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   VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031   

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https://dejure.org/2016,31039
VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031 (https://dejure.org/2016,31039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031 (https://dejure.org/2016,31039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2016 - 6 ZB 16.1031 (https://dejure.org/2016,31039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von höheren Leistungen einer Verdienstausfallentschädigung; Anerkennung eines Verdienstausfalls i.R.v. Wehrübungen; Rückforderung von Leistungen

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Berufung mangels Zulassungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltssicherungsgesetz; Verdienstausfallentschädigung; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag; Ehefrau; Scheinvertrag; Rückforderung; Mindestleistung

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von höheren Leistungen einer Verdienstausfallentschädigung; Anerkennung eines Verdienstausfalls i.R.v. Wehrübungen; Rückforderung von Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Beteiligten ein Ziel durch den bloßen Schein des simulierten Rechtsgeschäfts erreichen, die damit verbundenen Rechtswirkungen jedoch nicht eintreten lassen wollen (BAG, U. v. 21.4.2005 - 2 AZR 125/04 - juris Rn. 21; U. v. 22.9.1992 - 9 AZR 385/91 - juris Rn. 13).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Beteiligten ein Ziel durch den bloßen Schein des simulierten Rechtsgeschäfts erreichen, die damit verbundenen Rechtswirkungen jedoch nicht eintreten lassen wollen (BAG, U. v. 21.4.2005 - 2 AZR 125/04 - juris Rn. 21; U. v. 22.9.1992 - 9 AZR 385/91 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B. v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B. v. 31.8.2015 - 6 ZB 15.36 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 22.06.2015 - 15 ZB 13.1915

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorkaufsrechtsausübung durch Gemeinde;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
    Wird ein Scheingeschäft vorgenommen, so ist es gegenüber jedermann nichtig (BayVGH, B. v. 22.6.2015 - 15 ZB 13.1915 - juris Rn. 18; Ellenberger in Palandt, 74. Auflage 2015, § 117 Rn. 7 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400

    Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz - Scheinvertrag

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. April 2016 - Au 2 K 15.1400 und Au 2 K 15.1557 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher

    Dies rechtfertigt die Zulassung der Berufung schon deshalb nicht, weil ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 20.9.2016 - 6 ZB 16.1031 - juris Rn. 15; B.v. 31.8.2015 - 6 ZB 15.36 - juris Rn. 21).
  • VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14

    Spendung von Honoraren an Auftraggeber; Zweckwidrige Verwendung von Mitteln;

    Im öffentlichen Recht stellt sich die Frage des Vorliegens eines Scheingeschäfts und die Frage eines Rechtsbindungswillens der Beteiligten häufig in Verbindung mit dem Empfang und der späteren Rückforderung öffentlicher Leistungen (vgl. u.a. VGH München, Beschl. v. 20.9.2016, 6 ZB 16.1031, juris; OVG Weimar, Urt. v. 4.12.2014, 3 KO 307/13, juris; HansOLG, Urt. v. 12.8.2014, 9 U 119/13, juris).
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