Weitere Entscheidung unten: KG, 29.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2014 - I-6 U 172/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4337
OLG Köln, 14.03.2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reiseanbieter müssen Tourismusabgabe mitberechnen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kommunale Abgaben müssen als Teil des Gesamtpreises angegeben werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Endpreis muss auch die Bettensteuer umfassen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zimmerpreis inklusive Tourismusabgabe - Hotel-Buchungsportale im Internet müssen den Endpreis für Übernachtungen angeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Booking.com muss bei Online-Buchungen "Tourismusabgabe" mit in Endpreis einrechnen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe von Endpreisen einschließlich kommunaler Abgaben

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Preisangaben für Hotelzimmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 932
  • GRUR-RR 2014, 298
  • MMR 2014, 754
  • K&R 2014, 442
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 15.07.2015 - II R 32/14

    Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • BFH, 15.07.2015 - II R 33/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • BFH, 15.07.2015 - II R 31/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, 6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • OLG Koblenz, 04.06.2014 - 9 U 1324/13

    Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben -

    Lediglich solche Leistungen, die als beliebig zu wählende Zusatzleistungen zu betrachten sind, müssen nicht in den Endpreis mit einbezogen werden (OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014 - 6 U 172/13 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 9 A 7.14

    Normenkontrollantrag gegen Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam abgewiesen

    Die Übernachtungsteuer ist zwar in den Endpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV einzubeziehen (vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 14. März 2014 - 6 U 172/13, GRUR-RR 2014, 298 ff.).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14

    Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden

    Zu den sonstigen Preisbestandteilen gehören auch die Entgelte für Leistungen Dritter, die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 298, 299).
  • OLG Hamburg, 06.02.2020 - 15 U 91/19

    Endreinigung - Preisangaben in einem Prospekt über die Vermietung von

    Dazu gehören auch die Entgelte für Leistungen Dritter, die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 298, 299).
  • OLG Bamberg, 01.04.2015 - 3 U 202/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Preisangaben ohne Einbeziehung des

    Soweit allerdings den Reiseveranstalter öffentliche Abgaben treffen, die auf den Gast umgelegt werden, wie z. B. die Tourismusabgabe, sind diese wiederum Preisbestandteil im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV (OLG Köln GRUR-RR 2014, 298 - Tourismusabgabe).
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Rechtsprechung
   KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29306
KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
KG, Entscheidung vom 29.04.2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
KG, Entscheidung vom 29. April 2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • rechtsportal.de

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • rechtsportal.de

    VVG § 19
    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesundheitsfragen in einem Maklerfragebogen können fragen des Versicherers sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1315
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Lübeck, 22.12.2016 - 14 S 113/16

    Krankentagegeldversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Verletzung

    Das Schlaf- und Belastungsstörungen eine auch ohne weiteres stationäre Behandlung erfordern können, zumal, wenn sie, wie hier, wiederholt auftreten, ihnen damit für den Versicherer gefahrerhebliche Bedeutung zukommen, liegt auf der Hand (vgl. KG Berlin, Urteil vom 29.04.2014, - 6 U 172/13 -).
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