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   BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23   

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https://dejure.org/2023,25273
BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23 (https://dejure.org/2023,25273)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2023 - 6 StR 243/23 (https://dejure.org/2023,25273)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2023 - 6 StR 243/23 (https://dejure.org/2023,25273)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 351
  • MMR 2024, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Damit ist sie der Aufgabe nicht gerecht geworden, in der Sachverhaltsdarstellung die für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, kurz, klar und bestimmt anzugeben und alles Unwesentliche fortlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2019 - 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102; vom 29. März 2023 - 2 StR 252/21).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Deshalb ist es regelmäßig untunlich, den Inhalt der überwachten Telekommunikation wörtlich wiederzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632; vom 23. Februar 2022 - 2 StR 156/21).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Für die neue Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln in den Urteilsgründen von Rechts wegen nicht geboten, vielmehr zur Vermeidung einer Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig zu unterlassen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113, 114; vom 15. Juli 2021 - 6 StR 252/21).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Diese allein dem Tatgericht überantwortete Würdigung, die die Urteilsgründe vermissen lassen, kann der Senat infolge der Aufgabenverteilung zwischen Tat- und Revisionsgericht nicht unter eigener Bewertung des ihm in den Urteilsgründen ausführlich unterbreiteten Beweisstoffs nachholen beziehungsweise ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14).
  • BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21

    Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Für die neue Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln in den Urteilsgründen von Rechts wegen nicht geboten, vielmehr zur Vermeidung einer Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig zu unterlassen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113, 114; vom 15. Juli 2021 - 6 StR 252/21).
  • BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Für eine revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit wäre eine Erläuterung erforderlich gewesen, wie die Entschlüsselung der relevanten Passagen im Einzelnen vollzogen worden und auf Grund welcher Erwägungen das Landgericht zur Bewertung der Inhalte gekommen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28; vom 14. Juni 2022 - 6 StR 228/22).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Für eine revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit wäre eine Erläuterung erforderlich gewesen, wie die Entschlüsselung der relevanten Passagen im Einzelnen vollzogen worden und auf Grund welcher Erwägungen das Landgericht zur Bewertung der Inhalte gekommen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28; vom 14. Juni 2022 - 6 StR 228/22).
  • BGH, 01.09.2015 - 3 StR 227/15

    Weitgehende Außerachtlassung der Regeln für die Abfassung von Urteilen in

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Eine breite Darstellung der erhobenen Beweise kann deren eigenverantwortliche Würdigung nicht ersetzen und die Besorgnis begründen, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft von dieser Annahme ausgegangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; vom 1. September 2015 - 3 StR 227/15; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22; Löwe-Rosenberg/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 272).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Eine breite Darstellung der erhobenen Beweise kann deren eigenverantwortliche Würdigung nicht ersetzen und die Besorgnis begründen, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft von dieser Annahme ausgegangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; vom 1. September 2015 - 3 StR 227/15; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22; Löwe-Rosenberg/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 272).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
    Eine breite Darstellung der erhobenen Beweise kann deren eigenverantwortliche Würdigung nicht ersetzen und die Besorgnis begründen, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft von dieser Annahme ausgegangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; vom 1. September 2015 - 3 StR 227/15; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22; Löwe-Rosenberg/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 272).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 252/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: endgültige Beseitigung der Gefahr, mehrere

  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 121/13

    Gestaltung der Urteilsgründe (überflüssige Angaben zu Vorstrafen; keine wörtliche

  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21

    Absolute Revisionsgründe (Fehlen von Entscheidungsgründen: Verlust der

  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Eine eigenverantwortliche Würdigung des Aussageinhalts, die durch die Darstellung der erhobenen Beweise nicht ersetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2023 - 6 StR 243/23; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; vom 1. September 2015 - 3 StR 227/15), nimmt die Strafkammer nicht vor.
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