Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.12.2016

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56893
LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15 (https://dejure.org/2017,56893)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.12.2017 - L 6 U 82/15 (https://dejure.org/2017,56893)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - L 6 U 82/15 (https://dejure.org/2017,56893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 7 Abs 1 SGB 4, § 16 Abs 1 SGB 2, § 46 SGB 2
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Beschäftigung gem § 7 Abs 1 SGB 4 - Probearbeitstag - Eingliederung in den Betrieb - Weisungsgebundenheit - fremdwirtschaftlicher Zweck - eigenwirtschaftlicher Zweck - Abgrenzung: ...

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB 7, § 7 Abs. 1 SGB 4, § 16 Abs. 1 SGB 2, § 46 SGB 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Probearbeitstag - Eingliederung in den Betrieb - Weisungsgebundenheit - fremdwirtschaftlicher Zweck - eigenwirtschaftlicher Zweck - Abgrenzung: wertlose Probearbeit - reine Hospitation - Müllentsorgung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall im Rahmen eines Probearbeitstages - Sturz von einer LKW-Laderampe - multiple Frakturen - versicherte Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 SGB VII gegeben - Arbeit nach Weisung - Eingliederung in das Unternehmen - Arbeit wie regulär Beschäftigte verrichtet - betriebsdienliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Mit Urteil vom 5. März 2015 hat das Sozialgericht Halle der auf Feststellung eines Arbeitsunfalles gerichteten Klage stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 14. November 2013 (B 2 U 15/12 R) Bezug genommen.

    Mit dem Mitfahren und dem Einsammeln der Abfälle erfüllte der Kläger eine sich aus einem zuvor begründeten Rechts- und damit Beschäftigungsverhältnis ergebende Hauptpflicht (vgl. BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27, Rn. 19).

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtslage für Probearbeit und unbezahlte Probearbeitsverhältnisse auch unter Berücksichtigung der Leitentscheidung des Bundessozialgerichts (14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27, Rn. 17) noch nicht geklärt erscheint (siehe auch BSG, 30.10.1974 - 2 RU 50/73 - Rn. 2, juris; BSG, 13.3.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11, Rn. 27; weiter BAG, 18.6.1997 - 4 AZR 728/95 - Rn. 49, juris; BAG, 28.2.1985 - 2 AZR 536/83 - Rn. 18, juris; BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15 - Rn. 15, juris).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Insoweit ist die Tätigkeit von der in einem Assessment-Center oder dem Anfertigen einer praktisch wertlosen Probearbeit abzugrenzen (vgl. zur anderen Abgrenzung im Recht der Arbeitsförderung BSG, 13.3.1997 - 11 RAr 25/96 -SozR 3-4100 § 119 Nr. 11, Rn. 27).

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtslage für Probearbeit und unbezahlte Probearbeitsverhältnisse auch unter Berücksichtigung der Leitentscheidung des Bundessozialgerichts (14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27, Rn. 17) noch nicht geklärt erscheint (siehe auch BSG, 30.10.1974 - 2 RU 50/73 - Rn. 2, juris; BSG, 13.3.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11, Rn. 27; weiter BAG, 18.6.1997 - 4 AZR 728/95 - Rn. 49, juris; BAG, 28.2.1985 - 2 AZR 536/83 - Rn. 18, juris; BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15 - Rn. 15, juris).

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Eine Beschäftigung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen, oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 45 Rn. 23 f; BSG 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, Rn. 27 ff).

    Sie kann aber auch ohne Arbeitsverhältnis gegeben sein, wenn der Verletzte sich in ein fremdes Unternehmen eingliedert und seine konkrete Handlung sich dem Weisungsrecht eines Unternehmers insbesondere in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Verrichtung unterordnet (BSG, 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, Rn. 31 ff; BSG, 23.4.2015 - B 2 U 5/14 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 33, Rn. 16).

  • LSG Hessen, 30.09.2011 - L 9 U 46/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Einer reinen Hospitation oder einer praktisch wertlosen Probearbeit ist der Kläger am Unfalltag nicht nachgegangen, so dass der Senat die versicherungsrechtliche Bewertung eines solchen Sachverhaltes offen lassen kann (dazu LSG München, Urt.v. 25.1.2011 - L 3 U 5/09 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2007, L 14 U 70/05, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 30. September 2011 - L 9 U 46/10, Rn. 40, juris).

    Damit kann nicht davon ausgegangen werden, dass die unfallbringende Tätigkeit erst im Rahmen der Anbahnung eines späteren potentiellen Beschäftigungsverhältnisses erfolgte, in der das arbeitgeberische Direktionsrecht nur eingeschränkt gilt, weil der Arbeitgeber ihm weder quantitativ oder qualitativ eine bestimmte Arbeitsleistung abverlangen kann, und damit als eigenwirtschaftliche Handlungstendenz die Erlangung eines Arbeitsplatzes weit im Vordergrund gestanden hätte (vgl. LSG München, 25.1.2011 - L 3 U 5/09 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007, L 14 U 70/05, juris; Hessisches LSG, 30.9.2011 - L 9 U 46/10 - Rn. 40, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 14 U 70/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Einer reinen Hospitation oder einer praktisch wertlosen Probearbeit ist der Kläger am Unfalltag nicht nachgegangen, so dass der Senat die versicherungsrechtliche Bewertung eines solchen Sachverhaltes offen lassen kann (dazu LSG München, Urt.v. 25.1.2011 - L 3 U 5/09 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2007, L 14 U 70/05, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 30. September 2011 - L 9 U 46/10, Rn. 40, juris).

