl der Dienstkräfte zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens festzustellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 60 PV 11.13

    Wahlanfechtung; Charité-Universitätsmedizin Berlin; Wahl zum Gesamtpersonalrat;

    Der Gesamtwahlvorstand trägt die Hauptverantwortung dafür, dass die Wahl zum Gesamtpersonalrat im Einklang mit dem dafür maßgeblichen formellen und materiellen Recht stattfindet (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 2.10 -, juris Rn. 6, zur Parallelvorschrift in § 33 Abs. 1 BPersVWO).
  • VG Magdeburg, 28.08.2012 - 10 A 1/12

    Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrats der Agentur für Arbeit

    Dass die vorstehende Auslegung richtig ist, belegt der Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2010, 6 PB 2/10, veröffentlicht in juris:.
  • VG Köln, 19.06.2020 - 33 L 960/20

    Personalratswahl, Hauptpersonalrat, örtlicher Wahlvorstand, einstweilige

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 -, juris, Rn. 6.
  • VG Köln, 13.04.2012 - 33 L 186/12

    Unterlassung der Wahl zum Bezirkspersonalrat im Wege des einstweiligen

    Stellt der Bezirkswahlvorstand fest, dass die von den örtlichen Wahlvorständen gemeldeten Zahlen unvollständig oder unrichtig sind, so ist er an die gemeldeten Zahlen nicht gebunden, sondern hat für eine Korrektur Sorge zu tragen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.05.2010 - 6 PB 2/10 -, juris.
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   BVerwG, 06.10.2010 - 6 PB 2.10   

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