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   OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20   

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https://dejure.org/2021,1853
OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20 (https://dejure.org/2021,1853)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.01.2021 - 6 W 832/20 (https://dejure.org/2021,1853)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 6 W 832/20 (https://dejure.org/2021,1853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • leinemann-partner.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine wechselseitigen Streitverkündungen im (Bau-)Prozess!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündungen gegenüber einer Partei sind unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine wechselseitigen Streitverkündungen im (Bau-)Prozess! (IBR 2021, 223)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 27.01.2011 - 13 W 2806/10

    Bauprozess: Beitritt des Streitverkündeten zum Prozessgegner des Streitverkünders

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20
    Bei einem Widerspruch des Streitverkünders muss aber der Streitverkündungsempfänger, wenn er der Gegenpartei des Streitverkünders beitritt, sein rechtliches Interesse am Beitritt auf der Gegenseite dartun (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 13 W 2806/10 -, m. w. N., juris).

    Für den Zwischenstreit gemäß § 71 ZPO war das Interesse des Streitverkündeten gemäß § 3 ZPO zu schätzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 13 W 2806/10 -, juris).

  • BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11

    Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20
    Planungsfehler, die der Bauherr sich grundsätzlich anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2013, VII ZR 257/11), sind dann nicht im Rahmen des Mitverschuldens kürzend zu berücksichtigen, wenn der Auftragnehmer den (Planungs-)Mangel erkannt und einen Hinweis unterlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.1990, VII ZR 228/89).
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20
    Das genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15 -, m. w. N., juris).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09

    Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20
    Diese Erwägungen müssen erst recht gelten, wenn die Streitverkündung, die mit Zustellung der Streitverkündungsschrift bewirkt werden soll, generell unstatthaft ist, weil der Streit den Parteien selbst, die als Erster bzw. Zweiter des Verfahrens nicht zugleich Dritte sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - VI ZB 31/09 -, juris), verkündet werden soll.
  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20
    Planungsfehler, die der Bauherr sich grundsätzlich anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2013, VII ZR 257/11), sind dann nicht im Rahmen des Mitverschuldens kürzend zu berücksichtigen, wenn der Auftragnehmer den (Planungs-)Mangel erkannt und einen Hinweis unterlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.1990, VII ZR 228/89).
  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 13/14

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20
    aa) Zwar ist die Zulässigkeit der Streitverkündung grundsätzlich nicht im Erstprozess, in dem der Streit verkündet wird, sondern erst im Folgeverfahren zwischen dem Streitverkünder und dem Streitverkündungsempfänger zu prüfen (st.Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 13/14 -, m. w. N., juris).
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