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OLG Hamburg, 13.07.2016 - 6 Sch 1/16 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 08.09.2021 - 11 EK 11/20
Geldentschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; Verfahren auf Festsetzung von …
Die Vorschrift des § 198 GVG gilt auch für Verfahren auf Festsetzung von Kosten und Vergütungen (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 16.10.2018, 16 EK 10/18, MDR 2019, S. 99; OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2017, 6 Sch 1/16 EntV, NJW 2017, S. 1328;… Heine, Die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der auf § 198 GVG gestützten Entschädigungsklage, MDR 2013, S. 1081, 1084). - OLG Köln, 09.09.2022 - 19 Sch 13/22 Vielmehr liegt eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2016 - 6 Sch 1/16, beck-online).
Vielmehr liegt eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2016 - 6 Sch 1/16, beck-online).
- OLG Köln, 26.08.2022 - 19 Sch 17/22 Vielmehr liegt eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2016 - 6 Sch 1/16, beck-online).