    Damit kann nicht davon ausgegangen werden, dass die unfallbringende Tätigkeit erst im Rahmen der Anbahnung eines späteren potentiellen Beschäftigungsverhältnisses erfolgte, in der das arbeitgeberische Direktionsrecht nur eingeschränkt gilt, weil der Arbeitgeber ihm weder quantitativ oder qualitativ eine bestimmte Arbeitsleistung abverlangen kann, und damit als eigenwirtschaftliche Handlungstendenz die Erlangung eines Arbeitsplatzes weit im Vordergrund gestanden hätte (vgl. LSG München, 25.1.2011 - L 3 U 5/09 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007, L 14 U 70/05, juris; Hessisches LSG, 30.9.2011 - L 9 U 46/10 - Rn. 40, juris).

  • LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 5/09

    Eine Arbeit suchende Berufsreiterin (Bereiterin), die sich im Rahmen der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Einer reinen Hospitation oder einer praktisch wertlosen Probearbeit ist der Kläger am Unfalltag nicht nachgegangen, so dass der Senat die versicherungsrechtliche Bewertung eines solchen Sachverhaltes offen lassen kann (dazu LSG München, Urt.v. 25.1.2011 - L 3 U 5/09 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2007, L 14 U 70/05, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 30. September 2011 - L 9 U 46/10, Rn. 40, juris).

    Damit kann nicht davon ausgegangen werden, dass die unfallbringende Tätigkeit erst im Rahmen der Anbahnung eines späteren potentiellen Beschäftigungsverhältnisses erfolgte, in der das arbeitgeberische Direktionsrecht nur eingeschränkt gilt, weil der Arbeitgeber ihm weder quantitativ oder qualitativ eine bestimmte Arbeitsleistung abverlangen kann, und damit als eigenwirtschaftliche Handlungstendenz die Erlangung eines Arbeitsplatzes weit im Vordergrund gestanden hätte (vgl. LSG München, 25.1.2011 - L 3 U 5/09 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007, L 14 U 70/05, juris; Hessisches LSG, 30.9.2011 - L 9 U 46/10 - Rn. 40, juris).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtslage für Probearbeit und unbezahlte Probearbeitsverhältnisse auch unter Berücksichtigung der Leitentscheidung des Bundessozialgerichts (14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27, Rn. 17) noch nicht geklärt erscheint (siehe auch BSG, 30.10.1974 - 2 RU 50/73 - Rn. 2, juris; BSG, 13.3.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11, Rn. 27; weiter BAG, 18.6.1997 - 4 AZR 728/95 - Rn. 49, juris; BAG, 28.2.1985 - 2 AZR 536/83 - Rn. 18, juris; BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15 - Rn. 15, juris).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 14/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Angesichts der Versicherung als Beschäftigter war die eines "Wie-Beschäftigten" i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (dazu BSG, 4.12.2014 - B 2 U 14/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 30, Rn. 21) nicht mehr zu prüfen.
  • BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10. 12. 2015 VI R 7/15 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtslage für Probearbeit und unbezahlte Probearbeitsverhältnisse auch unter Berücksichtigung der Leitentscheidung des Bundessozialgerichts (14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27, Rn. 17) noch nicht geklärt erscheint (siehe auch BSG, 30.10.1974 - 2 RU 50/73 - Rn. 2, juris; BSG, 13.3.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11, Rn. 27; weiter BAG, 18.6.1997 - 4 AZR 728/95 - Rn. 49, juris; BAG, 28.2.1985 - 2 AZR 536/83 - Rn. 18, juris; BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15 - Rn. 15, juris).
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83

    Beschäftigung vor erteilter Arbeitserlaubnis - Ausländische Arbeitnehmer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtslage für Probearbeit und unbezahlte Probearbeitsverhältnisse auch unter Berücksichtigung der Leitentscheidung des Bundessozialgerichts (14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27, Rn. 17) noch nicht geklärt erscheint (siehe auch BSG, 30.10.1974 - 2 RU 50/73 - Rn. 2, juris; BSG, 13.3.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11, Rn. 27; weiter BAG, 18.6.1997 - 4 AZR 728/95 - Rn. 49, juris; BAG, 28.2.1985 - 2 AZR 536/83 - Rn. 18, juris; BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15 - Rn. 15, juris).
  • BSG, 30.10.1974 - 2 RU 50/73
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 1/85

    Unfallversicherung

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"?

