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   BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 36/90   

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https://dejure.org/1992,546
BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 36/90 (https://dejure.org/1992,546)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1992 - 6 RKa 36/90 (https://dejure.org/1992,546)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1992 - 6 RKa 36/90 (https://dejure.org/1992,546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1547
  • NZS 1993, 274
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Dass sich die vertragsarztrechtliche von der zivilrechtlichen Beurteilung unterscheiden kann und dass deshalb eine BAG auch nach Auflösung der GbR vertragsarztrechtlich als fortbestehend anzusehen ist, solange sie noch Pflichten aus ihrem Status zu erfüllen hat oder ihr hieraus noch Rechte zustehen, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden (vgl BSGE 98, 89 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 31, RdNr 11; zur umgekehrten Situation der Beendigung der Gemeinschaftspraxis unabhängig von einem möglichen Fortbestehen der GbR vgl BSG SozR 3-2200 § 368c Nr. 1 S 6 f) .
  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08

    Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als

    Vielmehr sind das Nachbesetzungsverfahren und der Praxiserwerb voneinander unabhängige Rechtsakte (Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. August 1992  6 RKa 36/90, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1547).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Soweit in BMÄ und E-GO auf die "Gemeinschaftspraxis" abgestellt wird, knüpfen die Vorschriften an den durch den konstitutiven Genehmigungsakt begründeten öffentlich-rechtlichen Status iS des § 33 Abs. 2 Satz 2 der Ärzte-ZV an (zur Wirkung der Genehmigung s zB BSGE 85, 1, 8 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 S 35; BSG SozR 3-2200 § 368c Nr. 1 S 3 f).
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