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   BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95   

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BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 (https://dejure.org/1996,2106)
BSG, Entscheidung vom 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 (https://dejure.org/1996,2106)
BSG, Entscheidung vom 13. November 1996 - 6 RKa 87/95 (https://dejure.org/1996,2106)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 853 (Ls.)
  • NZS 1997, 438 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95
    Das Berufungsgericht hat den Anspruch bereits deshalb verneint, weil es sich bei den im Streit stehenden Untersuchungen um solche handele, die dem Gebiet der inneren Medizin zuzuordnen seien, sich für den Kläger als Gynäkologen mithin als fachfremde Leistungen darstellten (zum Ausschluß fachfremder Leistungen von der Vergütungsfähigkeit s BSG-Urteile vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 52/94 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 - und vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Genehmigung eröffnet hingegen nicht die Möglichkeit zur systematischen Erbringung fachfremder Leistungen (hierzu Urteil des Senats vom 20. März 1996, aaO).

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95
    Das Berufungsgericht hat den Anspruch bereits deshalb verneint, weil es sich bei den im Streit stehenden Untersuchungen um solche handele, die dem Gebiet der inneren Medizin zuzuordnen seien, sich für den Kläger als Gynäkologen mithin als fachfremde Leistungen darstellten (zum Ausschluß fachfremder Leistungen von der Vergütungsfähigkeit s BSG-Urteile vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 52/94 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 - und vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 13/92

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Kassenärztliche Vereinigung - Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95
    Der Senat hat dies für die von einer KÄV ausgesprochene Berechtigung eines nichtärztlichen Verhaltenstherapeuten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens bejaht (Urteil vom 12. Mai 1993 = BSG SozR 3-5540 § 4 Nr. 1), weil den der Berechtigung zugrundeliegenden normativen Bestimmungen des Bundesrechts zu entnehmen war, daß die Berechtigung wegen ihres statusbegründenden Charakters auch mit Wirkung für andere KÄVen zu erteilen war.
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 19/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Physikalische und Rehabilitative

    Individuelle Qualifikationen sind für die Zuordnung bestimmter Leistungen zu einem Fachgebiet irrelevant (dazu noch unter c.) ; die Fachgebietszugehörigkeit bemisst sich allein nach den allgemein der Fachgruppe zugeordneten Weiterbildungsinhalten, die in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt werden (stRspr, zB BSG Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29; BSG Urteil vom 29.9.1999 - B 6 KA 38/98 R - BSGE 84, 290, 295 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 89 f; BSG Urteil vom 4.5.2016 - B 6 KA 13/15 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 25 RdNr 20; vgl auch BSG Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 - SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8; BSG Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 91; BSG Urteil vom 2.4.2003 - B 6 KA 30/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 9) .

    In der Ultraschall-Vereinbarung werden Qualifikations- und Qualitätsanforderungen für die Ultraschalldiagnostik formuliert (vgl BSG Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 - SozR 3-2500 § 135 Nr. 3) , deren Vorliegen notwendige, aber noch nicht hinreichende Voraussetzung für eine rechtmäßige Erbringung sonographischer Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist.

    In der Rechtsprechung des Senats wird zwischen dem Fachkundenachweis auf der Grundlage von Vereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V und der Frage unterschieden, welche genehmigungsbedürftigen Leistungen der Arzt unter Beachtung der Grenzen seines Fachgebietes erbringen darf (BSG Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 - SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8; BSG Urteil vom 2.4.2003 - B 6 KA 30/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 9; BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 47/17 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 27 RdNr 18) .

    Die Genehmigung eröffnet nicht die Möglichkeit zur systematischen Erbringung fachfremder Leistungen (BSG Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 - SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8) .

    Bereits mit Urteil vom 13.11.1996 (6 RKa 87/95 - SozR 3-2500 § 135 Nr. 3) hat der Senat insoweit entschieden, dass einem Arzt für Gynäkologie die Genehmigung zur Erbringung von Abdominalsonographien nicht allein mit dem Hinweis auf die Fachfremdheit versagt werden darf.

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine

    Qualifikationsanforderungen und Fachgebietsgrenzen sind grundsätzlich voneinander unabhängig (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 91; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8) .
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Denn Qualifikationsanforderungen und Fachgebietsgrenzen sind grundsätzlich unabhängig voneinander (vgl BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Denn die Fachzugehörigkeit bemisst sich gemäß den Weiterbildungsbestimmungen allein nach den allgemein der Fachgruppe zugeordneten Weiterbildungsinhalten (stRspr, zB BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29; BSGE 84, 290, 295 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 89 f; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 91; SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 9).

    Diese betraf die "extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße" und die "intrakraniellen Gefäße" (aaO C-351 unter § 5 Abs. 2 Abschnitte 14.1.1 und 14.2.1), nicht aber die extremitätenversorgenden (aaO unter 14.1.2) im Sinne der Nr. 671 EBM-Ä. Angesichts dieses Ergebnisses bedarf es keines Eingehens auf die allgemeine Frage, ob bzw inwieweit individuell erteilte Genehmigungen der vertragsärztlichen Institutionen einzelne Vertragsärzte zu Leistungen außerhalb des Fachgebiets berechtigen können (s hierzu BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8; SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 9).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2009 - L 4 KA 24/07

    Fortgeltung einer vertragsärztlichen Abrechnungsgenehmigung bei Wechsel in einen

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in dem Urteil vom 13. Juli 1996 - 6 RKa 87/95 - die Frage, welcher Zeitrahmen bei einem Wechsel des Niederlassungsortes zwischen Beendigung der Zulassung und der Neuzulassung eingehalten werden müsse, um von der Fortgeltung einer Berechtigung im Sinne der genannten Vorschriften ausgehen zu können, nicht abschließend entschieden.