    Vielmehr werden hier in der Regel auch eigenwirtschaftliche Interessen vorliegen (am Lohn, sozialen Status etc), ohne dass dadurch der Versicherungsschutz in Frage gestellt würde (vgl dazu auch Schütz, NZS 2018, 418) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - B 2 U 1/18
    Vielmehr werden hier in der Regel auch eigenwirtschaftliche Interessen vorliegen (am Lohn, sozialen Status etc), ohne dass dadurch der Versicherungsschutz in Frage gestellt würde (vgl dazu auch Schütz, NZS 2018, 418) .
  • SG Dessau-Roßlau, 12.07.2019 - S 3 AS 519/16

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Abbruch unbezahlter Probearbeit -

    Eine versicherte Beschäftigung liegt nach den Kriterien der § 7 SGB IV auch bei einer unentgeltlichen Probearbeit zumindest dann vor, wenn objektiv die zu dieser Zeit und an diesem Ort notwendige Arbeit verrichtet wird und der Unternehmer diesbezüglich ein konkludent vereinbartes Weisungsrecht hat (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Dezember 2017 - L 6 U 82/15, anhängig beim BSG zum Aktenzeichen B 2 U 1/18 R).
  • LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 43/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Vielmehr werden hier in der Regel auch eigenwirtschaftliche Interessen vorliegen (am Lohn, sozialen Status etc.), ohne dass dadurch der Versicherungsschutz in Frage gestellt würde (vgl. dazu auch Schütz, NZS 2018, 418)".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58250
OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15 (https://dejure.org/2016,58250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2016 - 6 U 82/15 (https://dejure.org/2016,58250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 6 U 82/15 (https://dejure.org/2016,58250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,58250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 397; ZPO § 402
    Sachverständigenbeweis; Anhörung; wesentlicher Verfahrensfehler; Aufhebung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 397 ; ZPO § 402
    Pflicht des Gerichts zur Befolgung eines Antrags auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des zuvor schriftlich erstatteten Gutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zpoblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Recht auf Anhörung des Sachverständigen (§§ 397, 402 ZPO) darf nicht übergangen werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kommt es für die Frage, ob die Ladung der Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihnen erstatteten Gutachtens geboten ist, nicht darauf an, ob aus der Sicht des Gerichts noch Erläuterungsbedarf besteht oder nicht, denn zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach den §§ 397, 402 ZPO hat jede Partei einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen die Fragen zur mündlichen Beantwortung stellen zu dürfen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält (vgl. BGH VersR 2005, 1555; NJW 2011, 852, 855; ZfSch 2014, 103).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10

    Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kommt es für die Frage, ob die Ladung der Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihnen erstatteten Gutachtens geboten ist, nicht darauf an, ob aus der Sicht des Gerichts noch Erläuterungsbedarf besteht oder nicht, denn zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach den §§ 397, 402 ZPO hat jede Partei einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen die Fragen zur mündlichen Beantwortung stellen zu dürfen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält (vgl. BGH VersR 2005, 1555; NJW 2011, 852, 855; ZfSch 2014, 103).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Eine Einschränkung ergibt sich lediglich dann, wenn der Antrag verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt wird (vgl. BVerfG NJW 2012, 1346, 1347).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 245/04

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kommt es für die Frage, ob die Ladung der Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihnen erstatteten Gutachtens geboten ist, nicht darauf an, ob aus der Sicht des Gerichts noch Erläuterungsbedarf besteht oder nicht, denn zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach den §§ 397, 402 ZPO hat jede Partei einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen die Fragen zur mündlichen Beantwortung stellen zu dürfen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält (vgl. BGH VersR 2005, 1555; NJW 2011, 852, 855; ZfSch 2014, 103).
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92

    Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Eine solche Schlussfolgerung ist jedoch ohne ausdrückliche Erklärung der Partei, die den Antrag gestellt hat, nur ausnahmsweise berechtigt, nämlich dann, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf oder den sonstigen Umständen erkennen konnte, dass das Gericht mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungspflicht als erschöpft angesehen hat (vgl. BGH VersR 1994, 72).
  • KG, 02.11.2010 - 12 U 48/10

    Verkehrsunfallprozess: Erneute Ladung des zuvor verhinderten Sachverständigen;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Ein solcher Verzicht kann sich unter Umständen auch daraus ergeben, dass ein zuvor erklärter Antrag auf Ladung des Sachverständigen zum Zwecke der mündlichen Erörterung seines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung, zu der der Sachverständige nicht geladen worden ist nicht wiederholt, sondern lediglich mit dem Antrag zur Hauptsache verhandelt wird (vgl. KG VersR 2011, 1199).
  • OLG Koblenz, 09.11.2015 - 5 U 844/15

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Rechtsmissbräuchlich ist ein Anhörungsantrag nur dann, wenn er sich ausdrücklich auf solche Fragen beschränkt, die unter keinem Gesichtspunkt beweiserheblich sind (vgl. OLG Hamm MDR 1985, 593; OLG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 U 844/15 -, abgedr.
  • OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Rechtsmissbräuchlich ist ein Anhörungsantrag nur dann, wenn er sich ausdrücklich auf solche Fragen beschränkt, die unter keinem Gesichtspunkt beweiserheblich sind (vgl. OLG Hamm MDR 1985, 593; OLG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 U 844/15 -, abgedr.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht