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   BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 40/92   

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BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 40/92 (https://dejure.org/1994,19531)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 6 RKa 40/92 (https://dejure.org/1994,19531)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 6 RKa 40/92 (https://dejure.org/1994,19531)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 40/92
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 72, 148, 156 ff [BSG 30.03.1993 - 3 RK 1/93]) die Vorschrift des § 193 Abs. 4 SGG idF des Art. 15 Nr. 2 des Gesundheitsstrukturgesetzes nicht in Verfahren anzuwenden, in denen das Rechtsmittel vor dem 1. Januar 1993 eingelegt worden ist.
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 2/93

    Begriff der "kleinen Wunde" iS. der Nr. 2000 BMÄ/E- GO

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 40/92
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteile vom 4. Mai 1994 - 6 RKa 2/93 und 6 RKa 19/93 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen) dahin erkannt, daß den Gerichten bei der Auslegung von Vorschriften über die Vergütung kassenärztlicher (jetzt: vertragsärztlicher) Leistungen grundsätzlich Zurückhaltung auferlegt ist.
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 19/93

    Ausräumung - Siebbeinzellen - Gebühr

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 40/92
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteile vom 4. Mai 1994 - 6 RKa 2/93 und 6 RKa 19/93 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen) dahin erkannt, daß den Gerichten bei der Auslegung von Vorschriften über die Vergütung kassenärztlicher (jetzt: vertragsärztlicher) Leistungen grundsätzlich Zurückhaltung auferlegt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10

    Geeignetheit einer die Vorschriften der GOÄ nicht beachtenden Abrechnung zur

    vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2002 - B 6 KA 5/02 R -, juris Rn. 21 zu Nr. 505 EBM-Ä; Urteil vom 24. August 1994 - 6 RKa 40/92 -, juris Rn. 14 zu GO-Nrn. 4 und 61 BMÄ/E-GO; LSG Nds., Urteil vom 31. März 2004 - L 11 KA 15/02 -, juris Rn. 21 zu EBM-Nr. 827; LSG Ba.-Wü., Urteil vom 4. September 1996 - L 5 Ka 2851/95 -, juris Rn. 49 zu Nrn. 2170 und 2173 E-GO; BayLSG, Beschluss vom 15. März 2010 - L 15 SF 69/10 -, juris Rn. 14 zu GOÄ-Ziffern 1408 und 1409, Urteil vom 26. Februar 2003 - L 12 KA 193/01 -, juris Rn. 18 zu Nr. 1242 und 1251 BMÄ/E-GO; OLG Frankfurt, Urteil vom 5. August 2008 - 18 U 49/06 -, juris Rn. 21 zu GOÄ-Ziffer 1409.
  • LSG Bayern, 02.10.2002 - L 12 KA 105/00

    Streichen von Leistungen aus einer Honorarabrechnung im Rahmen des Einheitlichen

    Eine Sitzung umfasse auch mehrere Zeitintervalle, wenn der Patient zwischendurch aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen oder wegen seines Zustandes warten musste, oder zeitweise allein durch das Praxispersonal behandelt wurde (BSG vom 24. August 1994, Az.: 6 RKa 40/92).

    Eine Sitzung umfasse auch mehrere Zeitintervalle, wenn der Patient zwischendurch aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen oder wegen seines Zustands unbehandelt warten müsse, oder wenn er zeitweise alleine durch das Praxishilfspersonal behandelt werde (BSG vom 24. August 1994, Az.: 6 RKa 40/92 = Sgb 1994, 568).

    Es reicht nicht aus, wenn der Patient zwischendurch aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen oder wegen seines Zustands unbehandelt warten muss, oder wenn er zeitweise allein durch das Praxishilfspersonal behandelt wird (BSG vom 24. August 1994, Az.: 6 RKa 40/92 = Sgb 1994, 568).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2001 - L 5 KA 1989/00

