Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 Ta BV 8/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern an der Dienstkleidung von Mitarbeitern im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebs; Betriebsvereinbarung über das Tragen von Dienstkleidung im Fahrdienst; Arbeitsnotwendigkeit der Maßnahme; Mitbestimmungspflichtiges ...
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 87 BetrVG § 1972
Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern an der Dienstkleidung von Mitarbeitern im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebs - Judicialis
BetrVG 1972 § 87
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG (1972) § 87
Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern an der Dienstkleidung von Mitarbeitern im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 1972
Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 17.01.2001 - 7 BV 18/00
- LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 Ta BV 8/01
- BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01
Papierfundstellen
- DB 2002, 52
- NZA-RR 2002, 92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 67/98
Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen
Auszug aus LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 TaBV 8/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 08.06.1999 - 1 ABR 67/98 -, AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs) ist Gegenstand des Mitbestimmungsrechts das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer. - BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86
Tariflohnerhöhung
Auszug aus LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 TaBV 8/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 08.06.1999 - 1 ABR 67/98 -, AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs) ist Gegenstand des Mitbestimmungsrechts das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer. - BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92
Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung
Auszug aus LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 TaBV 8/01
In der Entscheidung vom 01.12.1992 (- 1 AZR 260/92 -, BAGE 70, 40 [43] = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs) weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass die Festlegung einer Kleiderordnung nicht die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und damit mitbestimmungspflichtig ist.
- BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01
Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. August 2001 - 6 TaBV 8/01 - wird zurückgewiesen.