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   KG, 02.12.2011 - 6 U 13/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,57449
KG, 02.12.2011 - 6 U 13/11 (https://dejure.org/2011,57449)
KG, Entscheidung vom 02.12.2011 - 6 U 13/11 (https://dejure.org/2011,57449)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 6 U 13/11 (https://dejure.org/2011,57449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befüllen eines Fahrzeugs mit den für die Fahrt notwendigen Betriebsmitteln als Bedienvorgang; Kriterien zur Auslegung des Begriffs des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs i.S.d. Allgemeinen Kraftfahrzeug-Bestimmungen; Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos zugleich mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB
    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tankschäden sind Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein fremder Pkw vom Benutzer falsch betankt wird

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Wer tankt, gebraucht sein Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 322/02

    Schäden durch Wahl des falschen Kraftstoffs in der Fahrzeugversicherung; Begriff

    Auszug aus KG, 02.12.2011 - 6 U 13/11
    Das Befüllen eines Fahrzeugs mit den für die Fahrt notwendigen Betriebsmitteln gehört zu den Bedienvorgängen (vergleiche BGH, 25. Juni 2003, IV ZR 322/02, VersR 2003, 1031 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - zu AKB).

    Das Befüllen eines Fahrzeugs mit den für die Fahrt notwendigen Betriebsmitteln gehört zu den Bedienvorgängen (vgl. BGH VersR 2003, 1031 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 12).

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus KG, 02.12.2011 - 6 U 13/11
    Das Landgericht hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2006 (IV ZR 120/05 = BGHZ 170, 182 ff = VersR 2007, 388 f.) berücksichtigt und teilweise wörtlich zitiert.
  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92

    Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln

    Auszug aus KG, 02.12.2011 - 6 U 13/11
    Dies war in der oben genannten Entscheidung ein Heizlüfter und in der Entscheidung vom 27. Oktober 1993 (IV ZR 243/92 = NJW-RR 1994, 218) eine Anbauspritze, die hinten an einer Zugmaschine angebracht war und die den Sprüh-Antrieb vom Motor der Zugmaschine erhielt.
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 286/01
    Auszug aus KG, 02.12.2011 - 6 U 13/11
    Gleiches gilt, wenn nur ein falsches Sprühmittel in den Tank eingefüllt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 25.9. 2002 - IV ZR 286/01 - zitiert nach juris: Rdnr. 35), weil in diesem Fall sogar die Spritze fehlerfrei gearbeitet hat.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20

    1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten

    So mag das Betanken eines Fahrzeugs eine "fahrertypische" Handlung sein, doch wird der Versicherungsnehmer aufgrund der Benzinklausel nicht annehmen können, er gebrauche ein (fremdes) Kraftfahrzeug "als Fahrer", wenn er beim Tanken den falschen Kraftstoff einfüllt (vgl. Schimikowski, r+s 2016, 14, 16 zu Recht entgegen KG, Urteil vom 02.12.2011 - 6 U 13/11, VersR 2012, 1164).
  • LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15

    Benzinklausel bei Falschbetankung eines Pkw

    Die Wahl des falschen Kraftstoffs erweist sich daher als Bedienungsfehler, der gleich nach dem Neustart die Beschädigung der Motorteile herbeigeführt hat (BGH IV ZR 322/02, Urteil vom 25.06.2003, Rd. 12, BGH IV ZR 243/92, Urteil vom 27.10.1993 = Versicherungsrecht 1994, 83, KG Berlin 6 U 13/11, Urteil vom 02.12.2011 Rd. 12, Beckmann/Matuschke-Beckmann, Versicherungshandbuch 3. Auflage 2015 § 24 Rd. 102 a, Prölss/Martin, 29. Auflage, 220, Ziffer 3 BBPHV Rd. 12).
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