    Abrechnung der Nr 505 EBM-Ä durch den Vertragsarzt

    Ausgehend davon deckt die Zuschlagsgebühr der Geb.-Nrn. 80 ff. EBM in Bezug auf die hier interessierende Nachsorge dem begrifflichen und systematischen Zusammenhang nach zunächst jeglichen Aufwand ab, der nach den Regeln der medizinischen Kunst im Zusammenhang mit der entsprechenden Operation erforderlich ist, um die Operationsfolgen nach deren Abschluss "nachsorgend" zu beseitigen (vgl. zu der ebenfalls in diesem Sinne umfassenden Auslegung des Operationsbegriffs BSG, Urteil v. 24.08.1994, 6 Rka 40/92 - Entlassungsuntersuchung; BSG, SozR 3-5533 BMÄ-Nr. 2145 Nr. 1 - Versorgung von Nachblutungen; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.04.1995, L 5 Ka 804/94 - die zur Karpaltunnel-Operation gehörende Neurolyse; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.07.1995, L 5 Ka 1703/95 - zu den zur abschließenden Versorgung nötigen Nähten jeweils als Bestandteil der ambulanten Operation).

    Daher gehört zur ambulant durchgeführten Operation als deren Bestandteil nicht nur die Entlassungsuntersuchung mit dem Zweck festzustellen, ob die Auswirkungen des operativen Eingriffs auf den Gesundheitszustand des Patienten so sind, dass der Übergang in den häuslichen Bereich medizinisch vertretbar ist (vgl. dazu BSG, Urteil v. 24.08.1994, 6 Rka 40/92).

    Dafür spricht zum einen, dass auch die vorliegend im Streit stehenden Leistungen wie die Entlassungsuntersuchungen zum wesentlichen Teil der medizinisch angezeigten Behandlungsmaßnahme des Arztes gehören, bevor der Patient in den häuslichen Bereich überwechselt und sich damit aus der Obhut des Arztes begibt (vgl. dazu BSG, Urteil v. 24.08.1994, 6 Rka 40/92).

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10
    vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2002 - B 6 KA 5/02 R -, juris Rn. 21 zu Nr. 505 EBM-Ä; Urteil vom 24. August 1994 - 6 RKa 40/92 -, juris Rn. 14 zu GO-Nrn. 4 und 61 BMÄ/E-GO; LSG Nds., Urteil vom 31. März 2004 - L 11 KA 15/02 -, juris Rn. 21 zu EBM-Nr. 827; LSG Ba.-Wü., Urteil vom 4. September 1996 - L 5 Ka 2851/95 -, juris Rn. 49 zu Nrn. 2170 und 2173 E-GO; BayLSG, Beschluss vom 15. März 2010 - L 15 SF 69/10 -, juris Rn. 14 zu GOÄ-Ziffern 1408 und 1409, Urteil vom 26. Februar 2003 - L 12 KA 193/01 -, juris Rn. 18 zu Nr. 1242 und 1251 BMÄ/E-GO; OLG Frankfurt, Urteil vom 5. August 2008 - 18 U 49/06 -, juris Rn. 21 zu GOÄ-Ziffer 1409.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 19/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Implantation eines Herzschrittmachers - Abrechnung

    Auch aus den von der Beklagten angeführten BSG-Entscheidungen vom 26. Juni 2002 (B 6 KA 5/02 R - SozR 3-5533 Nr. 505 Nr. 1) und vom 24. August 1994 (6 RKa 40/92 - Juris) folgt nichts anderes.
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 31/09 B
    Ebenfalls hat der Senat bereits entschieden, dass Leistungen, die bei lebensnaher Betrachtung in einem notwendigen funktionalen Zusammenhang stehen, nicht unter Berufung auf eine zeitliche Unterbrechung der Behandlung in zwei getrennte Leistungen aufgespalten werden dürfen (BSG Urteil vom 24.8.1994 - 6 RKa 40/92 - USK 94137).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 183/03

    Berichtigung der Honorarforderung des Vertragsarztes bei sachlich-rechnerischer

    Hiervon ausgehend läßt sich die ärztliche Leistung eines Schwangerschaftsabbruchs nicht sachgerecht dahin aufspalten, daß zwischen einem Abschnitt des Eingriffs als solchem und einem zeitlich mehr oder minder kurz daran anschließenden, auf die unmittelbaren Folgen des Eingriffs bezogenen eigenständigen Untersuchungsvorgang unterschieden wird (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Problematik bei der Auslegung der E-GO: BSG, Urteil vom 24. August 1994, Az: 6 RKa 40/92; vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg 5. Senat, Urteil vom 4. September 1996, Az: L 5 Ka 1442/96: Zu den Operationsleistungen gehört alles, was erforderlich ist, um das Operationsziel zu erreichen.).
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