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   OLG Brandenburg, 03.01.2011 - 6 W 176/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17613
OLG Brandenburg, 03.01.2011 - 6 W 176/10 (https://dejure.org/2011,17613)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2011 - 6 W 176/10 (https://dejure.org/2011,17613)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2011 - 6 W 176/10 (https://dejure.org/2011,17613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Höhe der Terminsgebühr nach der Trennung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3101
    Voraussetzungen und Höhe der Terminsgebühr nach Trennung von Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 24 W 28/09

    Anwaltsgebühren im Falle der Prozesstrennung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2011 - 6 W 176/10
    15 2.) Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten verlangt (OLG Düsseldorf, 10 WF 27/99, OLGR Düsseldorf 2000, 74; OLG Düsseldorf 24 W 28/09, OLGR Düsseldorf 2009, 778; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99

    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Prozesstrennung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2011 - 6 W 176/10
    15 2.) Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten verlangt (OLG Düsseldorf, 10 WF 27/99, OLGR Düsseldorf 2000, 74; OLG Düsseldorf 24 W 28/09, OLGR Düsseldorf 2009, 778; jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    In den aus der Prozesstrennung resultierenden Einzelverfahren fallen die vor der Prozesstrennung verdienten Gebühren bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen aus den jeweiligen Einzelstreitwerten erneut an (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2009 - 9 KSt 10/09, juris Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 6 W 176/10, juris Rn. 11; OLG Braunschweig BeckRS 2009, 25583 unter II 1; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 74; 2009, 778; LG Saarbrücken MDR 2001, 1442, 1443; AnwK-RVG/N. Schneider, 7. Aufl. § 15 Rn. 167 f., 170; Hartmann, Kostengesetze 44. Aufl. § 15 RVG Rn. 68 "Trennung"; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG 2. Aufl. § 15 Rn. 12, 24, 26 f., 34 ff.; ders., RVG für Anfänger 15. Aufl. Rn. 1488; ders., JurBüro 2007, 564, 567-569; zur Prozessverbindung: Senatsbeschluss vom 14. April 2010 - IV ZB 6/09, NJW 2010, 3377 Rn. 13 f., 19, 23; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09, NJW-RR 2010, 1697 Rn. 13, 15, 17).
  • LAG Sachsen, 31.07.2023 - 2 Sa 277/18

    Kündigung; Feststellung einer Teilforderung zur Insolvenztabelle -

    Darüber hinaus hat der Kläger in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 1 ZPO die Kosten aus dem Einzelstreitwert des getrennten Antrags zu 2. zu tragen, weil er damit vor dem Landesarbeitsgericht ebenfalls ohne Erfolg blieb (dazu, dass bei Trennung im Ausgangsverfahren und im dann getrennten Prozess zwei voneinander unabhängige Kostengrundentscheidungen ergehen: OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2011, Az. 6 W 176/10; KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010, Az. 1 W 443/09; beide juris).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2016 - 5 WF 245/15

    Terminsgebühr bei Abtrennung

    Nach der Abtrennung entstehen die Gebühren sodann noch einmal aus dem Wert des abgetrennten Verfahrens, wobei identische Gebühren gemäß § 15 Abs. 2 RVG nur einmal beansprucht werden können (OLG Brandenburg AGS 2011, 217; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a. a. O.) und insgesamt ein Wahlrecht besteht, ob die vor der Trennung entstandenen Gebühren oder die danach entstandenen Gebühren abgerechnet werden (BGH JurBüro 2015, 71; Hartung/Schons/Enders § 15 RVG Rn. 28).
  • SG Dresden, 01.07.2015 - S 25 KR 711/13
    Nach der Trennung ergehen im Ausgangsverfahren und in den abgetrennten Verfahren jeweils separate Kostengrundentscheidungen, welche nicht nur die Kosten betreffen, die ab der Trennung entstanden sind, sondern alle Kosten, die sich auf die jeweiligen Einzelverfahren beziehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.01.2011, Az. 6 W 176/10, juris, Rn. 13).
  • SG Dresden, 24.04.2013 - S 25 KR 37/09

    Ausgehen von jeweils wiederkehrenden Beschäftigungsverhältnissen oder von einem

    Nach der Trennung ergehen im Ausgangsverfahren und in den abgetrennten Verfahren jeweils separate Kostengrundentscheidungen, welche nicht nur die Kosten betreffen, die ab der Trennung entstanden sind, sondern alle Kosten, die sich auf die jeweiligen Einzelverfahren beziehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.01.2011, Az. 6 W 176/10, Juris, Rn. 13).
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