    Das BSG hat hierzu in dem Urteil vom 13. November 1996 (- 6 RKa 87/95, SozR 3-2500 § 135 Nr. 3, juris Rn. 13) dargelegt, den dem dortigen Kläger von einer anderen KV erteilten Genehmigungen komme keine Rechtswirkung mehr zu.

    Soweit das BSG in einem früheren Urteil für einen nichtärztlichen Psychotherapeuten angenommen hatte, die ihm von einer KV erteilte Genehmigung zur Durchführung von Psychotherapie im Delegationsverfahren gelte auch in anderen KV-Bezirken (Urt. v. 12. Mai 1993 - 6 RKa 13/92, SozR 3-5540 § 4 Nr. 1) hat es dies auf Genehmigungen (im konkreten Fall zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen) an Vertragsärzte ausdrücklich nicht für übertragbar gehalten (Urt. v. 13. November 1996, a.a.O., juris Rn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 13. November 1996, a.a.O., juris Rn. 16) sind die genannten Vorschriften ihrem Sinn und Zweck nach dahingehend auszulegen, dass sie einen Wechsel des Niederlassungsortes, also die Beendigung der Zulassung an dem einen und die Neuzulassung an einem anderen Ort und damit einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Beendigung der Zulassung und der Neuzulassung voraussetzen.

    Die Ausführungen in dem Urteil des BSG vom 13. November 1996 (a.a.O., juris Rn. 11) legen es nahe, dass auch im Falle der Fortgeltung der im Bereich einer anderen KV erteilten Genehmigung die nunmehr zuständige KV, hier die Beklagte, formal stets eine Genehmigung erteilen muss, dabei lediglich bei Geltung der genannten Regelungen keine eigenständige Prüfung vornehmen darf, sondern an die früher erteilte Genehmigung gebunden ist.

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1995 (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29) gleichfalls entschieden hat, findet sich in dieser Vereinbarung und der sie ausführenden Honorierungsvereinbarung zwischen der Beklagten und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen vom 17. August 1994 kein Anhaltspunkt dafür, daß jeder teilnehmende Arzt alle Leistungen zur Versorgung Schmerzkranker, wie sie in § 2 der Anl 12 EKV beschrieben sind, unabhängig von seiner Fachgebietsbezeichnung, abrechnen darf (ähnlich für die Fachfremdheit der Durchführung von Sonographien bei Erfüllung der Voraussetzungen nach den Ultraschall-Richtlinien BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8).
  • BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 47/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    In der Rechtsprechung des Senats wird im Anschluss an das Urteil vom 13.11.1996 ( SozR 3-2500 § 135 Nr. 3) zwischen dem Fachkundenachweis auf der Grundlage von Vereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V und der Frage unterschieden, welche genehmigungsbedürftigen Leistungen der Arzt unter Beachtung der Grenzen seines Fachgebietes erbringen darf.
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 27/20 B

    Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Computertomographie

    In der Rechtsprechung des Senats wird zwischen dem Fachkundenachweis auf der Grundlage von Vereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V und der Frage unterschieden, welche genehmigungsbedürftigen Leistungen der Arzt unter Beachtung der Grenzen seines Fachgebietes erbringen darf ( BSG Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 - SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8; BSG Urteil vom 2.4.2003 - B 6 KA 30/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 9; BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 47/17 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 27 RdNr 18; zuletzt BSG Urteil vom 15.7.2020 - B 6 KA 19/19 R - juris RdNr 29, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 135 Nr. 30 vorgesehen) .

    So betont der Senat stets, dass Beschränkungen des Fachgebiets den Arzt auch in seiner Tätigkeit als Vertragsarzt erfassen (vgl ausführlich hierzu BSG Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 = juris RdNr 23 ff; vgl auch BSG Urteil vom 29.9.1999 - B 6 KA 38/98 R - BSGE 84, 290, 292 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 86 = juris RdNr 15 sowie zum Erlöschen einer erteilten Genehmigung mit dem Wegfall der Zulassung: BSG Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 - SozR 3-2500 § Nr. 3) .

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R

    Vertragsarzt

    Denn die Fachzugehörigkeit bemisst sich gemäß den Weiterbildungsbestimmungen allein nach den allgemein der Fachgruppe zugeordneten Weiterbildungsinhalten (stRspr, zB BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29; BSGE 84, 290, 295 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 89 f; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 91; SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 9).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R

    Abrechnung - ärztliche Leistung - Qualifikationsnachweis - Vertreter des

    Eine solche Regelung dient der Sicherung einer hochstehenden Qualität der vertragsärztlichen Leistungserbringung und damit in erster Linie dem Wohl des Patienten und seinem berechtigten Interesse an einer qualitativ guten vertragsärztlichen Versorgung (vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 7).
  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/15

    Kassenarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Honoraranforderung;

  • LSG Bayern, 14.03.2001 - L 12 KA 52/99

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Honorarabrechnung;

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 17/15

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung

  • LSG Bayern, 31.01.2007 - L 12 KA 217/05

    Fortgeltung einer durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein erteilten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 16 A 3108/99

    Sozialamt muss Zivi für integrativen Unterricht Behinderter bezahlen

  • LSG Bayern, 15.10.2003 - L 12 KA 115/03
  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
  • LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 53/00

    Gewährung und Erweiterung von Zusatzbudgets; Anspruch auf ermessensfehlerfreie

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 53/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 70/11

    Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 56/07 B
  • VG Köln, 14.12.2001 - 18 K 1560/00

    Voraussetzungen des schwerbehindertenrechtlichen Anspruchs auf Übernahme der

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