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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00 (https://dejure.org/2001,17942)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2001 - 6 A 10518/00 (https://dejure.org/2001,17942)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00 (https://dejure.org/2001,17942)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 7, 89 [93 f]) die gleichen Grundsätze auf generelle Heilungsvorschriften übertragen, die der Gesetzgeber erlassen hat (vgl. BVerwG, BRS 44, 26; BVerwGE 75, 262 [267 f]).

    Dabei setzt die Zulässigkeit der Rückwirkung das Vorliegen besonderer Umstände, wie z.B. eine geringe Belastung durch die Rückwirkung (vgl. BVerfGE 7, 89 [94]) oder die Beseitigung lediglich formeller Mängel einer Norm (BVerwG, BRS 44, 26; BVerwGE 75, 262 [267]) voraus.

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 7, 89 [93 f]) die gleichen Grundsätze auf generelle Heilungsvorschriften übertragen, die der Gesetzgeber erlassen hat (vgl. BVerwG, BRS 44, 26; BVerwGE 75, 262 [267 f]).

    Dabei setzt die Zulässigkeit der Rückwirkung das Vorliegen besonderer Umstände, wie z.B. eine geringe Belastung durch die Rückwirkung (vgl. BVerfGE 7, 89 [94]) oder die Beseitigung lediglich formeller Mängel einer Norm (BVerwG, BRS 44, 26; BVerwGE 75, 262 [267]) voraus.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Auch § 13 ABS i.d.F. der Änderungssatzung vom 06. Dezember 1999, der § 13 ABS in seiner nichtigen Ursprungsfassung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Juni 1999 - 6 C 12887/98 -) ersetzt hat, ist wirksam.

    Aufgrund der aufgezeigten Gesetzesgeschichte bestand kein schützenswertes Vertrauen dahingehend, dass § 10 Abs. 8 KAG nicht rückwirkend zum 01. Januar 1996 in Kraft gesetzt wird, nachdem sich herausgestellt hatte, dass das KAG 1996 in seiner ursprünglichen Fassung entgegen der Absicht des Gesetzgebers eine von dem KAG 1986 abweichende Regelung hinsichtlich der beitragspflichtigen Grundstücke enthalten hat (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 08. Juni 1999 - 6 C 12887/98.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.1961 - 1 A 1/59
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Sofern sich bei alten und wenig bedeutenden Wegen, deren Entstehung sehr lange Zeit zurückliegt, der Nachweis, dass und in welcher Form sie für den öffentlichen Dienst bestimmt sind, nur schwer erbringen lässt, ermöglicht auch das französische Wegerecht aus einer Reihe mehr oder weniger untrüglicher Merkmale den Schluss auf das Vorhandensein eines staatlichen Willensaktes im oben genannten Sinne (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 13. April 1961 - 1 A 1/59 -, AS 8, 241 [246]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Dementsprechend kann der Gesetzgeber unter Umständen eine nichtige Bestimmung rückwirkend durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzen (BVerfGE 13, 261 [272]).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Zwar handelt es sich hierbei um eine echte Rückwirkung, da das in Rede stehende Gesetz nachträglich ändernd und teilweise belastend in einen abgewickelten, der Vergangenheit angehörigen Tatbestand eingreift (vgl. BVerfGE 57, 361 [391]; 68, 287 [306]; 72, 175 [196]).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Zwar handelt es sich hierbei um eine echte Rückwirkung, da das in Rede stehende Gesetz nachträglich ändernd und teilweise belastend in einen abgewickelten, der Vergangenheit angehörigen Tatbestand eingreift (vgl. BVerfGE 57, 361 [391]; 68, 287 [306]; 72, 175 [196]).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Zwar handelt es sich hierbei um eine echte Rückwirkung, da das in Rede stehende Gesetz nachträglich ändernd und teilweise belastend in einen abgewickelten, der Vergangenheit angehörigen Tatbestand eingreift (vgl. BVerfGE 57, 361 [391]; 68, 287 [306]; 72, 175 [196]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Dies ist bei Abgabengesetzen immer dann der Fall, wenn im Zeitpunkt der Verkündung des rückwirkenden Gesetzes die Abgabenschuld bereits entstanden war (vgl. BVerfGE 19, 187 [195]; 30, 392 [401]).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt dies in erster Linie für fehlerhafte Satzungen (vgl. BVerwGE 50, 2 [8]), was darauf beruht, dass derjenige, der der unwirksamen Satzung unterworfen war, wegen des eine Heilung ermöglichenden Gesetzes mit einer rückwirkenden Satzungsregelung rechnen musste.
  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.67

    Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1999 - 6 B 12174/99
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

    Das sind solche Straßen, die seinerzeit bereits existierten, deren Ausbauzustand den damals in der betreffenden Gemeinde geltenden Anforderungen an eine fertige Ortsstraße entsprach und die mit dem Willen der Gemeinde dem inneren Anbau sowie dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt waren (OVG RP, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -, AS 29, 13 = KStZ 2001, 117).

