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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07   

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https://dejure.org/2007,14840
LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 (https://dejure.org/2007,14840)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 (https://dejure.org/2007,14840)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 6 Ta 324/07 (https://dejure.org/2007,14840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Instanzende; Sinn und Zweck der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine mittellose Partei

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2 § 118 Abs. 2 Satz 4
    Grundsätzlich keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Instanzende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07
    Vom Zweck der Prozesskostenhilfe her ist deshalb eine Bewilligung nach Instanzende nur möglich, wenn das Gericht zuvor über den Antrag hätte positiv entscheiden können (BGH, Beschluss vom 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 zu II 1 der Gründe) oder wenn es eine Frist zur Nachreichung einer noch fehlenden formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder entsprechender Belege nach Instanzende gesetzt hat (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415 zu II 2 b der Gründe) oder die Partei dies im Falle einer im Hinblick auf ihre entsprechende Ankündigung entbehrlichen Fristsetzung zumindest unverzüglich nachgeholt hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.10.2006 - 10 Ta 194/06 - n.v.).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07
    Vom Zweck der Prozesskostenhilfe her ist deshalb eine Bewilligung nach Instanzende nur möglich, wenn das Gericht zuvor über den Antrag hätte positiv entscheiden können (BGH, Beschluss vom 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 zu II 1 der Gründe) oder wenn es eine Frist zur Nachreichung einer noch fehlenden formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder entsprechender Belege nach Instanzende gesetzt hat (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415 zu II 2 b der Gründe) oder die Partei dies im Falle einer im Hinblick auf ihre entsprechende Ankündigung entbehrlichen Fristsetzung zumindest unverzüglich nachgeholt hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.10.2006 - 10 Ta 194/06 - n.v.).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07
    Vielmehr genügte es, dass das Gericht angemessene Zeit mit seiner Entscheidung abwartete (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.11.1963 - 2 BvR 301/63 - BVerfGE 17, 191 zu II der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 15.04.2003 - 6 Ta 134/02

    Prozesskostenhilfe - Nachreichung von Unterlagen nach Verfahrensabschluss und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07
    Etwas anderes ergibt sich nur, wenn das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist, weil dann etwa das Nachreichen von Belegen als neuer Antrag angesehen werden kann (LAG Nürnberg, Beschluss vom 15.04.2003 - 6 Ta 134/02 - AR-Blattei ES 1290 Nr. 34 zu II der Gründe).
  • BFH, 24.04.2001 - X B 56/00

    Prozesskostenhilfe - Fehlende Erfolgsaussicht - Persönliche und wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07
    Dieser Mangel kann in der Beschwerdeinstanz nicht mehr geheilt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 24.04.2001 - X B 56/00 - BFH/NV 2001, 1412 zu II der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2006 - 10 Ta 194/06

    Prozesskostenhilfe: Einreichung des Gesuchs nach Instanzende

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07
    Vom Zweck der Prozesskostenhilfe her ist deshalb eine Bewilligung nach Instanzende nur möglich, wenn das Gericht zuvor über den Antrag hätte positiv entscheiden können (BGH, Beschluss vom 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 zu II 1 der Gründe) oder wenn es eine Frist zur Nachreichung einer noch fehlenden formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder entsprechender Belege nach Instanzende gesetzt hat (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415 zu II 2 b der Gründe) oder die Partei dies im Falle einer im Hinblick auf ihre entsprechende Ankündigung entbehrlichen Fristsetzung zumindest unverzüglich nachgeholt hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.10.2006 - 10 Ta 194/06 - n.v.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - 21 Ta 1249/13

    Faires Verfahren - Prozesskostenhilfe - Rückwirkung auf Zeitpunkt der

    aa) Die in § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO vorgesehene Fristsetzung dient allein der Nachholung einer Glaubhaftmachung oder Beantwortung bestimmter Fragen, enthebt die Partei aber nicht von ihrer Last, überhaupt erst einmal eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben (LAG Berlin-Brandenburg vom 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 -, juris; LAG Schleswig-Holstein vom 06.04.2006 - 2 Ta 13/06 -, juris; BFH vom 02.11.1999 - X B 51/99 -, BFH/NV 2000, 581; a. A. Hessisches LAG vom 18.10.2010 - 6 Ta 380/10 -, juris).

    Das rechtliche Gehör dient jedoch nicht dazu, einer Partei verfahrensrechtliche Vorteile einzuräumen, die sie sonst nicht hat (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 -, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Dann könne in ihrer Einreichung ggf. ein neuer Antrag zu sehen sein ( vgl. BAG, 3. Dezember 2003, 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 20. Februar 2007, 6 Ta 324/07, juris, Rn. 4; LAG Hamm, 4. August 2005, 4 Ta 434/05, juris, Rn. 7; 30. Januar 2006, 4 Ta 830/05, juris, Rn. 18; 2. November 2009, 14 Ta 109/09, juris, Rn. 2; 17. Juni 2013, 14 Ta 77/13, juris, Rn. 16; LAG Hessen, 14. Januar 2013, 13 Ta 383/12, juris Rn. 14; LAG Nürnberg, 14. April 2003, 6 Ta 134/02, MDR 2003, 1022 ; LAG Schleswig-Holstein, 2. Februar 2012, 6 Ta 28/12, juris, Rn. 16; 22. Januar 2015, 5 Ta 198/14, juris, Rn. 8) .
  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Das Arbeitsgericht muss die bedürftige Partei zwar nicht unverzüglich, wohl aber so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des Prozesskostenhilfegesuchs hinweisen, dass diese vor dem nächsten Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs der Güte- oder Kammertermin sein kann, und damit vor der möglichen Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (so bei Nichtvorlage des Formulars insbesondere LAG Hamm 30.12.2005 - 4 Ta 555/05 - Rn. 8; Saarländisches OLG 27.10.2011 - 9 WF 85/11; OLG Karlsruhe 02.04.1998 - 2 WF 37/98; im Ergebnis ähnlich LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; und bei unvollständiger Ausfüllung des Formulars: LAG Hamm 08.11.2001 - 4 Ta 708/01; LAG Hamm 19.11.2002 - 19 Ta 220/02; OVG Lüneburg 25.06.2006 - 2 PA 1148/06; vgl. ferner LAG Berlin - Brandenburg 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 - Rn. 3; LAG Thüringen 13.11.2002 - 8 Ta 92/02 - Rn. 14; LAG Hamm 08.10.2007 - 18 Ta 509/07 - Rn. 15 - sämtliche in juris; LAG Köln 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - das den Hinweis zu Recht auch aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen des Gebots des fairen Verfahrens für notwendig hält, sowie Zöller/ Geimer § 117 ZPO Rn. 17; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck Rn. 134).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kosten - Vergleichsmehrwert

    Anträge im Zusammenhang mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen aber vor dem Instanzende dem Gericht vorliegen (Geimer in Zöller, a. a. O., § 117 Rn. 2c), danach haben sie keinerlei hinreichende Erfolgsaussicht (vgl. § 114 ZPO) mehr; diese kann nur für die Zeit bis zum Ende der Instanz bestehen (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415; BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - a. a. O.;LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 Ta 3/10 - juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 06. Februar 2009 - 4 Ta 170/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2007 - 6 Ta 324/07 - EzA-SD 2007 Nr. 9, S. 16; Geimer in Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 117 Rn. 2b).
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