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   OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20   

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https://dejure.org/2020,28928
OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20 (https://dejure.org/2020,28928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2020 - 6 W 32/20 (https://dejure.org/2020,28928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2020 - 6 W 32/20 (https://dejure.org/2020,28928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hohes Zeugenalter begründet Besorgnis des Beweismittelverlusts!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeugeneinvernahme bei hohem Alter im selbständigen Beweisverfahren während der ... - Corona-Virus

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Hohes Alter eines Zeugen als drohender Beweismittelverlust?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hohes Zeugenalter begründet Besorgnis des Beweismittelverlustes! (IBR 2021, 110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Beweisführer grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die er keine genauen Kenntnisse hat, die er aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (BGH NJW 2012, 2427, 2431; BGH WM 1995, 1561, 1562 ; BGH NJW 1992, 1967, 1968 ).

    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vorliegen (BGH NJW 2012, 2427, 2431; BGH NJW 1995, 2111; Zöller/Greger, a.a.O. Vor § 284 Rn. 8 d).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Beweisführer grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die er keine genauen Kenntnisse hat, die er aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (BGH NJW 2012, 2427, 2431; BGH WM 1995, 1561, 1562 ; BGH NJW 1992, 1967, 1968 ).

    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vorliegen (BGH NJW 2012, 2427, 2431; BGH NJW 1995, 2111; Zöller/Greger, a.a.O. Vor § 284 Rn. 8 d).

  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Nicht dem Prüfungsumfang des über den Antrag nach § 485 ZPO entscheidenden Gerichts unterliegt demgegenüber die Erheblichkeit des Beweismittels für den Hauptprozess, dessen Erfolgsaussichten oder die Beweisbedürftigkeit der fraglichen Tatsache überhaupt (so BGH, Beschluss v. 4.11.1999 - VII ZB 19/99, MDR 2000, 224; OLG Düsseldorf, Beschluss.

    Das Gericht ist an die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers gebunden und darf die Beweisbedürftigkeit und die Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Tatsachen nicht überprüfen (BGH NJW 2000, 960 (961); Zöller/Herget, a.a.O. § 490 Rn. 3).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt erst dann vor, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BVerfG Beschluss v. 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10 , WM 2012, 492; BGH Beschluss v. 21.4.2015 - II ZR 126/14, BeckRS 2015, 10923; BGH NJW 2005, 2710, 2711 ; Zöller/Greger, a.a.O. Vor § 284 Rn. 8 d).
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt erst dann vor, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BVerfG Beschluss v. 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10 , WM 2012, 492; BGH Beschluss v. 21.4.2015 - II ZR 126/14, BeckRS 2015, 10923; BGH NJW 2005, 2710, 2711 ; Zöller/Greger, a.a.O. Vor § 284 Rn. 8 d).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Beweisführer grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die er keine genauen Kenntnisse hat, die er aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (BGH NJW 2012, 2427, 2431; BGH WM 1995, 1561, 1562 ; BGH NJW 1992, 1967, 1968 ).
  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 126/14

    Gebotene Beweiserhebung zum Parteiwillen bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt erst dann vor, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BVerfG Beschluss v. 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10 , WM 2012, 492; BGH Beschluss v. 21.4.2015 - II ZR 126/14, BeckRS 2015, 10923; BGH NJW 2005, 2710, 2711 ; Zöller/Greger, a.a.O. Vor § 284 Rn. 8 d).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Die Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet kann in Ausnahmefällen lediglich dann bejaht werden, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zu dem Beweisthema sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann (BVerfG NJW 93, 254), was hier ersichtlich nicht der Fall ist, zumal die Zeugin bereits in verschriftlichter Form eine Erklärung abgegeben hat, die zur Akte gereicht wurde (Bl. 25 d.A.), aus der sich ergibt, dass sie Angaben zum beweisbedürftigen Geschehen machen kann.
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2000 - 21 W 43/00

    Keine Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses bei mangelnder Erfolgsaussicht der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    v. 13.10.2000 - 21 W 43/00, BeckRS 2000, 30136608; Musielak/Voit/Huber a.a.O. § 485 Rn. 7; Zöller/Herget, a.a.O. § 485 Rn. 4).
  • OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11

    Selbständiges Beweisverfahren im Rahmen der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20
    Dies bedeutet, dass § 485 Abs. 2 ZPO ein rechtliches Interesse an einer Feststellung der dort genannten drei Alternativen ausreichen lässt; demgegenüber setzt § 485 Abs. 1 ZPO ein besonderes Sicherungsinteresse voraus (OLG Celle NJW-RR 2011, 1180 Leitsatz 2).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 4 W 58/03
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 6 W 8/21

    Facebook darf zu Corona-Meldung keinen warnenden "Faktencheck" anbringen

    Dies gilt jedenfalls insoweit, als - wie hier - in einer Kürze und Prägnanz, die dem im Interesse des Faktenprüfers an wirksamer Gegendarstellung bzw. ergänzender Hintergrund(fakten)information angemessen ist, Faktencheck-Hinweise auch Formulierungen finden könnten, die zumindest besser geeignet wären, Missverständnisse vermeiden (siehe auch Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 6 W 32/20, unveröffentlicht).
  • OLG Dresden, 18.05.2022 - 4 W 279/22

    Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Rechtliches Interesse für ein

    Willkür in diesem Sinne kann nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vorliegen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. August 2020 - I-6 W 32/20 -, Rn. 33, juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2021 - 2 O 132/20

    Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens wegen hohem Alter eines Zeugen

    Diese Erwägung gilt umso mehr, wenn Zeugen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie aufgrund ihres hohen Alters zu einer Gruppe zählen, bei denen das Risiko schwerer Verläufe wesentlich größer ist (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 20. August 2020, I - 6 W 32/20, 6 W 32/20, Rn. 25, m.w.N., zu einer 83-jährigen Zeugin).
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