    Fehlen solche Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane, kann sich aus Indizien (Pläne, Fotografien, Bebauung) ergeben, dass eine Straße schon damals "vorhanden' war (OVG RP, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -, AS 29, 13 = KStZ 2001, 117).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Sie findet ihre Ermächtigungsgrundlage in § 10 Abs. 8 KAG, der auch im Blick auf die diesbezüglich angeordnete Rückwirkung mit höherrangigem Recht in Einklang steht (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -).

    Nur durch diese Auslegung wird der Wertungswiderspruch aufgelöst, der darin besteht, dass die Beitragsbefreiung dem Grunde nach im Ermessen der Gemeinden liegt, der Höhe nach für den Regelfall durch die Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen bestimmt wird (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 16. Januar 2001, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11584/16

    Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils -

    Als Umstände, die für eine Widmung in alter Zeit sprechen können, sind z. B. Katastereintragungen (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -, AS 29, 13 = KStZ 2001, 117), Versteinungen des Weges, die Wegeunterhaltung sowie Maßnahmen der Wegepolizei angenommen worden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2001 - 1 A 10663/01.OVG - OVG RP, Urteil vom 14. Juni 2005 - 6 A 10131/05.OVG -).
  • VG Trier, 14.04.2016 - 2 K 193/16

    Wiederkehrende Straßenbaubeiträge Saarburg

    Die Zulässigkeit der Rückwirkung setzt weiter das Vorliegen besonderer Umstände, wie z.B. eine geringe Belastung durch die Rückwirkung oder die Beseitigung lediglich formeller Mängel einer Norm, voraus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG - m. w. Rsprnw.).

    Diese Zeitspanne ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG - m. w. N.).

  • VG Mainz, 27.10.2010 - 3 K 794/09

    Erschließungsbeitrag in Rheinhessen: Vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes

    Auch wenn die vorgenannten Vorschriften eine dem § 15 preußisches Fluchtliniengesetz (vgl. den Text bei VG Sigmaringen, Urteil vom 23. September 2008 - 3 K 563/06 -, juris [Rdnr. 26]) entsprechende "Definition" einer vorhandenen Straße nicht enthalten, so lässt sich ihnen jedoch mit der gebotenen Deutlichkeit entnehmen, dass eine Ortsstraße dann als vorhanden anzusehen ist, wenn ihr Ausbauzustand vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes den in Art. 19 Abs. 3 HessBauO 1881 genannten Anforderungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten genügt hat und mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres hinreichenden Ausbauzustandes dem innerörtlichen Anbau (Art. 20 Satz 2 HessBauO 1881) und öffentlichen Verkehr (Art. 19 Abs. 1 HessBauO 1881, Art. 30 Abs. 1 Satz 2 HessStrG 1926) zu dienen bestimmt war und gedient hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -, AS 29, 13, 17).

    Ob und gegebenenfalls wann eine Straße zum planmäßigen Anbau bestimmt und freigegeben worden ist und damit den Charakter einer Ortsstraße und damit Erschließungsanlage im heutigen Sinne erhalten hat, ist bei Fehlen entsprechender Pläne und Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane anhand sonstiger Indizien zu ermitteln (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 13. März 1997 - 1 A 10663/96.OVG - und vom 16. Januar 2001 - a.a.O. S. 17).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 A 10836/12

    Festlegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten

    Als Umstände, die für eine Widmung in alter Zeit sprechen können, sind z.B. Katastereintragungen (vgl. OVG RP, 6 A 10518/00.OVG, KStZ 2001, 117, esovgrp, juris), Versteinungen des Weges, die Wegeunterhaltung sowie Maßnahmen der Wegepolizei angenommen worden (vgl. OVG RP, 1 A 10663/01.OVG, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs

    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dies mit höherrangigem Recht in Einklang (OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 10518/00.OVG, AS 29, 13, ESOVGRP).
  • VG Neustadt, 24.03.2004 - 1 K 3378/03

    Stadt Hornbach darf Vorausleistungen verlangen

    Die B 424 stellt somit die Hauptverkehrsachse im Stadtbereich dar, die jeweils den Anschluss an das übrige Verkehrsnetz vermittelt und alle übrigen in sie unmittelbar oder mittelbar einmündenden weiteren Straßen zu einem Erschließungssystem verbindet (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -).
  • VG Neustadt, 24.03.2004 - 1 K 3381/03

    Stadt Hornbach darf Vorausleistungen verlangen

    Die B 424 stellt somit die Hauptverkehrsachse im Stadtbereich dar, die jeweils den Anschluss an das übrige Verkehrsnetz vermittelt und alle übrigen in sie unmittelbar oder mittelbar einmündenden weiteren Straßen zu einem Erschließungssystem verbindet (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -).
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